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AVR – Bayern - VKM Bayern

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<strong>AVR</strong> - <strong>Bayern</strong> Seite 96 von 177<strong>AVR</strong><strong>Bayern</strong>ALTEGP FG Text VG<strong>AVR</strong>-<strong>Bayern</strong>NEUKr 73. 32. Altenpflegerinnen und Altenpfleger mit staatlicherKr9 / Kr10 E 11Anerkennung / Abschlußprüfung und mindestens einjährigererfolgreich abgeschlossener Fachausbildung an Schulen fürAltenpflege, die als Leitende Unterrichtsaltenpflegerinnenbzw. Leitende Unterrichtsaltenpfleger an Schulen fürAltenpflege mit durchschnittlich mindestens 80Lehrgangsteilnehmern tätig sind (Anm. 4, 9, 10, 12)Kr 74. 01 Pflegehelferinnen und Pflegehelfer mit entsprechender Kr1 / Kr2 E 4TätigkeitKr 74. 02 Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer mit einerAusbildung, Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer mitmindestens einjähriger Ausbildung und Abschlußprüfung mitentsprechender Tätigkeit (Anmerkung 1)Kr 74. 06 Krankenschwestern und Krankenpfleger, Altenpflegerinnenund Altenpfleger mit entsprechender TätigkeitKr 74. 07 Krankenschwestern, Krankenpfleger, Altenpflegerinnen undAltenpfleger mit einer Zusatzausbildung in derGemeindekrankenpflege / Gemeindealtenpflege undentsprechender Tätigkeit (Anm. 3)Kr 74. 09 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 7. als Leitung einerDiakonie- / SozialstationKr 74. 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 6. mit mindestensdreijähriger Praxis in der Gemeindekrankenpflege /Gemeindealtenpflege als Leitung einer Diakonie- /SozialstationKr 74. 11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch ausdrücklicheAnordnung als ständige Vertretung von Mitarbeiterinnen undMitarbeiter der Vergütungsgruppe Kr 7 Fallgruppe 14 oder 15bestellt sind (Anm. 7)Kr 74. 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 7. als Leitung einerDiakonie- / Sozialstation mit mindestens sechs ständigunterstellten Pflegepersonen (Anm. 6, 8)Kr 74. 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 6. mit mindestensdreijähriger Praxis in der Gemeindekrankenpflege /Gemeindealtenpflege als Leitung einer Diakonie- /Sozialstation mit mindestens sechs ständig unterstelltenPflegepersonen (Anm. 6, 8)Kr 74. 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch ausdrücklicheAnordnung als ständige Vertretung von Mitarbeiterinnen undMitarbeiter der Vergütungsgruppe Kr 8 Fallgruppe 18 oder 19bestellt sind (Anm. 7)Kr 74. 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 7. als Leitung einerDiakonie- / Sozialstation mit mindestens zwölf ständigunterstellten Pflegepersonen (Anm. 6, 8)Kr 74. 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 6. mit mindestensdreijähriger Praxis in der Gemeindekrankenpflege /Gemeindealtenpflege als Leitung einer Diakonie- /Sozialstation mit mindestens zwölf ständig unterstelltenPflegepersonen (Anm. 6, 8)HWHWAnl18Anl1801 1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einfachen Tätigkeiten imHaus-, Reinigungs- und Küchendienst, in Wäschereien,Nähstuben oder ähnlichen Nebenbetrieben der Einrichtungen,sowie landwirtschaftlich oder gärtnerisch tätigeMitarbeiterinnen und Mitarbeiter02 1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne entsprechendeAusbildung mit Tätigkeiten, für die eine eingehendeEinarbeitung erforderlich ist (angelernte Mitarbeiterinnen undMitarbeiter)Kr2 / Kr3 /Kr4E 6Kr5 / Kr5a / E 8Kr6Kr5a / Kr6 E 8Kr6 / Kr7 E 9Kr6 / Kr7 E 9Kr6 / Kr7 E 9+StvZKr7 / Kr8 E 10Kr7 / Kr8 E 10Kr7 / Kr8 E 10+StvZKr8 / Kr9 E 11Kr8 / Kr9 E 11HW1 / HW2 E 2HW2 / HW3 E 3<strong>AVR</strong> <strong>Bayern</strong> Internetausgabe des vkm-<strong>Bayern</strong> Version vom 18.09.2013

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