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AVR – Bayern - VKM Bayern

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<strong>AVR</strong> - <strong>Bayern</strong> Seite 84 von 177<strong>AVR</strong><strong>Bayern</strong>ALTA 60IIbA 60IIbA 60IIbA 60IIbA 60IIbEGP FG Text VG06b406b306b106b205c2Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die aufgrund derangegebenen Merkmale die für die Errechnung undZahlbarmachung der Dienst- oder Versorgungsbezüge,Vergütungen oder Löhne einschließlich der Krankenbezüge,Urlaubsvergütungen oder Urlaubslöhne im DV-Verfahrenerforderlichen Arbeiten und Kontrollen zur maschinellenBerechnung verantwortlich vornehmen und den damitzusammenhängenden Schriftwechsel selbständig führen.(Amtliche Fußnote Nr. 2)Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, deren Tätigkeit sich dadurchaus der Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 1 heraushebt, dasssie aufgrund der angegebenen Merkmale Vergütungen oderLöhne einschließlich der Krankenbezüge,Urlaubsvergütungen oder Urlaubslöhne selbständigerrechnen und den damit zusammenhängendenSchriftwechsel selbständig führen. (Amtliche Fußnote Nr. 2)Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, deren Tätigkeit sich dadurchaus der Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 1 heraushebt, dasssie aufgrund der angegebenen Merkmale Dienst- oderVersorgungsbezüge, Vergütungen oder Löhne einschließlichder Krankenbezüge, Urlaubsvergütungen oder Urlaubslöhneselbständig errechnen. (Amtliche Fußnote Nr. 2)Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die aufgrund derangegebenen Merkmale die für die Errechnung undZahlbarmachung der Dienst- oder Versorgungsbezüge,Vergütungen oder Löhne einschließlich der Krankenbezüge,Urlaubsvergütungen oder Urlaubslöhne im DV-Verfahrenerforderlichen Arbeiten und Kontrollen zur maschinellenBerechnung verantwortlich vornehmen. (Amtliche Fußnote Nr.2)Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, deren Tätigkeit sich dadurchaus der Vergütungsgruppe Vlb Fallgruppe 1 heraushebt, dasssie aufgrund der angegebenen tatsächlichen Verhältnisse diefür die Errechnung und Zahlbarmachung der Dienst- undVersorgungsbezüge, Vergütungen oder Löhne oderUrlaubslöhne im DV-Verfahren notwendigen Merkmale unddie sonstigen Anspruchsvoraussetzungen feststellen, dieerforderlichen Arbeiten (z.B. Feststellen derVersicherungspflicht in der Sozialversicherung und derZusatzversorgung, Bearbeiten von Abtretungen undPfändungen) und Kontrollen zur maschinellen Berechnungverantwortlich vornehmen, sowie den damitzusammenhängenden Schriftwechsel selbständig führen.(Das Tätigkeitsmerkmal ist auch erfüllt, wenn der Mitarbeiteroder die Mitarbeiterin das Besoldungsdienstalter erstmals, dieruhegehaltsfähigen Dienstbezüge erstmals, dieruhegehaltsfähige Dienstzeit, die Beschäftigungszeit, dieDienstzeit sowie die Grundvergütung nach den §§ 27 und 28BAT oder § 15 Abs. 1 - 4 und 7-8 <strong>AVR</strong> und dieGesamtvergütung nach § 30 BAT oder nach § 15 Abs. 6 <strong>AVR</strong>i.V.m. der Anlage 2c zu den <strong>AVR</strong> bei der Einstellung nichtfestzusetzen und Abtretungen und Pfändungen nicht zubearbeiten hat.) (Amtliche Fußnote Nr. 2)<strong>AVR</strong>-<strong>Bayern</strong>NEUVIb / Vc E 8VIb / Vc E 8VIb / Vc E 8VIb / Vc E 8Vc / Vb E 9<strong>AVR</strong> <strong>Bayern</strong> Internetausgabe des vkm-<strong>Bayern</strong> Version vom 18.09.2013

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