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AVR – Bayern - VKM Bayern

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<strong>AVR</strong> - <strong>Bayern</strong> Seite 104 von 177zwischenAnlage 5bErzieher- / Vorpraktikantenvertrag...................................................................................................................................................................................1)................................................................................................................................ .……………………-Dienstgeber-und Herrn / Frau ........................................................................................................................................................wohnhaft in ........................................................................................................................................................................................................................ Konfession ................................................... - Vorpraktikant / Vorpraktikantin 1) -Diakonie ist Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche. Die Evangelische Kirche nimmt ihrediakonischen Aufgaben durch das Diakonische Werk wahr. Die oben genannte Einrichtung ist dem DiakonischenWerk <strong>Bayern</strong> angeschlossen. Sie dient der Verwirklichung des gemeinsamen Werkes christlicher Nächstenliebe.Alle Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen dieser Einrichtung leisten deshalb ihren Dienst in Anerkennung dieserZielsetzung und bilden ohne Rücksicht auf ihre Tätigkeit und Stellung eine Dienstgemeinschaft.Auf dieser Grundlage wird der nachstehende Vertrag geschlossen.§ 1Der / die Praktikant / in wirdfür die Zeit vom ................................................................. bis ...............................................zur Ableistung des Vorpraktikums beschäftigt.§ 2Der in § 1 genannte Zeitraum kann um ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn zum Ende der Frist dieAufnahme in eine (Fachakademie für Sozialpädagogik 3) ) nicht möglich ist und die staatlichen Richtlinien dieAbleistung des zweiten Jahres des Praktikums in einer anderen Einrichtung des gleichen Trägers zulassen.Eine weitere Verlängerung des Praktikums über diesen Zeitraum hinaus ist nicht möglich.§ 3Durch diesen Vertrag wird kein Angestellten- oder Lehrverhältnis im arbeitsrechtlichen Sinne, keinBeamtenverhältnis und kein Anspruch auf spätere Übernahme in ein Angestellten- oder Beamtenverhältnisbegründet.§ 4(Die Praktikumsstelle verpflichtet sich, das Vorpraktikum nach den vom Staatsministerium für Unterricht 3)Kultus erlassenen Richtlinien zu gestalten).und_____________________________________________________1) Nicht zutreffendes bitte streichen2) siehe ReWiSo Heft 3 / 1998, Seite 973)gegebenenfalls Anpassung erforderlich<strong>AVR</strong> <strong>Bayern</strong> Internetausgabe des vkm-<strong>Bayern</strong> Version vom 18.09.2013

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