Plakatieren verboten? â Ein kritischer Vergleich aktueller ...
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integriert ist. Somit haben wir nun die Möglichkeit, den Moover parallel zu unserem<br />
Angebot über die Vermarktung von Ströer Out-of-Home-Medien laufen zu<br />
lassen. Auch gibt es Kooperationen zur DSM (Deutsche Städte Medien) und der<br />
DERG (Deutsche Eisenbahn-Reklame). Besonders die Kooperation mit der DERG<br />
erlaubt es, unseren Kunden das <strong>Ein</strong>satzgebiet des CL-Moovers in den prominenten<br />
Bereichen der Hauptbahnhöfe anbieten zu können. Zum Buchungsablauf des CL-<br />
Moovers: Wenn beispielsweise „Coke“ eine deutschlandweite Kampagne startet<br />
und die beauftragte Agentur den Moover als geeignetes Werbemedium erachtet,<br />
wird xSelect beauftragt. Die Agentur, wie auch der Kunden, profitiert dann vom<br />
den Kooperationsverträgen etwa mit der DERG.<br />
Frage: Wie viele Mitbewerber mit einem ähnlichen Format gibt es weltweit<br />
Zipter: Unser CityLight-Moover ist patentiert. Dennoch gibt es einen Mitbewerber<br />
(„Movedmedia“), der unser Vehikel wie auch sogar unsere Preise nahezu eins<br />
zu eins kopiert hat. Da unsere Stärke aber die Spezialisierung auf den CityLight-<br />
Moover ist, während Movedmedia eine höhere Bandbreite an Produkten anbietet,<br />
können wir eine höhere Qualität und mehr Know-How bieten. So ist der Moover<br />
der Konkurrenz – er nennt sich „Postermoover“ – optisch zwar sehr unserem Gerät<br />
angelehnt, seine labile Leichtbauweise allerdings spricht nicht für die Kompetenz<br />
der Mitbewerber. Auch können oder wollen sie nicht so viele Tools (z.B. Duft, Audio,<br />
Video) anbieten.<br />
In der Schweiz gibt es eine Tochtergesellschaft von xSelect. Diese ist natürlich keine<br />
Konkurrenz, sondern eine Erweiterung unseres Unternehmens mit dem selben<br />
Geschäftsmodell.<br />
Frage: Warum verkaufen sich die CityLight-Moover mit dem Video-Screen so<br />
schleppend<br />
PLAKATIEREN VERBOTEN – EIN KRITISCHER VERGLEICH AKTUELLER AUSSENWERBETECHNOLOGIEN<br />
Zipter: Die Kosten der Content-Kreation, die von den Agenturen geleistet wird,<br />
sind in den meisten Fällen zu hoch für die Kunden. So schlägt eine beidseitge Animation<br />
der Inhalte mit beispielsweise etwa 3000 Euro zu Buche. Diese Kosten rechnen<br />
sich in der Regel nur bei langfristigen Buchungen – also bei einer Mietdauer<br />
von über einer Woche.<br />
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