Studienfuehrer 10 10 2010 - Hochschule Anhalt
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K<br />
Kolloquium<br />
Verteidigung von Seminararbeiten, Hausarbeiten und Abschlussarbeit.<br />
Kommilitone<br />
Mitstudierender – das Hochschulpendant für „Kollege“ – Lateinisch: Waffenbruder.<br />
Konsekutiver Studiengang<br />
Als konsekutive Studiengänge (Plural) werden Studienprogramme bezeichnet, die aus einem Bachelor und<br />
einem darauf aufbauenden Master bestehen. Der Bachelor ist dabei als erster „berufsbefähigender“<br />
Abschluss eine notwendige (meist aber nicht hinreichende) Qualifikation, um überhaupt zum<br />
Masterstudiengang zugelassen zu werden. In einem konsekutiven Studiengang kann Studienförderung<br />
(zum Beispiel BAföG) in Anspruch genommen werden. Ein Master, der nicht in einem konsekutiven Modell<br />
eingebunden ist, gilt demgegenüber als „Zweitstudiengang“ oder „Aufbaustudium“.<br />
L<br />
Langzeitstudiengebühren<br />
Von Studierenden, die die Regelstudienzeit bei einem Studiengang um mehr als vier Semester<br />
überschritten haben, erheben die <strong>Hochschule</strong>n in Sachsen-<strong>Anhalt</strong> Gebühren von 500 Euro für jedes weitere<br />
Semester.<br />
Lehrbeauftragte<br />
Personen, die das Lehrangebot durch weitere Lehrveranstaltungen ergänzen. Lehrbeauftragte müssen<br />
i. d. R. den Abschluss eines wissenschaftlichen oder wissenschaftlich-künstlerischen Studiums und<br />
pädagogische Eignung nachweisen.<br />
Lehrveranstaltungen<br />
Sämtliche Unterrichtsveranstaltungen einer <strong>Hochschule</strong> (z.B. Seminare, Übungen, Vorlesungen, Praktika).<br />
Leistungsnachweis<br />
Benotete oder unbenotete Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung.<br />
Leistungsnachweise können durch Referate, Hausarbeiten, schriftliche oder mündliche Prüfungen erworben<br />
werden.<br />
Studienführer 20<strong>10</strong>/2011<br />
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