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Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland

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15.2 Gicht<br />

Bei der Beurteilung des GdS sind die Funktionseinschränkungen<br />

der betroffenen Gelenke, Schmerzen,<br />

Häufigkeit <strong>und</strong> Schwere der entzündlichen Schübe <strong>und</strong><br />

eine Beteiligung der inneren Organe zu berücksichtigen.<br />

15.3 Fettstoffwechselkrankheit<br />

Der GdS ist gr<strong>und</strong>sätzlich abhängig von dem Ausmaß<br />

der Folgekrankheiten.<br />

Bei Notwendigkeit einer LDL-Apherese . . . . . . . . . . . 30<br />

Alimentäre Fettsucht, Adipositas<br />

Die Adipositas allein bedingt keinen GdS. Nur Folge- <strong>und</strong><br />

Begleitschäden (insbesondere am kardiopulmonalen<br />

System oder am Stütz- <strong>und</strong> Bewegungsapparat) können<br />

die Annahme eines GdS begründen. Gleiches gilt für die<br />

besonderen funktionellen Auswirkungen einer Adipositas<br />

permagna.<br />

15.4 Phenylketonurie<br />

ohne fassbare Folgeerscheinungen<br />

im Kindesalter bis zur Vollendung des<br />

16. Lebensjahres . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />

danach bei Notwendigkeit weiterer Diäteinnahme.<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

Beim Vorliegen eines Hirnschadens ist der GdS vor<br />

allem vom Ausmaß der geistigen <strong>Behinderung</strong> <strong>und</strong> weiterer<br />

Folgen (zum Beispiel hirnorganische Anfälle) abhängig.<br />

15.5 Mukoviszidose (zystische Fibrose)<br />

unter Therapie Aktivitäten, Gedeihen<br />

<strong>und</strong> Ernährung altersgemäß . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

unter Therapie Aktivitäten <strong>und</strong> Lungenfunktion<br />

leicht eingeschränkt, Gedeihen<br />

<strong>und</strong> Ernährung noch altersgemäß<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30–40<br />

Aktivitäten <strong>und</strong> Lungenfunktion deutlich<br />

eingeschränkt, häufig Gedeih<strong>und</strong><br />

Entwicklungsstörungen, Schulbesuch<br />

<strong>und</strong> Erwerbstätigkeit in der Regel<br />

noch möglich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50–70<br />

schwere bis schwerste Einschränkung<br />

der Aktivitäten, der Lungenfunktion<br />

<strong>und</strong> des Ernährungszustandes . . . . . . . . 80–100<br />

Folgekrankheiten (zum Beispiel Diabetes mellitus, Impotenz,<br />

Leberzirrhose) sind gegebenenfalls zusätzlich zu<br />

berücksichtigen.<br />

15.6 Schilddrüsenkrankheiten<br />

Schilddrüsenfunktionsstörungen sind gut behandelbar,<br />

so dass in der Regel anhaltende Beeinträchtigungen<br />

nicht zu erwarten sind. Selten auftretende Organkomplikationen<br />

(zum Beispiel Exophthalmus, Trachealstenose)<br />

sind gesondert zu beurteilen. Bei der nicht operativ behandelten<br />

Struma richtet sich der GdS nach den funktionellen<br />

Auswirkungen.<br />

Nach Entfernung eines malignen Schilddrüsentumors ist<br />

in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten;<br />

GdS während dieser Zeit<br />

nach Entfernung eines papillären oder<br />

follikulären Tumors, ohne Lymphknotenbefall<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

sonst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />

Bedingt der nach der Entfernung verbliebene Organschaden<br />

einen GdS von 50 oder mehr, ist der während<br />

der Heilungsbewährung anzusetzende GdS entsprechend<br />

höher zu bewerten.<br />

Tetanie<br />

Sie ist gut behandelbar, so dass in der Regel dauernde<br />

Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind.<br />

15.7 Chronische Nebennierenrindeninsuffizienz (Addison-Syndrom)<br />

Sie ist gut behandelbar, so dass in der Regel dauernde<br />

Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind. Selten auftretende<br />

Funktionsstörungen sind analogen funktionellen<br />

Beeinträchtigungen (zum Beispiel orthostatische<br />

Fehlregulation) entsprechend zu beurteilen.<br />

Cushing-Syndrom<br />

Der GdS wird bestimmt von der Muskelschwäche <strong>und</strong><br />

den Auswirkungen an den verschiedenen Organsystemen<br />

(Hypertonie, Herzinsuffizienz, Diabetes mellitus,<br />

Osteoporose, psychische Veränderungen).<br />

15.8 Porphyrien<br />

Erythropoetische Porphyrie (Günther-Krankheit) . . 100<br />

Hepatische Porphyrien<br />

akut-intermittierende Porphyrie . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />

Porphyria cutanea tarda ohne wesentliche<br />

Beschwerden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

Organkomplikationen sind jeweils zusätzlich zu berücksichtigen.<br />

16. Blut, blutbildende Organe, Immunsystem<br />

Die Höhe des GdS bei Krankheiten des Blutes, der blutbildenden<br />

Organe <strong>und</strong> des Immunsystems richtet sich<br />

nach der Schwere der hämatologischen Veränderungen,<br />

nach den Organfunktionsstörungen, nach den Rückwirkungen<br />

auf andere Organe, nach der Auswirkung auf<br />

den Allgemeinzustand <strong>und</strong> der Häufigkeit von Infektionen.<br />

16.1 Verlust der Milz<br />

bei Verlust im frühen Kindesalter,<br />

dann bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

danach oder bei späterem Verlust . . . . . . . . . . . . . 10<br />

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