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LeiKom-Handbuch Personal Instrumente zur Entwick- lung von - IfG

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7.3 Erläuterungen zu den Fachqualifikationen<br />

Lfd.Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes<br />

Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse<br />

1 2 3<br />

1 Anwenden <strong>von</strong> technischen<br />

Unterlagen/Planen<br />

des Fertigungsprozesses<br />

2 Technologie der Werk- und<br />

Hilfsstoffe<br />

3 Schmelzen und Warmhalten<br />

4 Einrichten, Bedienen und<br />

Überwachen <strong>von</strong> Produktionsanlagen<br />

a) Arbeitsschritte unter Berücksichtigung funktionaler, konstruktiver,<br />

fertigungstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte<br />

festlegen,<br />

b) Arbeitsablauf unter Berücksichtigung organisatorischer<br />

und informatorischer Notwendigkeiten festlegen und sicherstellen,<br />

c) Prüf- und Messmittel <strong>zur</strong> Kontrolle der Arbeitsergebnisse<br />

festlegen,<br />

d) Halbzeuge, Werkstücke, Spannzeuge, Werkzeuge, Prüf-<br />

und Messzeuge sowie Hilfsmittel bereitstellende Arbeitsplätze<br />

an Werkbänken und Maschinen einrichten,<br />

f) Abweichungen vom Sollmaß beurteilen und Informatio-<br />

nen für den Arbeitsablauf nutzen.<br />

Einsetzen <strong>von</strong> Formstoffen für Formen und Kerne<br />

a) Formgrundstoffe, Formstoffbindemittel, Formstoffzusatz-<br />

Formstoffüberzugsstoffe beurteilen,<br />

b) Formstoffe für Formen und Kerne hinsichtlich ihrer Eigenschaften<br />

und Zusammensetzungen, ihres wirtschaftlichen<br />

Einsatzes sowie des Arbeits- und Umweltschutzes<br />

beurteilen,<br />

c) Eigenschaften der Formstoffe und Formstoffüberzüge<br />

prüfen,<br />

d) Möglichkeiten der Beeinflussung <strong>von</strong> Formstoffeigenschaften<br />

nutzen,<br />

e) Formstoffe <strong>von</strong> Hand, mit einfachen Geräten und Ma-<br />

schinen sowie in Aufbereitungsanlagen aufbereiten.<br />

a) Verfahren und Anlagen zum Schmelzen und Warmhalten<br />

<strong>von</strong> Eisen- und Nichteisenmetallgusslegierungen hinsichtlich<br />

ihres Einsatzes unterscheiden,<br />

b) die für das Schmelzen, Warmhalten, Transportieren und<br />

Gießen verschiedener Werkstoffe erforderlichen Schutzmaßnahmen<br />

durchführen,<br />

c) Einrichtungen, Geräte und Apparate zum Überwachen,<br />

Steuern und Regeln der Schmelzanlagen handhaben,<br />

d) Eisengusswerkstoffe und Nichteisenmetallgusswerkstoffe<br />

hinsichtlich ihrer Herstel<strong>lung</strong> und Verarbeitung unterscheiden,<br />

e) Einsatz., Legierungs- und Hilfsstoffe einsetzen, auswählen,<br />

gattieren und schmelzen,<br />

f) Einsatz-, Legierungs- und Hilfsstoffe lagern und transportieren,<br />

g) Schmelzbehand<strong>lung</strong> und Schmelzreinigung durchführen,<br />

h) Qualitätsprüfung der Schmelze durchführen und gegebenenfalls<br />

Korrekturen einleiten,<br />

i) Feuerfeststoffe für die Zustel<strong>lung</strong> oder Ausbesserung<br />

einsetzen,<br />

k) Schmelze abschlacken, abkrätzen, umfüllen, warmhalten<br />

und transportieren.<br />

a) Vorgaben der Produktionsplanung beachten und bei der<br />

Produktionssteuerung mitwirken,<br />

b) Stofffluss bei der Erzeugung <strong>von</strong> Produkten verfolgen,<br />

Daten erfassen, abrufen und <strong>zur</strong> maschinellen Verarbeitung<br />

eingeben,<br />

c) Überwachungs-, Mess- und Übermitt<strong>lung</strong>seinrichtungen<br />

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