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Monitoring von Großraubtieren in Deutschland - Bundesamt für ...

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<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>von</strong> Großraubtieren <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>Abb. 4: Zwei Karten zum Vorkommen des Luchses <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> 2007 mit unterschiedlicherE<strong>in</strong>schätzung des Vorkommensgebietes. Die Karte l<strong>in</strong>ks basiert auf e<strong>in</strong>erExpertenschätzung (nicht alle Experten s<strong>in</strong>d konsultiert worden, deshalb ke<strong>in</strong>e bestätigtenH<strong>in</strong>weise <strong>in</strong> der Eifel) (Quelle: KORA / LCIE). Die Karte rechts entstand ausBerichten der Länder an das <strong>Bundesamt</strong> für Naturschutz und wurde <strong>von</strong> dort an dieEU-Kommission berichtet.Wo <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> betrieben wird, bezieht man sich meist auf die SCALP-Kriterien (vgl. Kapitel3.1). Bei der Interpretation der Daten und ihrer Zusammenführung herrscht jedoch ke<strong>in</strong>e<strong>in</strong>heitliches Vorgehen, nicht e<strong>in</strong>mal unter den Fachleuten. So trennt beispielsweise Baden-Württemberg die Luchsdaten nach C1, C2 und C3, während Niedersachsen die KategorienC2 und C3 zusammenfasst. Das ergibt e<strong>in</strong> ganz anderes Bild des Luchsvorkommens.Wolfsh<strong>in</strong>weise, die <strong>in</strong> Brandenburg als „bestätigt“ (C2) aufgefasst werden, können <strong>in</strong> Sachsenals „unbestätigt“ (C3) notiert werden – und so weiter.Zusammenfassend ist festzustellen, dass das gegenwärtige <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>von</strong> Großraubtierendie formellen Erfordernisse der Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL nicht erfüllt.12

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