Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland
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Welche Nachteilsausgleiche bei welchen Merkzeichen?<br />
Im <strong>Ausweis</strong> trägt die zuständige Stelle auf der Rückseite folgende Merkzeichen<br />
ein:<br />
RF Der <strong>Ausweis</strong>inhaber erfüllt die im achten Staatsvertrag zur Änderung r<strong>und</strong>funkrechtlicher<br />
Staatsverträge (Achter R<strong>und</strong>funkänderungsstaatsvertrag) in<br />
Artikel 5 § 6 Absatz 1 festgelegten Voraussetzungen für die Befreiung von<br />
der R<strong>und</strong>funkgebührenpflicht <strong>und</strong> gegebenenfalls für den Sozial tarif für<br />
Verbindungen im T-Net (siehe Seite 30).<br />
R<strong>und</strong>funkgebührenbefreiung<br />
Wichtiger Hinweis:<br />
Bei behinderten minderjährigen Haushaltsangehörigen ist der Nachweis erforderlich,<br />
dass sie innerhalb der Haushaltsgemeinschaft selbst das R<strong>und</strong>funkgerät zum<br />
Empfang bereithalten <strong>und</strong> die Befreiungsvoraussetzungen nach dem Achten<br />
R<strong>und</strong>funkänderungsstaatsvertrag erfüllen.<br />
1. Kl. Die ges<strong>und</strong>heitlichen Voraussetzungen für die Benutzung der ersten<br />
Wagenklasse bei Eisenbahnfahrten mit Fahrausweis zweiter Klasse liegen<br />
vor (siehe Seite 33).<br />
<strong>Ausweis</strong> für die unent geltliche Beförderung im öffentlichen<br />
Personenverkehr<br />
(<strong>Ausweis</strong> mit orangefarbenem Flächenaufdruck/„Freifahrtausweis“)<br />
Den „Freifahrtausweis“ (linke Seite grün/rechte Seite orange) erhalten<br />
Gehbehinderte G<br />
außergewöhnlich Gehbehinderte aG<br />
Hilflose H<br />
Gehörlose Gl<br />
Versorgungsberechtigte („Kriegsbeschädigt“, VB , EB ), wenn sie bereits am<br />
1. Oktober 1979 freifahrtberechtigt waren <strong>und</strong> die MdE beziehungsweise GdS<br />
aufgr<strong>und</strong> der Schädigung heute noch mindestens 70 % beträgt.<br />
Freifahrtausweis<br />
In diesem <strong>Ausweis</strong> bedeutet das auf der Vorderseite vorgedruckte Merkzeichen<br />
B „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“. Die<br />
Feststellung bedeutet nicht, dass die schwerbehinderte Person, wenn sie<br />
nicht in Begleitung ist, eine Gefahr für sich oder andere darstellt (siehe Seite<br />
29).<br />
Das Merkzeichen berechtigt den schwerbehinderten Menschen, im öffentlichen<br />
Personenverkehr ohne Kilometerbegrenzung eine Begleitperson kosten<br />
los mitzunehmen (auch wenn er selbst bezahlen muss).<br />
Mitnahme einer<br />
Begleitperson<br />
Auf seiner Rückseite ist im ersten Feld das Merkzeichen<br />
G vorgedruckt. Es bedeutet, dass der <strong>Ausweis</strong>inhaber in seiner Bewegungsfähigkeit<br />
im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist (siehe Seite 27).<br />
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