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Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland

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Ralf Meyer Warendorfer Str. 26<br />

12345 Musterstadt, den<br />

Sozialgericht<br />

Beispielstraße<br />

12345 Musterstadt<br />

Betr.: Bescheid der Bezirksregierung Münster, Abteilung 2, Ordnungsrecht,<br />

Ges<strong>und</strong>heit, Sozialwesen, Gefahrenabwehr, Verkehr ... vom ..., GZ: ...<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

gegen den oben genannten Bescheid erhebe ich hiermit<br />

Klage<br />

Schriftliche Begründung folgt.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichem Gruß<br />

Ralf Meyer<br />

Änderung des Feststellungsbescheides/<br />

des <strong>Ausweis</strong>es<br />

1. Auf Antrag des (schwer-) behinderten Menschen:<br />

Änderung des<br />

Ges<strong>und</strong> heitszustandes<br />

a) Änderung des Ges<strong>und</strong>heitszustandes:<br />

Feststellungen der zuständigen Stellen über eine <strong>Behinderung</strong>, den Grad der <strong>Behinderung</strong><br />

<strong>und</strong> die ges<strong>und</strong>heitlichen Merkmale können geändert werden, wenn<br />

sich die Verhältnisse nach der letzten Feststellung wesentlich geändert haben (positiv<br />

oder negativ). Wesentlich ist eine Änderung nur dann, wenn sich der Grad<br />

der <strong>Behinderung</strong> durch Verschlimmerung oder Besserung der <strong>Behinderung</strong> um<br />

wenigstens zehn nach oben oder unten ändert oder wenn Merkzeichen im <strong>Ausweis</strong><br />

zusätzlich vermerkt werden oder wegfallen sollen.<br />

Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen ähnlich wie beim Erstantrag (Seite<br />

36). Die Überprüfung kann auch ergeben, dass der GdB herabgesetzt wird, zum<br />

Beispiel wenn<br />

sich die <strong>Behinderung</strong> entgegen der Annahme des Antragstellers nicht verschlimmert,<br />

sondern gebessert hat,<br />

die frühere Bewertung unrichtig war.<br />

Falls die zuständige Stelle feststellt, dass sich die <strong>Behinderung</strong> verschlimmert hat,<br />

könnte zum Beispiel folgender Bescheid erteilt werden:<br />

Rechtsmittel<br />

Gegen diesen Bescheid kann der schwerbehinderte Mensch einen Rechtsbehelf<br />

einlegen. Wenn der behinderte Mensch sich mit dem Rechtsbehelf gegen einen<br />

für ihn ungünstigen Neufeststellungsbescheid wehrt, verlängert die zuständige<br />

Stelle bei Ablauf der Gültigkeitsdauer den bisherigen <strong>Ausweis</strong> bis zum Abschluss<br />

des Rechtsbehelfsverfahrens ohne Änderungen (zur Schutzfrist nach endgültiger<br />

Herabsetzung des GdB unter 50 siehe Seite 80).<br />

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