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AVR – Bayern - VKM Bayern

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<strong>AVR</strong> - <strong>Bayern</strong> Seite 103 von 177Der Dienstgeber gewährt dem Praktikanten / der Praktikantin 1) für die Dauer des Praktikumsa) Personalunterkunft 1)b) Verpflegung 1)Der Wert der Sachbezüge richtet sich nach Anlage 19 <strong>AVR</strong>-<strong>Bayern</strong> sowie der Rechtsverordnung nach § 17 Absatz 1Nr. 3 SGB VI.§ 5Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden............................................................................... .............................................................................Ort, DatumOrt, Datum.............................................................................. .............................................................................Unterschrift des Dienstgebers Unterschrift des Praktikanten / der Praktikantin 1)______________________________________1) Nichtzutreffendes bitte streichen<strong>AVR</strong> <strong>Bayern</strong> Internetausgabe des vkm-<strong>Bayern</strong> Version vom 18.09.2013

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