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Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland

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<strong>Behinderung</strong> <strong>und</strong> <strong>Behinderung</strong>sgrad – eine „Feststellung“ vorliegen. Die zuständige<br />

Stelle prüft zwar in jedem Fall, ob <strong>und</strong> gegebenenfalls welche ges<strong>und</strong>heitlichen<br />

Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen vorliegen. Dennoch<br />

sollte der Antragsteller überlegen, ob die im Antragsvordruck genannten<br />

ges<strong>und</strong>heitlichen Voraussetzungen für bestimmte Merkzeichen vorliegen könnten.<br />

Das Ankreuzen des Merkzeichens erleichtert die vollständige <strong>und</strong> zügige Bearbeitung<br />

des Antrages.

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