13.07.2015 Aufrufe

AVR – Bayern - VKM Bayern

AVR – Bayern - VKM Bayern

AVR – Bayern - VKM Bayern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>AVR</strong> - <strong>Bayern</strong> Seite 148 von 177II. Erziehungspraktikanten und Erziehungspraktikantinnen sowie sonstigeVorpraktikanten und VorpraktikantinnenVorpraktikanten / Vorpraktikantinnen sind Personen, die ein Praktikum ableisten, das inAusbildungs-, Studien- und Prüfungsordnung oder ähnlichen Vorschriften alsZulassungsvoraussetzung für den Beginn einer Schul-, Fachhochschul- oder Hochschulausbildunggefördert wird, oder das, ohne dass diese Voraussetzungen vorliegen, auf Veranlassung derjeweiligen Ausbildungsstätte als Zulassungsvoraussetzung abgeleistet werden muss. Sie fallennach § 19 Berufsbildungsgesetz nur dann unter den Geltungsbereich dieses Gesetzes, wenn keinArbeitsverhältnis vereinbart ist. Ein Arbeitsverhältnis liegt nicht vor, wenn die Vermittlung beruflicheKenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen für die spätere Ausbildung im Mittelpunkt desRechtsverhältnisses steht.§ 1 PraktikantenvergütungErzieherpraktikanten und Erzieherpraktikantinnen sowie sonstige Vorpraktikanten undVorpraktikantinnen erhalten im ersten und zweiten Praktikumsjahr eine Vergütung in Höhe vonmonatlich 325 Euro. 1 In begründeten Fällen kann die Praktikantenvergütung im erstenPraktikumsjahr in Höhe von bis zu 500 Euro und im zweiten Praktikumsjahr in Höhe von bis zu 550Euro gewährt werden. 2 folgende Vergütung:01.04.2008im ersten Praktikumsjahr monatlich 275,00 €im zweiten Praktikumsjahr monatlich 325,00 €.In Bezug auf die Auszahlung der Vergütung findet § 33 Abs. 3 <strong>AVR</strong>-<strong>Bayern</strong> Anwendung.Neben der Vergütung sind andere Leistungen, z.B. eine Jahressonderzahlung odervermögenswirksame Leistungen nicht zu zahlen.Der Wert einer gewährten Unterkunft wird nach der Anlage 19 der <strong>AVR</strong>-<strong>Bayern</strong> auf diePraktikantenvergütung mit der Maßgabe angerechnet, dass der nach § 3 Abs. 1 Unterabs. 1 derAnlage19 der <strong>AVR</strong>-<strong>Bayern</strong> maßgebende Quadratmetersatz um 15 v. H. zu kürzen ist.Kann der Praktikant bzw. die Praktikantin während der Zeit, für die ihr bzw. ihmPraktikantenvergütung fortzuzahlen ist, Sachbezüge aus berechtigtem Grund nicht abnehmen, sinddiese nach den Sachbezugswerten abzugelten.§ 2 Praktikantenvergütung bei nichtvollbeschäftigten Praktikanten /PraktikantinnenBei nicht vollbeschäftigten Praktikanten / Praktikantinnen, bei denen eine Beschäftigung vereinbartist, die in ihrem Umfang hinter der wöchentlichen Arbeitszeit gemäß § 16 <strong>AVR</strong>-<strong>Bayern</strong> 40 Stundenpro Woche zurückbleibt, erhalten die Vergütung unter entsprechender Anwendung von § 33 Abs. 4<strong>AVR</strong>-<strong>Bayern</strong>.§ 3 Praktikantenvergütung für Teile eines MonatsIst die Vergütung nicht für den ganzen Monat zu zahlen, ist nach § 18 Absatz 1 Satz 2Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu verfahren.§ 4 Fortzahlung der Praktikantenvergütung(1) Vergütung während einer unverschuldeten KrankheitPraktikanten / Praktikantinnen, für die das Berufsbildungsgesetz (BBiG) gilt, haben nach § 19 BBiGAnspruch auf Fortzahlung der Vergütung bis zur Dauer von 6 Wochen, wenn sie in Folgeunverschuldeter Krankheit (dazu gehört auch der unverschuldete Unfall) oder in Folge einernichtrechtswidrigen Sterilisation oder eines nichtrechtswidrigen Abbruch der Schwangerschaft durcheinen Arzt nicht an der Praktikantenausbildung teilnehmen können.1 Inkrafttreten zum 1. September 2009 Beschluss der ARK-<strong>Bayern</strong> vom 30. Juni 20092 Inkrafttreten zum 01. Juni 2012 Beschluss der ARK-<strong>Bayern</strong> vom 16.Mai 2012<strong>AVR</strong> <strong>Bayern</strong> Internetausgabe des vkm-<strong>Bayern</strong> Version vom 18.09.2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!