Geschäftsbericht 2012 [PDF, 13 MB] - Zelisko
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Konzernanhang 153<br />
Assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode konsolidiert, wobei grundsätzlich ein<br />
Geschäfts- oder Firmenwert in den Anschaffungskosten der Beteiligungen ausgewiesen wird. Konsolidierungszeitpunkt<br />
für vor dem Januar 2010 erworbene assoziierte Unternehmen war der Erwerbszeitpunkt<br />
oder der Bilanzstichtag. Seit dem Geschäftsjahr 2010 erfolgt die Konsolidierung ab dem<br />
Zeitpunkt des Erwerbs.<br />
Der auf den Knorr-Bremse Konzern entfallende Anteil am Jahresergebnis der nach dieser Methode<br />
konsolidierten Unternehmen einschließlich der Abschreibung des Firmenwerts wird in der Gewinnund-Verlust-Rechnung<br />
im Finanzergebnis gezeigt. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen<br />
konsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet. Aus den konzerninternen Lieferungen und Leistungen<br />
resultierende Zwischenergebnisse werden eliminiert. In der Konzern-Gewinn-und-Verlust-<br />
Rechnung werden die Erlöse aus Innenumsätzen sowie andere konzerninterne Erträge mit den entsprechenden<br />
Aufwendungen verrechnet.<br />
Währungsumrechnung<br />
Die Bilanzen der in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Unternehmen sind, mit Ausnahme<br />
des Eigenkapitals, das zum historischen Kurs in Euro umgerechnet wurde, zum Devisenkassamittelkurs<br />
am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet worden. Die Posten der Gewinn-und-Verlust-<br />
Rechnung sind zum Durchschnittskurs in Euro umgerechnet worden. Eine sich ergebende<br />
Umrechnungsdifferenz wurde im Konzerneigenkapital erfasst und unter dem Konzerneigenkapitalspiegel<br />
vermerkt.<br />
Steuerabgrenzung<br />
Steuerlatenzen nach § 274 und § 306 HGB, die aufgrund temporärer Abweichungen zwischen dem<br />
Ansatz in der Steuerbilanz der Einzelgesellschaften und dem Ansatz in der Konzernbilanz einschließlich<br />
der Abweichungen aus Anpassungen an die konzerneinheitliche Bilanzierung und Bewertung<br />
sowie aus Konsolidierungsvorgängen entstehen, werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften,<br />
soweit möglich, saldiert ausgewiesen. In den an die konzerneinheitliche Bilanzierung und Bewertung<br />
angepassten Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften („Handelsbilanzen II”) wird von der<br />
Aktivierung latenter Steuerentlastungen in Einzelfällen Gebrauch gemacht. Dabei wird jeweils der<br />
Steuersatz zugrunde gelegt, der nach aktueller Rechtslage im Zeitpunkt der Steuerentlastung zu erwarten<br />
ist.<br />
Die Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge erfolgt in Einzelfällen, soweit die Realisierung der<br />
Steueransprüche im Einzelfall hinreichend wahrscheinlich ist. An jedem Abschlussstichtag wird der Buchwert<br />
der aktiven latenten Steuern auf seine Werthaltigkeit überprüft und gegebenenfalls berichtigt.