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AXA WORLD FUNDS - Samuel Begasse

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Erläuterungen zum Abschluss zum 30. Juni 2008<br />

Änderung bezüglich des Auflegungsdatums des Teilfonds Alpha Asian Bonds:<br />

Das Datum für die Erstzeichnung von Anteilen des Teilfonds ist der 15. Februar 2008. Zeichnungen werden<br />

zum Preis von 100 EUR oder 100 USD oder 100 GBP (je nach der Währung, auf die die betreffende<br />

Anteilsklasse lautet) angenommen. Die Zahlung muss zugunsten der Depotbank am 20. Februar 2008 erfolgen.<br />

Erläuterung 2 Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze<br />

a) Darstellung des Abschlusses<br />

Der Abschluss wird gemäß den in Luxemburg geltenden Vorschriften für Organismen für gemeinsame Anlagen<br />

erstellt.<br />

Der zusammengefasste Abschluss wird in EUR ausgedrückt und dient ausschließlich zu Informationszwecken.<br />

Zur Erstellung dieses Abschlusses wurden die entsprechenden Abschlüsse zu den letzten zum Zeitpunkt der<br />

Berechnung des Jahresend-NIW bekannten Wechselkursen in EUR umgerechnet.<br />

b) Bewertung der Wertpapiere<br />

Die Vermögenswerte der SICAV werden wie folgt bewertet:<br />

a) Liquide Mittel werden zum Nennwert mit aufgelaufenen Zinsen bewertet. Bei kurzfristigen Instrumenten<br />

(insbesondere Diskontinstrumenten) mit einer Laufzeit von weniger als 90 Tagen wird der Wert des<br />

Instruments auf Basis der Nettoeinstandskosten schrittweise an den Rückkaufspreis angepasst; die auf<br />

Basis der Nettoeinstandskosten berechnete Rendite bleibt hingegen unverändert. Sollte sich eine<br />

wesentliche Änderung der Marktbedingungen ergeben, wird die Bewertungsbasis an die neuen<br />

Marktrenditen angepasst;<br />

b) Wertpapiere, die an einem geregelten Markt, einer Wertpapierbörse in einem Drittstaat oder einem<br />

sonstigen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, werden zum Schlusskurs an diesen Märkten<br />

bewertet. Wird ein Wertpapier an mehreren Märkten notiert oder gehandelt, ist der Schlusskurs an dem<br />

Markt, der den Hauptmarkt für dieses Wertpapier darstellt, ausschlaggebend.<br />

c) Wertpapiere, die nicht an einem geregelten Markt, einer Wertpapierbörse in einem Drittstaat oder einem<br />

sonstigen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, werden zu ihrem letzten verfügbaren<br />

Marktpreis bewertet;<br />

d) Wertpapiere, für die kein Kurs erhältlich ist oder für die der in (a) und/oder (b) genannte Kurs nicht<br />

repräsentativ für den Marktwert ist, werden vom Verwaltungsrat der SICAV vorsichtig und nach Treu und<br />

Glauben auf der Grundlage ihres wahrscheinlichen Veräußerungswertes bewertet;<br />

e) wenn im Falle von Collateralised Debt Obligations (CDO) der Kurs nicht repräsentativ für den Marktwert<br />

ist, werden CDOs zu ihrem Nettoinventarwert bewertet, der der Anlageverwaltungsgesellschaft von den für<br />

die CDOs, in die die SICAV investiert hat, zuständigen Banken übermittelt wird.<br />

c) Bewertung der Devisentermingeschäfte<br />

Offene Devisentermingeschäfte werden am Stichtag anhand der Devisenterminkurse für die Restlaufzeit<br />

bewertet. Alle nicht realisierten Kursgewinne und -verluste gehen in die Aufstellung des Nettovermögens ein.<br />

d) Beim Verkauf von Wertpapieren realisierte Kursgewinne/(-verluste)<br />

Beim Verkauf von Wertpapieren realisierte Kursgewinne/(-verluste) werden anhand der durchschnittlichen<br />

Einstandskosten der verkauften Wertpapiere ermittelt.<br />

<strong>AXA</strong> World Funds<br />

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