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AVR – Bayern - VKM Bayern

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<strong>AVR</strong> - <strong>Bayern</strong> Seite 131 von 177Die Beschäftigung erfolgt:§ 2 in _______________________________________________________________Dienstort an verschiedenen Orten(Diese Alternative kommt in Betracht, wenn der Dienstnehmer / die Dienstnehmerin aufgrundseines / ihres Dienstauftrages nicht nur an einem Ort beschäftigt werden kann.)§ 3Der Dienstnehmer / die Dienstnehmerin 1) erhält eine Vergütung in Höhe von monatlich .........€brutto.Die Vergütung wird für den Kalendermonat berechnet und am Ende eines jeden Kalendermonats für1)den laufenden Kalendermonat auf ein von dem Dienstnehmer / der Dienstnehmerineingerichtetes Konto bei einem Geld - oder Kreditinstitut eingezahlt.Der Dienstnehmer / die Dienstnehmerin darf seinen / ihren Vergütungsanspruch weder verpfändennoch abtreten.§ 4(1) Der Dienstnehmer / die Dienstnehmerin hat einen Urlaubsanspruch in Höhe von ... Arbeitstagen.Im Kalenderjahr 200____beträgt der Urlaubsanspruch .... Arbeitstage.§ 5Der Dienstnehmer / die Dienstnehmerin ist verpflichtet, jede Arbeitsverhinderung oderArbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Dienstgeber mitzuteilen und bei Erkrankung vom ersten Tagean eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.§ 6Der Dienstgeber leistet Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für den Zeitraum von 6 Wochen. ImÜbrigen gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz.§ 7( 1 ) Das zeitlich befristete Dienstverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, an demvereinbarten Tag. Es kann jedoch auch jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristgekündigt werden. Eine angemessene Probezeit kann vereinbart werden. Die Kündigungsfrist in derProbezeit beträgt zwei Wochen.Das auf Eintritt eines bestimmten Ereignisses befristete Dienstverhältnis endet, ohne dass es einerKündigung bedarf, mit Eintritt des vereinbarten Ereignisses. Der Zeitpunkt der Beendigung soll nachMöglichkeit spätestens zwei Wochen vorher mitgeteilt werden. Das Dienstverhältnis kann jedochauch jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.( 2 ) Das Dienstverhältnis kann ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn die Agentur fürArbeit den Dienstnehmer / die Dienstnehmerin 1) abruft. Der Dienstnehmer / die Dienstnehmerin 1)kann das Dienstverhältnis auch ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn er / sie 1) eine andereArbeit oder eine berufliche Ausbildungsstelle findet oder an einer Maßnahme zur beruflichenBildung teilnehmen kann.( 3 ) Das Dienstverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, indem dem Dienstnehmer / der Dienstnehmerin 1) der Bescheid eines Rentenversicherungsträgersüber die Zuerkennung einer Rente wegen Alters oder einer Rente wegen verminderterErwerbsfähigkeit zugestellt wird.<strong>AVR</strong> <strong>Bayern</strong> Internetausgabe des vkm-<strong>Bayern</strong> Version vom 18.09.2013

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