13.07.2015 Aufrufe

AVR – Bayern - VKM Bayern

AVR – Bayern - VKM Bayern

AVR – Bayern - VKM Bayern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>AVR</strong> - <strong>Bayern</strong> Seite 150 von 177B. Praktika außerhalb des Geltungsbereiches des BerufsbildungsgesetzesPraktikanten / Praktikantinnen, die vor Abschluss der Ausbildung einer Fach- oder Berufsfachschulesowie Studierende von Fachhochschulen, die während der Praxissemester berufspraktischeTätigkeiten ausüben, kann eine monatliche Vergütung bis zu 200,00 € gewährt werden.Praktikanten / Praktikantinnen, die nicht unter das BBiG fallen, haben keinen Anspruch aufFortzahlung der Vergütung nach § 19 in Verbindung mit § 12 Absatz 1 Nr. 2 b BBiG.Praktikanten / Praktikantinnen, die ein Praktikum ableisten, das Bestandteil einer Schul-,Fachhochschul- oder Hochschulausbildung ist und für die daher das Berufsbildungsgesetz nicht gilt,haben keinen Anspruch auf Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz.<strong>AVR</strong> <strong>Bayern</strong> Internetausgabe des vkm-<strong>Bayern</strong> Version vom 18.09.2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!