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Stefan f l Gergely - stefan m. gergely

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Länder für eine Strahlenkatastrophe größeren Ausmaßes Vorsorge getroffen<br />

haben.<br />

Am Beispiel von Tschernobyl offenbart sich damit, daß der Föderalismus<br />

auch seine Schattenseiten hat Die Kompetenzen des Bundes sind<br />

in derartigen Katastrophenfällen stark eingeschränkt Solange sich das<br />

nicht ändert, wird beim nächsten GAU dasselbe Tohuwabohu resultieren.<br />

Das hierzulande gültige Strahlenschutzgesetz aus dem Jahre 1969<br />

formuliert im Paragraph 38, Absatz 1, lediglich: »Übersteigt die Strahlungsintensität<br />

aufgmnd der radioaktiven Verunreinigung ein Ausmaß,<br />

bei dem nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse<br />

die Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Lebens und der Gesundheit<br />

von Menschen einschließlich ihrer Nachkommenschaft besteht, so sind<br />

der Landeshauptmann und der Militärkommandant zu benachrichtigen.<br />

Der Landeshauptmann hat... die sonst erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen<br />

zu treffen.« Als Schutz- und Sicherungsmaßnahmen<br />

seien insbesondere Verkehrsbeschränkungen, wie das Verbot des<br />

Verlassens der Häuser, die Absonderung von Personen und Gegenständen,<br />

die Beschränkung des Personen- und Güterverkehrs, des Verkehrs<br />

mit Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Produkten und der Wasserbenützung,<br />

das Verbot des Betretens oder der Evakuierung bestimmter<br />

Gebiete, weiters die Unschädlichmachung von Gegenständen und der<br />

Absonderung, gegebenenfalls die Tötung von Tieren und die Beseitigung<br />

von Tierkadavern anzusehen. Schutz und Sicherungsmaßnahmen<br />

könnten, so heißt es weiter unten, bei Gefahr im Verzüge auch gegen<br />

den Willen des Betroffenen durch unmittelbaren Zwang vollzogen werden.<br />

Die Verantwortung für derartige Maßnahmen liegt bei den einzelnen<br />

Landesregierungen. Das einzige, was der Minister für Gesundheit und<br />

Umweltschutz derzeit tun kann, ist, Rahmenempfehlungen für solche<br />

Maßnahmen abzugeben. »Die Rahmenempfehlungen gehen«, so der<br />

frühere Gesundheitsminister Dr. Kurt Steyrer in Beantwortung einer<br />

parlamentarischen Anfrage vom November 1984, »von Verhaltensmustern<br />

für verschiedene Dosen (Erwartungsdosen) aus, die sich aus den<br />

Anlässen - kerntechnischer Unfall, militärische Aktion, Absturz eines<br />

Flugkörpers mit höherem Radioaktivitätsinventar - ergeben könnten.<br />

Verschiedene Maßnahmen bedürfen einer speziellen Vörausplanung,<br />

und Maßnahmen wie Schutzräume, Alarmauslösersysteme einer entsprechenden<br />

Vorsorge«.<br />

Niemand kann also behaupten, daß die Möglichkeit eines Reaktorunfalles<br />

nicht schon früher einkalkuliert worden wäre; gleichfalls muß die<br />

problematische Kompetenzlage allen Beteiligten schon lange klar gewesen<br />

sein. Offenbar ließ man sich von den Beteuerungen der Kraftwerks-<br />

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