gerichtet, e<strong>in</strong>en ersten Überblick anhand der besten verfügbaren Daten zu erhalten, somuss der zweite Bericht 2013 auf e<strong>in</strong>em etablierten <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>system aufbauen (DocHab04-03/03-rev.3). Das System muss also rechtzeitig stehen.Das <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> muss e<strong>in</strong> klares Bild ergeben. Der Schlussbericht an die Kommission mussvergleichbar und kompatibel mit Berichten anderer Staaten se<strong>in</strong>, um e<strong>in</strong>e Analyse auf EU-Ebene zu ermöglichen. Dies erfordert e<strong>in</strong>e Standardisierung des <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s und der Interpretationder Ergebnisse, sowohl national als auch <strong>in</strong>ternational.<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>von</strong> Großraubtieren <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>1.4 Gegenwärtiges <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>von</strong> Großraubtieren <strong>in</strong><strong>Deutschland</strong>Die Bundesrepublik ist e<strong>in</strong> föderalistisches System aus 16 Ländern. Die Bundesregierunggibt den gesetzlichen Rahmen vor, die Länder setzen ihn um. Großraubtiere s<strong>in</strong>d (außerdurch EU-Recht) durch Bundesgesetze geschützt, die Bundesregierung berichtet an dieEU-Kommission. Da aber die Umsetzung der Schutzbestimmungen Ländersache ist, s<strong>in</strong>ddie Länder auch zuständig für das <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>. Analyse und Interpretation des <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>swerden derzeit ebenfalls <strong>von</strong> den Ländern durchgeführt. Die Zusammenführung der Länderberichtezu e<strong>in</strong>em nationalen Bericht obliegt dem <strong>Bundesamt</strong> für Naturschutz.Derzeit gibt es ke<strong>in</strong>e Koord<strong>in</strong>ation des <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s <strong>von</strong> Großraubtieren zwischen den Ländern,oft nicht e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Landes, wenn mehrere Arten gleichzeitig vorkommen.Weil die Großraubtiere unterschiedlichen Rechtskreisen unterliegen (Luchs: Naturschutzrechtund Jagdrecht, Bär und Wolf: nur Naturschutzrecht), s<strong>in</strong>d manchmal verschiedeneBehörden zuständig. Die daraus resultierende mangelnde Abstimmung erschwert e<strong>in</strong>koord<strong>in</strong>iertes <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> auf allen Ebenen – <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Landes, über Ländergrenzen,und über Staatsgrenzen.Weder <strong>in</strong>nerhalb <strong>Deutschland</strong>s noch über die Grenzen der Mitgliedsländer h<strong>in</strong>weg gibt ese<strong>in</strong> standardisiertes <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>. Das führt unausweichlich zu e<strong>in</strong>em ungenauen, nicht seltenfalschen Bild der Situation. Zum Beispiel sche<strong>in</strong>t das Vorkommen des Luchses <strong>in</strong> Sachsen,Baden-Württemberg und Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz deutlich überschätzt zu werden, dagegen unterschätzt<strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (HUCHT-CIORGA, pers. Mittlg., Forschungsstelle für Jagdkundeund Wildschadenverhütung, Landesbetrieb Wald und Holz NRW). Deshalb ist imnächsten Bericht auf der Grundlage e<strong>in</strong>es standardisierten <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>s e<strong>in</strong> Rückgang derLuchsverbreitung <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> absehbar: e<strong>in</strong> Artefakt, das nichts mit der Realität zu tunhat.Die Beauftragung <strong>von</strong> Institutionen oder E<strong>in</strong>zelpersonen für das <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> ist Sache derLänder. Manchmal s<strong>in</strong>d es e<strong>in</strong> oder zwei Experten, manchmal aber auch Leute, die überke<strong>in</strong>erlei Felderfahrung mit der jeweiligen Art verfügen. In manchen Ländern wird das <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>hauptsächlich <strong>von</strong> geschulten Personen und Freiwilligen durchgeführt (Wölfe, Brandenburg),gelegentlich bef<strong>in</strong>det sich der Aufbau des <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> noch ganz am Anfang(Mecklenburg-Vorpommern). Weder für das Bundesgebiet noch für e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnes Land gibtes derzeit e<strong>in</strong> <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong>, das die Anforderungen erfüllen könnte, die <strong>von</strong> rasch wachsendenund sich ausbreitenden Großraubtier-Populationen gestellt werden.11
<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>von</strong> Großraubtieren <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>Abb. 4: Zwei Karten zum Vorkommen des Luchses <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> 2007 mit unterschiedlicherE<strong>in</strong>schätzung des Vorkommensgebietes. Die Karte l<strong>in</strong>ks basiert auf e<strong>in</strong>erExpertenschätzung (nicht alle Experten s<strong>in</strong>d konsultiert worden, deshalb ke<strong>in</strong>e bestätigtenH<strong>in</strong>weise <strong>in</strong> der Eifel) (Quelle: KORA / LCIE). Die Karte rechts entstand ausBerichten der Länder an das <strong>Bundesamt</strong> für Naturschutz und wurde <strong>von</strong> dort an dieEU-Kommission berichtet.Wo <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> betrieben wird, bezieht man sich meist auf die SCALP-Kriterien (vgl. Kapitel3.1). Bei der Interpretation der Daten und ihrer Zusammenführung herrscht jedoch ke<strong>in</strong>e<strong>in</strong>heitliches Vorgehen, nicht e<strong>in</strong>mal unter den Fachleuten. So trennt beispielsweise Baden-Württemberg die Luchsdaten nach C1, C2 und C3, während Niedersachsen die KategorienC2 und C3 zusammenfasst. Das ergibt e<strong>in</strong> ganz anderes Bild des Luchsvorkommens.Wolfsh<strong>in</strong>weise, die <strong>in</strong> Brandenburg als „bestätigt“ (C2) aufgefasst werden, können <strong>in</strong> Sachsenals „unbestätigt“ (C3) notiert werden – und so weiter.Zusammenfassend ist festzustellen, dass das gegenwärtige <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>von</strong> Großraubtierendie formellen Erfordernisse der Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL nicht erfüllt.12
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Wo Welpen vermutet, aber nicht best
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5.4 Handbuch Bärenmonitoring5.4.1
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Fehlauslösungen vom gleichen Stand
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Monitoring von Großraubtieren in D
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- im Umfeld zusätzliche, auch nich
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C1 - eindeutiger NachweisFolgende D
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entscheidend, die Anzahl der Reprod
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7 LiteraturAnders, O. 2008. Luchspr
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lected Along Snow Tracks to Documen
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Monitoring von Großraubtieren in D
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8.2 Doppelte Begutachtung - eine Be