Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland
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11. Brüche (Hernien)<br />
11.1 Leisten- oder Schenkelbruch je nach Größe <strong>und</strong><br />
Reponierbarkeit<br />
ein- oder beidseitig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
bei erheblicher Einschränkung der<br />
Belastungsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />
11.2 Nabelbruch oder Bruch in der weißen<br />
Linie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
Bauchnarbenbruch, angeborene Bauchwand<br />
brüche <strong>und</strong> -defekte<br />
ohne wesentliche Beeinträchtigung,<br />
je nach Größe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
mit ausgedehnter Bauchwandschwäche<br />
<strong>und</strong> fehlender oder stark eingeschränkter<br />
Bauchpresse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />
mit Beeinträchtigung der Bauchorgane<br />
bei Passagestörungen ohne<br />
erhebliche Komplikationen . . . . . . . . . . . . . . . . 20–30<br />
bei häufigen rezidivierenden Ileuserscheinungen<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40–50<br />
Bei schweren angeborenen Bauchwanddefekten mit<br />
entsprechender Beeinträchtigung der Bauch- <strong>und</strong> Brustorgane<br />
kommt auch ein höherer GdS in Betracht.<br />
11.3 Zwerchfellbrüche (einschl. Zwerch fellrelaxation)<br />
Speiseröhrengleithernie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
andere kleine Zwerchfellbrüche ohne<br />
wesentliche Funktionsstörung . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
größere Zwerchfellbrüche je nach<br />
Funktionsstörung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–30<br />
Komplikationen sind zusätzlich zu bewerten.<br />
Angeborene Zwerchfelldefekte mit Verlagerung von inneren<br />
Organen in den Brustkorb <strong>und</strong> Minderentwicklung<br />
von Lungengewebe<br />
mit geringer Einschränkung der Lungenfunktion<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />
sonst je nach Funktionsbeeinträchtigung<br />
der betroffenen Organe . . . . . . . . . . . . . 50–100<br />
12. Harnorgane<br />
Die Beurteilung des GdS bei Schäden der Harnorgane<br />
richtet sich nach dem Ausmaß der Störungen der inkretorischen<br />
<strong>und</strong> exkretorischen Nierenfunktion <strong>und</strong>/oder<br />
des Harntransportes, das durch spezielle Untersuchungen<br />
zu erfassen ist.<br />
Daneben sind die Beteiligung anderer Organe (zum Beispiel<br />
Herz/Kreislauf, Zentralnervensystem, Skelettsystem),<br />
die Aktivität eines Entzündungsprozesses, die<br />
Auswirkungen auf den Allgemeinzustand <strong>und</strong> die notwendige<br />
Beschränkung in der Lebensführung zu berücksichtigen.<br />
Unter dem im Folgenden verwendeten Begriff „Funktionseinschränkung<br />
der Nieren“ ist die Retention harnpflichtiger<br />
Substanzen zu verstehen.<br />
12.1 Nierenschäden<br />
12.1.1 Verlust, Ausfall oder Fehlen einer<br />
Niere bei Ges<strong>und</strong>heit der anderen<br />
Niere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />
Verlust, Ausfall oder Fehlen einer Niere<br />
bei Schaden der anderen Niere, ohne<br />
Einschränkung der Nierenfunktion, mit<br />
krankhaftem Harnbef<strong>und</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />
Nierenfehlbildung (zum Beispiel Erweiterung des Nierenhohlsystems<br />
bei Ureterabgangsstenose, Nierenhypoplasie,<br />
Zystennieren, Nierenzysten, Beckenniere),<br />
Nephroptose<br />
ohne wesentliche Beschwerden <strong>und</strong><br />
ohne Funktionseinschränkung . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
mit wesentlichen Beschwerden <strong>und</strong><br />
ohne Funktionseinschränkung . . . . . . . . . . . . . 20–30<br />
Nierensteinleiden ohne Funktionseinschränkung der<br />
Niere<br />
mit Koliken in Abständen von mehreren<br />
Monaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
mit häufigeren Koliken, Intervallbeschwerden<br />
<strong>und</strong> wiederholten Harn -<br />
wegsinfekten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20–30<br />
Nierenschäden ohne Einschränkung<br />
der Nierenfunktion (zum Beispiel Glomerulopathien,<br />
tubulointerstitielle Nephropathien,<br />
vaskuläre Nephropathien),<br />
ohne Beschwerden, mit krankhaftem<br />
Harnbef<strong>und</strong> (Eiweiß <strong>und</strong>/oder Erythrozyten-<br />
beziehungsweise Leukozytenausscheidung)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
12.1.2 Nierenschäden ohne Einschränkung<br />
der Nierenfunktion, mit Beschwerden<br />
rezidivierende Makrohämaturie, je<br />
nach Häufigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10–30<br />
Nephrotisches Syndrom<br />
kompensiert (keine Ödeme) . . . . . . . . . . . . . . . 20–30<br />
dekompensiert (mit Ödemen) . . . . . . . . . . . . . . 40–50<br />
bei Systemerkrankungen mit Notwendigkeit<br />
einer immunsuppressiven Behandlung.<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />
12.1.3 Nierenschäden mit Einschränkung<br />
der Nierenfunktion<br />
Eine geringfügige Einschränkung der<br />
Kreatininclearance auf 50–80 ml/min<br />
bei im Normbereich liegenden Serumkreatininwerten<br />
bedingt keinen messbaren<br />
GdS.<br />
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