13.07.2015 Aufrufe

AVR – Bayern - VKM Bayern

AVR – Bayern - VKM Bayern

AVR – Bayern - VKM Bayern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>AVR</strong> - <strong>Bayern</strong> Seite 146 von 177Für die Ausbildung an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und in der Nacht; für Überstunden, fürZeitzuschläge, für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft gelten die Regelungen sinngemäß, diejeweils für die beim Dienstgeber in dem zukünftigen Beruf der Praktikanten und Praktikantinnenbeschäftigten Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen maßgebend sind. Dabei gilt alsStundenvergütung im Sinne des § 39 Abs. 3 Unterabs. 1 <strong>AVR</strong>-<strong>Bayern</strong> der auf die Stundeentfallende Anteil der Praktikantenvergütung. Für die Ermittlung dieses Anteils gilt § 20 Abs. 9 Satz3 <strong>AVR</strong>-<strong>Bayern</strong> entsprechend.(4) Der Wert einer gewährten Unterkunft wird nach der Anlage 19 der <strong>AVR</strong>-<strong>Bayern</strong> auf diePraktikantenvergütung mit der Maßgabe angerechnet, dass der nach § 3 Abs. 1 Unterabs. 1 derAnlage 19 der <strong>AVR</strong>-<strong>Bayern</strong> maßgebende Quadratmetersatz um 15 v. H. zu kürzen ist. Kann derPraktikant bzw. die Praktikantin während der Zeit, für die ihr bzw. ihm Praktikantenvergütungfortzuzahlen ist, Sachbezüge aus berechtigtem Grund nicht abnehmen, sind diese nach denSachbezugswerten abzugelten.§ 2 ProbezeitDie ersten vier Monate des Praktikums sind Probezeit, sofern nicht im Praktikantenvertrag (Anlage5a) auf eine Probezeit verzichtet oder eine kürzere Probezeit vereinbart worden ist.§ 3 ArbeitszeitDie Arbeitszeit richtet sich nach den Bestimmungen der §§ 16 ff <strong>AVR</strong>-<strong>Bayern</strong>.§ 4 Erholungsurlaub(1) Der Praktikant bzw. die Praktikantin erhält Erholungsurlaub in Anwendung der für die in demkünftigen Beruf beschäftigten Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen geltenden Vorschriften mit derMaßgabe, dass der Urlaubsanspruch bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in derKalenderwoche 27 Ausbildungstage beträgt. 1 in jedem Kalenderjahr Erholungsurlaub inentsprechender Anwendung der Vorschriften, die für die in dem künftigen Beruf beschäftigtenDienstnehmer und Dienstnehmerinnen jeweils maßgebend sind.(2) Während des Erholungsurlaubes bemisst sich die Urlaubsvergütung nach § 43 <strong>AVR</strong>-<strong>Bayern</strong>.§ 5 Vermögenswirksame Leistungen, JahressonderzahlungDer Praktikant bzw. die Praktikantin erhält vermögenswirksame Leistungen gemäß § 50 <strong>AVR</strong>-<strong>Bayern</strong> und eine Jahressonderzahlung gemäß § 40 <strong>AVR</strong>-<strong>Bayern</strong>.§ 6 Sonstige Bestimmungen(1) Mit dem Praktikanten bzw. der Praktikantin ist vor Beginn des Praktikums einAusbildungsvertrag gemäß Anlage 5a der <strong>AVR</strong>-<strong>Bayern</strong> schriftlich abzuschließen.(2) Soweit vorstehend für Praktikanten und Praktikantinnen keine abweichende Regelungvorgesehen ist, finden die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes <strong>Bayern</strong> (<strong>AVR</strong>-<strong>Bayern</strong>) sinngemäß Anwendung.(3) Die Einsatzzeit der Praktikanten und Praktikantinnen wird auf die Beschäftigungszeit (§ 6 <strong>AVR</strong>-<strong>Bayern</strong>) nicht angerechnet.Ansprüche aus dem Praktikantenverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfristvon sechs Monaten nach Fälligkeit vom Praktikanten bzw. von der Praktikantin oder vomDienstgeber schriftlich geltend gemacht werden.Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs aus, um dieAusschlussfrist auch für später fällig werdende Leistungen unwirksam zu machen.§ 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen, InkrafttretenFür Praktikantenverträge, die vor dem 01. Juli 2007 abgeschlossen wurden, gelten die Anlagen 10 Iund 10a <strong>AVR</strong> / SR <strong>Bayern</strong> sowie die SR <strong>Bayern</strong>: Praktikantenordnung, ARRPraktikantenvergütungen, ARR über den Urlaub von Praktikanten weiter.1 Inkrafttreten zum 01. Juli 2012 Beschluss der ARK-<strong>Bayern</strong> vom 16.Mai 2012<strong>AVR</strong> <strong>Bayern</strong> Internetausgabe des vkm-<strong>Bayern</strong> Version vom 18.09.2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!