LeiKom-Handbuch Personal Instrumente zur Entwick- lung von - IfG
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Bedürfnisse, Schwerpunkte und Fragen abgesprochen und zielgerichtet abgestimmt<br />
werden.<br />
Vorteile:<br />
• Der Reiseaufwand der Mitarbeiter entfällt,<br />
• Sie bestimmen individuell Inhalte, Schwerpunkte und Lerngeschwindigkeit,<br />
• Auf Wunsch kann eine abschließende schriftliche Wissenskontrolle inkl. Auswertung<br />
durchgeführt werden,<br />
• Aktuelle Fragestel<strong>lung</strong>en können auch kurzfristig einbezogen werden.<br />
Für Rückfragen oder weitere Informationen <strong>zur</strong> Inhouse-Schu<strong>lung</strong> steht ihnen die VDG-<br />
Akademie gerne <strong>zur</strong> Verfügung (http://www.vdg-akademie.de ).<br />
6.6 Finanzielle Förderung <strong>von</strong> Qualifizierungsmaßnahmen und Weiterbildungen<br />
Das Sonderprogramm WeGebAU<br />
(Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen).<br />
Das Förderprogramm WeGebAU soll das Interesse und die Bereitschaft <strong>von</strong> Betrieben <strong>zur</strong><br />
Weiterbildung ihrer Beschäftigten wecken. Zielgruppe des Programms sind Beschäftigte ohne<br />
Berufsabschluss, für die bei der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung unter bestimmten<br />
Voraussetzungen ein Arbeitsentgeldzuschuss gewährt werden kann.<br />
Damit soll <strong>Personal</strong>abbau vermieden, die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer verbessert<br />
und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Das Programm unterstreicht die<br />
Bedeutung lebenslangen Lernens, indem es durch finanzielle Anreize die Weiterbildung für<br />
und <strong>von</strong> Beschäftigten stärker forcieren will.<br />
Förderung der beruflichen Weiterbildung <strong>von</strong> gering qualifizierten Beschäftigten durch<br />
Arbeitsentgeltzuschuss (§235c SBG III)<br />
Für die Qualifizierung Ihrer beschäftigten Arbeitnehmer können Sie als Arbeitgeber eine finanzielle<br />
Unterstützung erhalten, wenn der/die Arbeitnehmer/in unter Fortzah<strong>lung</strong> des Arbeitsentgeltes<br />
freigestellt wird. Voraussetzung ist, dass der/die Mitarbeiter/in gering qualifiziert<br />
ist, also ohne Berufsabschluss oder seit mehr als 4 Jahren an-/ungelernt tätig ist.<br />
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