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Monitoring von Großraubtieren in Deutschland - Bundesamt für ...

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<strong>von</strong> Hunderissen zu unterscheiden. Sie müssen daher besonders sorgfältig untersucht unddokumentiert werden.Tote Wildtiere, bei denen der Wolf als Verursacher vermutet wird, s<strong>in</strong>d nach e<strong>in</strong>em Feldprotokollzu untersuchen und fotografisch zu dokumentieren. Um festzustellen, wie dasgerissene Tier getötet wurde und welche Verletzungen es hat, muss es <strong>in</strong> der Regel abgehäutetwerden.Die wichtigsten Daten s<strong>in</strong>d:• Lage, Anzahl und Schwere der Wunden,• Lage, Größe und Anzahl der Bissverletzungen durch die Haut,• Größe und Abstand der Eckzahnmarken,• gefressene bzw. fehlende Teile,• Länge der Strecke, die das Tier verschleppt wurde.<strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> <strong>von</strong> Großraubtieren <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>Für <strong>von</strong> Wölfen gerissene oder verwundete Nutz- und Haustiere gelten häufig Kompensationsregelungen.Unabhängig vom bestehenden Kompensationssystem, <strong>in</strong> dem oft auchzweifelhafte Fälle ausgeglichen werden, sollte für das <strong>Monitor<strong>in</strong>g</strong> bei den Untersuchungendieser Fälle dieselbe Sorgfalt aufgebracht werden wie für gerissene Wildtiere. Entsprechends<strong>in</strong>d bei Haus- und Nutztierrissen die gleichen Daten aufzunehmen wie bei Wildtierrissen.Nutztierrisse werden daher ebenfalls anhand e<strong>in</strong>es standardisierten Feldprotokolls aufgenommenund fotografisch dokumentiert. Bei Nutztierrissen ist es oft besonders wichtig, dienäheren Umstände zu klären, weil der Wolf dabei oft <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e für ihn unnatürliche Situationgerät (z. B. viele Beutetiere, die nicht flüchten; Herdenschutzhunde, die beim Fressen stören),was se<strong>in</strong> Verhalten bee<strong>in</strong>flussen kann.Bei Nutztierrissen ist e<strong>in</strong> Protokoll Grundlage für das dem Schadensausgleich zugrundeliegende Gutachten. Bei Wildtierrissen werden erfahrene Personen <strong>in</strong> der Regel ebenfallsProtokolle ausfüllen, um spätere Analysen (z. B. der Beuteselektion) durchführen zu können.C2 – bestätigter H<strong>in</strong>weisBei Rissen <strong>von</strong> Wild- oder kle<strong>in</strong>eren Nutztieren, wie Schafe, Ziegen, Kälber (derzeit gibt esnoch ke<strong>in</strong>e Erfahrung mit getöteten R<strong>in</strong>dern oder Pferden <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>) entscheidet derGesamte<strong>in</strong>druck. Kadaver müssen zur Beurteilung des Ausmaßes der Verletzungen immerganz abgehäutet werden.Risse können als C2-H<strong>in</strong>weise gelten, wenn• Feldprotokoll und Fotos vorliegen, UND• das Tier typische Merkmale e<strong>in</strong>es Wolfsangriffs aufweist:- gut platzierter, „sauberer“ Tötungsbiss <strong>in</strong> den Hals (Drossel oder Genick), der <strong>von</strong>außen nicht sehr blutig wirkt, unter der Haut aber massive Verletzungen aufweist.- Wenn andere Bisswunden vorhanden s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d diese schwer und lassen sichdurch die Umstände (z. B. Größe des Beutetieres) erklären. Sie s<strong>in</strong>d im oberen Bereichder Be<strong>in</strong>e, am Hals, den Schultern oder Keulen platziert; UND- das Tier wurde > 5 m <strong>in</strong> Richtung der nächsten Deckung gezogen, UND- ≥ 5 kg wurden <strong>in</strong> der ersten Nacht gefressen, UND- ≥ 50 % der Bisse durchdrangen die Haut, UND- ≥ 50 % der Perforationen durch e<strong>in</strong>zelne Zähne weisen e<strong>in</strong>en Durchmesser > 3mm auf, UND58

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