Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland
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nasal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />
temporal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />
Bei unvollständigen Halbseiten- <strong>und</strong> Quadrantenausfällen<br />
ist der GdS entsprechend niedriger anzusetzen.<br />
Gesichtsfeldeinengungen<br />
Allseitige Einengung bei normalem Gesichtsfeld<br />
des anderen Auges<br />
auf 10° Abstand vom Zentrum . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
auf 5° Abstand vom Zentrum . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />
Allseitige Einengung binokular<br />
auf 50° Abstand vom Zentrum . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
auf 30° Abstand vom Zentrum . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />
auf 10° Abstand vom Zentrum . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />
auf 5° Abstand vom Zentrum . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />
Allseitige Einengung bei Fehlen des anderen<br />
Auges<br />
auf 50° Abstand vom Zentrum . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />
auf 30° Abstand vom Zentrum . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />
auf 10° Abstand vom Zentrum . . . . . . . . . . . . . . . . 90<br />
auf 5° Abstand vom Zentrum . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />
Unregelmäßige Gesichtsfeldausfälle,<br />
Skotome im 50°-Gesichtsfeld unterhalb<br />
des horizontalen Meridians, binokular<br />
mindestens 1 / 3 ausgefallene Fläche . . . . . . . . . . . . 20<br />
mindestens 2 / 3 ausgefallene Fläche . . . . . . . . . . . . 50<br />
Bei Fehlen eines Auges sind die Skotome entsprechend<br />
höher zu bewerten.<br />
4.6 Ausfall des Farbensinns . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0<br />
Einschränkung der Dunkeladaptation<br />
(Nachtblindheit) oder des Dämmerungssehens<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
4.7 Nach Hornhauttransplantationen richtet sich der<br />
GdS allein nach dem Sehvermögen.<br />
4.8 Nach Entfernung eines malignen Augentumors ist in<br />
den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten;<br />
GdS während dieser Zeit<br />
bei Tumorbegrenzung auf den Augapfel<br />
(auch bei Augapfelentfernung). . . . . . . . . . . . . . 50<br />
sonst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . wenigstens 80<br />
5. Hör- <strong>und</strong> Gleichgewichtsorgan<br />
Maßgebend für die Bewertung des GdS bei Hörstörungen<br />
ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren<br />
Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist.<br />
Der Beurteilung ist die von der Deutschen Gesellschaft<br />
für Hals-Nasen-Ohrenheilk<strong>und</strong>e, Kopf- <strong>und</strong> Hals-Chirurgie<br />
empfohlene Tabelle (siehe Nummer 5.2.4, Tabelle D)<br />
zugr<strong>und</strong>e zu legen. Nach Durchführung eines Ton- <strong>und</strong><br />
Sprachaudiogramms ist der Prozentsatz des Hörverlustes<br />
aus entsprechenden Tabellen abzuleiten.<br />
Die in der GdS-Tabelle enthaltenen Werte zur Schwerhörigkeit<br />
berücksichtigen die Möglichkeit eines Teilausgleichs<br />
durch Hörhilfen mit.<br />
Sind mit der Hörstörung andere Erscheinungen verb<strong>und</strong>en,<br />
zum Beispiel Ohrgeräusche, Gleichgewichtsstörungen,<br />
Artikulationsstörungen oder außergewöhnliche<br />
psychoreaktive Störungen, so kann der GdS entsprechend<br />
höher bewertet werden.<br />
5.1 Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit<br />
oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit<br />
Sprachstörungen<br />
angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr<br />
erworben (schwere Störung des<br />
Spracherwerbs, in der Regel lebenslang)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />
später erworben (im 8. bis 18. Lebensjahr)<br />
mit schweren Sprachstörungen<br />
(schwer verständliche Lautsprache,<br />
geringer Sprachschatz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />
sonst je nach Sprachstörung . . . . . . . . . . . . . . 80–90<br />
5.2 Hörverlust<br />
5.2.1 Zur Ermittlung des prozentualen<br />
Hörverlustes aus den Werten der<br />
sprachaudiometrischen Untersuchung<br />
(nach Boenninghaus <strong>und</strong> Röser 1973):<br />
Tabelle A<br />
Hörverlust für Zahlen in dB<br />
ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab<br />
< 20 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70<br />
< 20 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100<br />
ab 20 95 95 95 95 95 95 95 95 95 95 95 100<br />
ab 35 90 90 90 90 90 90 90 90 90 90 95 100<br />
ab 50 80 80 80 80 80 80 80 80 80 90 95 100<br />
ab 75 70 70 70 70 70 70 70 70 80 90 95 100<br />
ab 100 60 60 60 60 60 60 60 70 80 90 95<br />
ab 125 50 50 50 50 50 50 60 70 80 90<br />
ab 150 40 40 40 40 40 50 60 70 80<br />
ab 175 30 30 30 30 40 50 60 70<br />
ab 200 20 20 20 30 40 50 60<br />
ab 225 10 10 20 30 40 50<br />
ab 250 0 10 20 30 40<br />
Gesamtwortvertehen<br />
Das Gesamtwortverstehen wird aus der Wortverständniskurve errechnet. Es entsteht<br />
durch Addition der Verständnisquoten bei 60, 80 <strong>und</strong> 100 dB Lautstärke (einfaches<br />
Gesamtwortverstehen).<br />
Bei der Ermittlung von Schwerhörigkeiten bis zu einem Hörverlust von 40 % ist das<br />
gewichtete Gesamtwortverstehen (Feldmann 1988) anzuwenden: 3 x Verständnisquote<br />
bei 60 dB + 2 x Verständnisquote bei 80 dB + 1 x Verständnisquote bei 100 dB, Summe<br />
dividiert durch 2.<br />
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