Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland
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MDE-Tabelle der DOG<br />
RA Sehschärfe LA<br />
1,0 0,8 0,63 0,5 0,4 0,32 0,25 0,2 0,16 0,1 0,08 0,05 0,02 0<br />
5/5 5/6 5/8 5/10 5/12 5/15 5/20 5/25 5/30 5/50 1/12 1/20 1/50 0<br />
1,0 5/5 0 0 0 5 5 10 10 10 15 20 20 25 25 *25<br />
0,8 5/6 0 0 5 5 10 10 10 15 20 20 25 30 30 30<br />
0,63 5/8 0 5 10 10 10 10 15 20 20 25 30 30 30 40<br />
0,5 5/10 5 5 10 10 10 15 20 20 25 30 30 35 40 40<br />
0,4 5/12 5 10 10 10 20 20 25 25 30 30 35 40 50 50<br />
0,32 5/15 10 10 10 15 20 30 30 30 40 40 40 50 50 50<br />
0,25 5/20 10 10 15 20 25 30 40 40 40 50 50 50 60 60<br />
0,2 5/25 10 15 20 20 25 30 40 50 50 50 60 60 70 70<br />
0,16 5/30 15 20 20 25 30 40 40 50 60 60 60 70 80 80<br />
0,1 5/50 20 20 25 30 30 40 50 50 60 70 70 80 90 90<br />
0,08 1/12 20 25 30 30 35 40 50 60 60 70 80 90 90 90<br />
0,05 1/20 25 30 30 35 40 50 50 60 70 80 90 100 100 100<br />
0,02 1/50 25 30 30 40 50 50 60 70 80 90 90 100 100 100<br />
0 0 *25 30 40 40 50 50 60 70 80 90 90 100 100 100<br />
Anmerkungen:<br />
1. Die augenärztliche Untersuchung der Sehschärfe soll einäugig <strong>und</strong> beidäugig erfolgen. Sind die Ergebnisse beider<br />
Prüfungsarten unterschiedlich, so ist bei der Bewertung die beidäugige Sehschärfe als Sehschärfewert des besseren<br />
Auges anzusetzen.<br />
2. An die Stelle der mit * gekennzeichneten Werte tritt nach der Verwaltungsvorschrift Nummer 5 zu § 30 BVG ein GdB/<br />
MdE-Grad von 30.<br />
bei einseitiger Bildunterdrückung<br />
durch Gewöhnung (Exklusion) <strong>und</strong><br />
entsprechendem Verschwinden der<br />
Doppelbilder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
Einschränkungen der Sehschärfe (zum Beispiel Amblyopie)<br />
oder eine erheblich entstellende Wirkung sind ggf.<br />
zusätzlich zu berücksichtigen.<br />
Lähmung des Oberlides<br />
mit nicht korrigierbarem, vollständigem<br />
Verschluss des Auges . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />
sonst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10–20<br />
Fehlstellungen der Lider, Verlegung der<br />
Tränenwege mit Tränenträufeln<br />
einseitig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />
beidseitig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10–20<br />
4.5 Gesichtsfeldausfälle<br />
Vollständige Halbseiten- <strong>und</strong> Quadrantenausfälle<br />
Homonyme Hemianopsie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />
Bitemporale Hemianopsie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />
Binasale Hemianopsie<br />
bei beidäugigem Sehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
bei Verlust des beidäugigen Sehens . . . . . . . . . . . 30<br />
Homonymer Quadrant oben . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />
Homonymer Quadrant unten . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />
Vollständiger Ausfall beider unterer<br />
Gesichtsfeldhälften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .60<br />
Ausfall einer Gesichtsfeldhälfte bei Verlust<br />
oder Blindheit des anderen Auges<br />
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