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Studienfuehrer 10 10 2010 - Hochschule Anhalt

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K<br />

Kolloquium<br />

Verteidigung von Seminararbeiten, Hausarbeiten und Abschlussarbeit.<br />

Kommilitone<br />

Mitstudierender – das Hochschulpendant für „Kollege“ – Lateinisch: Waffenbruder.<br />

Konsekutiver Studiengang<br />

Als konsekutive Studiengänge (Plural) werden Studienprogramme bezeichnet, die aus einem Bachelor und<br />

einem darauf aufbauenden Master bestehen. Der Bachelor ist dabei als erster „berufsbefähigender“<br />

Abschluss eine notwendige (meist aber nicht hinreichende) Qualifikation, um überhaupt zum<br />

Masterstudiengang zugelassen zu werden. In einem konsekutiven Studiengang kann Studienförderung<br />

(zum Beispiel BAföG) in Anspruch genommen werden. Ein Master, der nicht in einem konsekutiven Modell<br />

eingebunden ist, gilt demgegenüber als „Zweitstudiengang“ oder „Aufbaustudium“.<br />

L<br />

Langzeitstudiengebühren<br />

Von Studierenden, die die Regelstudienzeit bei einem Studiengang um mehr als vier Semester<br />

überschritten haben, erheben die <strong>Hochschule</strong>n in Sachsen-<strong>Anhalt</strong> Gebühren von 500 Euro für jedes weitere<br />

Semester.<br />

Lehrbeauftragte<br />

Personen, die das Lehrangebot durch weitere Lehrveranstaltungen ergänzen. Lehrbeauftragte müssen<br />

i. d. R. den Abschluss eines wissenschaftlichen oder wissenschaftlich-künstlerischen Studiums und<br />

pädagogische Eignung nachweisen.<br />

Lehrveranstaltungen<br />

Sämtliche Unterrichtsveranstaltungen einer <strong>Hochschule</strong> (z.B. Seminare, Übungen, Vorlesungen, Praktika).<br />

Leistungsnachweis<br />

Benotete oder unbenotete Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung.<br />

Leistungsnachweise können durch Referate, Hausarbeiten, schriftliche oder mündliche Prüfungen erworben<br />

werden.<br />

Studienführer 20<strong>10</strong>/2011<br />

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