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AVR – Bayern - VKM Bayern

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<strong>AVR</strong> - <strong>Bayern</strong> Seite 76 von 177<strong>AVR</strong><strong>Bayern</strong>ALTEGP FG Text VGA 34. 07 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit mindestens dreijährigerBewährung in der Fallgruppe 3 oder einer entsprechendenTätigkeit, sofern sie besonders schwierige Arbeitsbereiche zubeaufsichtigen haben, in denen Gärtnergehilfinnen undGärtnergehilfen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitgärtnerischem oder landwirtschaftlichem Facharbeiterbriefbeschäftigt sind (Anm. 2, 5)A 34. 08 Gärtnermeisterinnen und Gärtnermeister, die sich dadurchaus der Fallgruppe 4 herausheben, daß sie in einembesonders bedeutenden Arbeitsbereich mit einem höherenMaß von Verantwortlichkeit beschäftigt sind (Anm. 2)A 34. 09 Gärtnermeisterinnen und Gärtnermeister, sofern siebesonders schwierige Arbeitsbereiche zu beaufsichtigenhaben, in denen Gärtnergehilfinnen und Gärtnergehilfen oderMitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit gärtnerischem oderlandwirtschaftlichem Facharbeiterbrief beschäftigt sind (Anm.2, 5)A 34. 12 Gärtnermeisterinnen und Gärtnermeister, die in einembesonders bedeutenden Arbeitsbereich mit einem höherenMaß von Verantwortlichkeit beschäftigt sind und sich durchden Umfang und die Bedeutung ihres Aufgabengebietessowie durch große Selbständigkeit wesentlich aus denFallgruppen 8 und 9 herausheben (Anm. 2, 3)A 34. 13 Gärtnermeisterinnen und Gärtnermeister, denen mehrereGärtnermeisterinnen und Gärtnermeister oderMitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vergütungsgruppe Vc,davon mindestens eine bzw. einer mit Tätigkeiten derFallgruppe 7, 8 oder 9 durch ausdrückliche Anordnungständig unterstellt sind, oder die regelmäßig vergleichbareArbeitskräfte von Unternehmern einzusetzen und zu<strong>AVR</strong>-<strong>Bayern</strong>NEUVc / Vb E 9Vc / Vb E 9Vc / Vb E 9Vb E 9Vb E 9beaufsichtigen haben (Anm. 2, 3, 4)A 40. 01 Ärztinnen und Ärzte IIa+II / Ib E 13A 40. 02 Zahnärztinnen und Zahnärzte IIa+II / Ib E 13A 40. 03 Apothekerinnen und Apotheker IIa+II / Ib E 13A 40. 05 Fachärztinnen und Fachärzte mit entsprechender Tätigkeit Ib / Ia E 14A 40. 06 Ärztinnen und Ärzte in Anstalten und Heimen, die als ständigeVertretung der leitenden Ärztin bzw. des leitenden Arztesdurch ausdrückliche Anordnung bestellt sind (Anm. 2)A 40. 07 Ärztinnen und Ärzte in Anstalten und Heimen, die aufgrundausdrücklicher Anordnung einem der nachstehenden Gebietevorstehen und in nicht unerheblichem Umfange auf diesemGebiete tätig sind: Anästhesie, Blutzentrale, Pathologie,Röntgenologie, Zentrallaboratorium (Anm. 1)A 40. 08 Ärztinnen und Ärzte in Anstalten und Heimen, die aufgrundausdrücklicher Anordnung einen selbständigenFunktionsbereich innerhalb einer Fachabteilung oderinnerhalb eines Fachbereiches leiten und in nichtunerheblichem Umfange in diesem Funktionsbereich tätigsind (Anm. 1, 4)A 40. 09 Ärztinnen und Ärzte außerhalb der Anstalten und Heime,denen mindestens zwei Ärztinnen und Ärzte oderZahnärztinnen und Zahnärzte durch ausdrückliche Anordnungständig unterstellt sind (Anm. 3)A 40. 11 Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte mit entsprechenderTätigkeitA 40. 12 Zahnärztinnen und Zahnärzte in Anstalten und Heimen, dieals ständige Vertretung der leitenden Zahnärztin bzw. desleitenden Zahnarztes durch ausdrückliche Anordnung bestelltsind (Anm. 2)A 40. 14 Apothekerinnen und Apotheker als Leiterinnen bzw. Leitervon ApothekenIb E 14Ib / IaIb / IaIbATATATIb / Ia E 14IbATIb E 14<strong>AVR</strong> <strong>Bayern</strong> Internetausgabe des vkm-<strong>Bayern</strong> Version vom 18.09.2013

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