Stefan f l Gergely - stefan m. gergely
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Länder für eine Strahlenkatastrophe größeren Ausmaßes Vorsorge getroffen<br />
haben.<br />
Am Beispiel von Tschernobyl offenbart sich damit, daß der Föderalismus<br />
auch seine Schattenseiten hat Die Kompetenzen des Bundes sind<br />
in derartigen Katastrophenfällen stark eingeschränkt Solange sich das<br />
nicht ändert, wird beim nächsten GAU dasselbe Tohuwabohu resultieren.<br />
Das hierzulande gültige Strahlenschutzgesetz aus dem Jahre 1969<br />
formuliert im Paragraph 38, Absatz 1, lediglich: »Übersteigt die Strahlungsintensität<br />
aufgmnd der radioaktiven Verunreinigung ein Ausmaß,<br />
bei dem nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse<br />
die Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Lebens und der Gesundheit<br />
von Menschen einschließlich ihrer Nachkommenschaft besteht, so sind<br />
der Landeshauptmann und der Militärkommandant zu benachrichtigen.<br />
Der Landeshauptmann hat... die sonst erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen<br />
zu treffen.« Als Schutz- und Sicherungsmaßnahmen<br />
seien insbesondere Verkehrsbeschränkungen, wie das Verbot des<br />
Verlassens der Häuser, die Absonderung von Personen und Gegenständen,<br />
die Beschränkung des Personen- und Güterverkehrs, des Verkehrs<br />
mit Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Produkten und der Wasserbenützung,<br />
das Verbot des Betretens oder der Evakuierung bestimmter<br />
Gebiete, weiters die Unschädlichmachung von Gegenständen und der<br />
Absonderung, gegebenenfalls die Tötung von Tieren und die Beseitigung<br />
von Tierkadavern anzusehen. Schutz und Sicherungsmaßnahmen<br />
könnten, so heißt es weiter unten, bei Gefahr im Verzüge auch gegen<br />
den Willen des Betroffenen durch unmittelbaren Zwang vollzogen werden.<br />
Die Verantwortung für derartige Maßnahmen liegt bei den einzelnen<br />
Landesregierungen. Das einzige, was der Minister für Gesundheit und<br />
Umweltschutz derzeit tun kann, ist, Rahmenempfehlungen für solche<br />
Maßnahmen abzugeben. »Die Rahmenempfehlungen gehen«, so der<br />
frühere Gesundheitsminister Dr. Kurt Steyrer in Beantwortung einer<br />
parlamentarischen Anfrage vom November 1984, »von Verhaltensmustern<br />
für verschiedene Dosen (Erwartungsdosen) aus, die sich aus den<br />
Anlässen - kerntechnischer Unfall, militärische Aktion, Absturz eines<br />
Flugkörpers mit höherem Radioaktivitätsinventar - ergeben könnten.<br />
Verschiedene Maßnahmen bedürfen einer speziellen Vörausplanung,<br />
und Maßnahmen wie Schutzräume, Alarmauslösersysteme einer entsprechenden<br />
Vorsorge«.<br />
Niemand kann also behaupten, daß die Möglichkeit eines Reaktorunfalles<br />
nicht schon früher einkalkuliert worden wäre; gleichfalls muß die<br />
problematische Kompetenzlage allen Beteiligten schon lange klar gewesen<br />
sein. Offenbar ließ man sich von den Beteuerungen der Kraftwerks-<br />
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