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AVR – Bayern - VKM Bayern

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<strong>AVR</strong> - <strong>Bayern</strong> Seite 164 von 177Anlage 19Bewertung der Dienstnehmerunterkünfte§ 1 Geltungsbereich(1) Die Anlage 19 zu den <strong>AVR</strong>-<strong>Bayern</strong> gilt für die unter den Geltungsbereich der <strong>AVR</strong>-<strong>Bayern</strong>fallenden Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen uneingeschränkt.(2) Für die zu ihrer Ausbildung Beschäftigten (Praktikanten und Praktikantinnen für Berufe desSozial- und Erziehungsdienstes, Praktikanten und Praktikantinnen für medizinische Hilfsberufe,Schüler und Schülerinnen in der Krankenpflege und in der Entbindungspflege, Schüler undSchülerinnen in der Altenpflege) findet die Anlage 19 zu den <strong>AVR</strong>-<strong>Bayern</strong> mit der MaßgabeAnwendung, dass der nach § 3 Abs. 1 Unterabs. 1 maßgebende Quadratmetersatz um 15 v. H. zukürzen ist. Sie gilt nicht für Auszubildende in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf (Anlage17 Abschnitt I).§ 2 Dienstnehmerunterkünfte(1) Der Wert einer dem Dienstnehmer bzw. der Dienstnehmerin auf dienstvertraglicher Grundlagegewährten Dienstnehmerunterkunft ist unter Berücksichtigung ihrer Nutzfläche und ihrerAusstattung auf die Vergütung anzurechnen. Für Zeiten, für die kein Vergütungsanspruch besteht,hat der Dienstnehmer bzw. die Dienstnehmerin dem Dienstgeber den Wert zu vergüten.(2) Dienstnehmerunterkünfte im Sinne der Anlage 9 zu den <strong>AVR</strong>-<strong>Bayern</strong> sind möblierteWohnungen, möblierte Wohnräume oder möblierte Schlafzimmer, die im Eigentum, in derVerwaltung oder in der Nutzung des Dienstgebers stehen und die dem Dienstnehmer bzw. derDienstnehmerin zur alleinigen Benutzung - bei Mehrbettzimmern zur gemeinsamen Benutzungdurch die festgelegte Personenzahl - überlassen werden.§ 3 Bewertung der Dienstnehmerunterkünfte(1) Der Wert der Dienstnehmerunterkünfte wird wie folgt festgelegt:Wertklasse€ je qm Nutzfläche mtl.1 Ohne ausreichende Gemeinschaftseinrichtungen 6,85 € 7,25 € 12 mit ausreichenden Gemeinschaftseinrichtungen 7,60 € 8,04 € 23 mit eigenem Bad oder Dusche 8,68 € 9,20 € 34 mit eigener Toilette und Bad oder Dusche 9,66 € 10,22 € 45 mit eigener Kochnische, Toilette und Bad oder Dusche 10,30 € 10,90 € 5Bei einer Nutzfläche von mehr als 25 qm erhöhen sich für die über 25 qm hinausgehendeNutzfläche die Quadratmetersätze um 10 v. H. Bei Dienstnehmerunterkünften mit einer Nutzflächevon weniger als 12 qm ermäßigen sich die Quadratmetersätze um 10 v. H.Wird die Nutzung der Dienstnehmerunterkunft durch besondere Umstände erheblich beeinträchtigt(z. B. Ofenheizung, kein fließendes Wasser, Unterbringung in einem Patientenzimmer, dasvorübergehend als Personalunterkunft verwendet wird und in dem die Bewohnerinnen undBewohner erheblichen Störungen durch den Krankenhausbetrieb ausgesetzt sind), sollen dieQuadratmetersätze um bis zu 10 v. H., beim Zusammentreffen mehrerer solcher Umstände um biszu 25 v. H. ermäßigt werden; beim Zusammentreffen zahlreicher außergewöhnlicherBeeinträchtigungen kann die Ermäßigung bis zu 33 1/3 v. H. betragen.(2) Bei der Ermittlung der Nutzfläche ist von den Fertigmaßen auszugehen. Balkonflächen sind mit25 v. H. und Flächen unter Dachschrägen mit 50 v. H. anzurechnen. Die Nutzfläche von Bädernoder Duschen in Nasszellen, die zwei Dienstnehmerunterkünften zugeordnet sind, ist den beiden1 Inkrafttreten zum 1. Januar 2013 Anpassung lt. § 42 Inkrafttreten zum 1. Januar 2013 Anpassung lt. § 43 Inkrafttreten zum 1. Januar 2013 Anpassung lt. § 44 Inkrafttreten zum 1. Januar 2013 Anpassung lt. § 45 Inkrafttreten zum 1. Januar 2013 Anpassung lt. § 4<strong>AVR</strong> <strong>Bayern</strong> Internetausgabe des vkm-<strong>Bayern</strong> Version vom 18.09.2013

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