Studienfuehrer 10 10 2010 - Hochschule Anhalt
Studienfuehrer 10 10 2010 - Hochschule Anhalt
Studienfuehrer 10 10 2010 - Hochschule Anhalt
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
4. Bachelor und Master - Erläuterungen zu den neuen Abschlüssen<br />
Ziel der neuen gestuften Studiengänge ist die Internationalisierung des Studienangebots und die Erhöhung<br />
der Mobilität der Studierenden in einem globalen Bildungsmarkt. Bachelor und Master sind transparente und<br />
kompatible Abschlüsse, die einen Wechsel vom und ins Ausland ermöglichen. Die deutsche Wirtschaft<br />
verspricht sich von der Einführung der neuen gestuften Studiengänge Bachelor und Master vor allem<br />
praxisnäher ausgebildete Absolventen, die neben fachlichen Qualitäten auch im überfachlichen Bereich gut<br />
ausgebildet und auf lebenslange Lernprozesse vorbereitet sind.<br />
Das neue System erfordert auch neue Formen der Qualitätssicherung. Deshalb werden unabhängige<br />
Akkreditierungskommissionen eingesetzt, die prüfen, ob bestimmte Mindeststandards erfüllt sind. Mit diesen<br />
Standards wird die Gleichwertigkeit der Abschlüsse garantiert, unabhängig davon, ob der jeweilige<br />
Bachelor- bzw. Masterabschluss an einer Universität oder an einer Fachhochschule erworben wurde. Die<br />
klassischen Unterschiede zwischen universitären Abschlüssen und Abschlüssen an Fachhochschulen<br />
werden damit aufgehoben.<br />
Das Bachelorstudium hat an der <strong>Hochschule</strong> <strong>Anhalt</strong> (FH) eine Regelstudienzeit von derzeit 6, 7 und 8<br />
Semestern. In dem System gestufter Studiengänge stellt der Bachelorabschluss den Regelabschluss dar<br />
und führt damit für die Mehrzahl der Studierenden zu einer ersten Berufseinmündung.<br />
Das Masterstudium hat an der <strong>Hochschule</strong> <strong>Anhalt</strong> (FH) eine Regelstudienzeit von derzeit 2, 3 und 4<br />
Semestern. Die Zulassung zu einem Masterstudiengang erfolgt nicht automatisch, sondern setzt immer den<br />
Abschluss eines ersten akademischen/berufqualifizierenden Hochschulstudiums voraus und ist abhängig<br />
von weiteren Vorausetzungen, die in den jeweiligen Ordnungen fixiert sind.<br />
Der Masterabschluss ist als ein weiterer berufsqualifizierender Hochschulabschluss zu werten.<br />
Studienführer 20<strong>10</strong>/2011<br />
Bachelor-<br />
Studium<br />
� Beruf<br />
� Master-Studium � Beruf<br />
� Beruf � Master-<br />
Studium<br />
8<br />
� Beruf