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Behinderung und Ausweis - Landschaftsverband Rheinland

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MDE-Tabelle der DOG<br />

RA Sehschärfe LA<br />

1,0 0,8 0,63 0,5 0,4 0,32 0,25 0,2 0,16 0,1 0,08 0,05 0,02 0<br />

5/5 5/6 5/8 5/10 5/12 5/15 5/20 5/25 5/30 5/50 1/12 1/20 1/50 0<br />

1,0 5/5 0 0 0 5 5 10 10 10 15 20 20 25 25 *25<br />

0,8 5/6 0 0 5 5 10 10 10 15 20 20 25 30 30 30<br />

0,63 5/8 0 5 10 10 10 10 15 20 20 25 30 30 30 40<br />

0,5 5/10 5 5 10 10 10 15 20 20 25 30 30 35 40 40<br />

0,4 5/12 5 10 10 10 20 20 25 25 30 30 35 40 50 50<br />

0,32 5/15 10 10 10 15 20 30 30 30 40 40 40 50 50 50<br />

0,25 5/20 10 10 15 20 25 30 40 40 40 50 50 50 60 60<br />

0,2 5/25 10 15 20 20 25 30 40 50 50 50 60 60 70 70<br />

0,16 5/30 15 20 20 25 30 40 40 50 60 60 60 70 80 80<br />

0,1 5/50 20 20 25 30 30 40 50 50 60 70 70 80 90 90<br />

0,08 1/12 20 25 30 30 35 40 50 60 60 70 80 90 90 90<br />

0,05 1/20 25 30 30 35 40 50 50 60 70 80 90 100 100 100<br />

0,02 1/50 25 30 30 40 50 50 60 70 80 90 90 100 100 100<br />

0 0 *25 30 40 40 50 50 60 70 80 90 90 100 100 100<br />

Anmerkungen:<br />

1. Die augenärztliche Untersuchung der Sehschärfe soll einäugig <strong>und</strong> beidäugig erfolgen. Sind die Ergebnisse beider<br />

Prüfungsarten unterschiedlich, so ist bei der Bewertung die beidäugige Sehschärfe als Sehschärfewert des besseren<br />

Auges anzusetzen.<br />

2. An die Stelle der mit * gekennzeichneten Werte tritt nach der Verwaltungsvorschrift Nummer 5 zu § 30 BVG ein GdB/<br />

MdE-Grad von 30.<br />

bei einseitiger Bildunterdrückung<br />

durch Gewöhnung (Exklusion) <strong>und</strong><br />

entsprechendem Verschwinden der<br />

Doppelbilder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

Einschränkungen der Sehschärfe (zum Beispiel Amblyopie)<br />

oder eine erheblich entstellende Wirkung sind ggf.<br />

zusätzlich zu berücksichtigen.<br />

Lähmung des Oberlides<br />

mit nicht korrigierbarem, vollständigem<br />

Verschluss des Auges . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />

sonst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10–20<br />

Fehlstellungen der Lider, Verlegung der<br />

Tränenwege mit Tränenträufeln<br />

einseitig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0–10<br />

beidseitig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10–20<br />

4.5 Gesichtsfeldausfälle<br />

Vollständige Halbseiten- <strong>und</strong> Quadrantenausfälle<br />

Homonyme Hemianopsie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />

Bitemporale Hemianopsie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />

Binasale Hemianopsie<br />

bei beidäugigem Sehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

bei Verlust des beidäugigen Sehens . . . . . . . . . . . 30<br />

Homonymer Quadrant oben . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

Homonymer Quadrant unten . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />

Vollständiger Ausfall beider unterer<br />

Gesichtsfeldhälften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .60<br />

Ausfall einer Gesichtsfeldhälfte bei Verlust<br />

oder Blindheit des anderen Auges<br />

110

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