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2009 2010 - SPD

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222 Bericht der Abgeordneten im Europaparlament<br />

Bericht der Abgeordneten im Europaparlament 223<br />

Bericht der <strong>SPD</strong>-Abgeordneten im Europäischen Parlament<br />

Neukonstituierung<br />

Am 7. Juni <strong>2009</strong> fanden die 7. Direktwahlen zum<br />

Europäischen Parlament statt. Trotz eines sehr<br />

engagierten und themenbezogenen <strong>SPD</strong>-Wahlkampfs,<br />

indem wir uns u. a. für die Einführung<br />

von Mindestlöhnen und eines stärker regulierten<br />

Finanzmarktes einsetzten – allen voran mit unserem<br />

Spitzenkandidaten Martin Schulz – war<br />

das Ergebnis letztendlich – nicht zuletzt aufgrund<br />

der niedrigen Wahlbeteiligung – enttäuschend.<br />

Auf die <strong>SPD</strong> entfielen lediglich 20,8 %<br />

der Stimmen. Dies hatte zur Folge, dass wir<br />

wieder nur mit 23 Abgeordneten ins Parlament<br />

einziehen konnten. Neben den 13 Kandidatinnen<br />

und Kandidaten, die wiedergewählt wurden,<br />

konnten wir erstmals 10 neue Kolleginnen und<br />

Kollegen in unseren Reihen begrüßen.<br />

Die sich neu konstituierte <strong>SPD</strong>-Delegation bestimmte<br />

am 15. September <strong>2009</strong> ihren Vorstand.<br />

Vorsitzender wurde erneut Bernhard Rapkay.<br />

Des Weiteren wurden Udo Bullmann, Constanze<br />

Krehl sowie Norbert Glante zu seinen Stellvertretern<br />

gewählt. Zur Schatzmeisterin wählten<br />

wir mit Jutta Steinruck eine neue Kollegin.<br />

Die Sozialdemokratische Fraktion, die sich mit<br />

Beginn der neuen Legislaturperiode nun Progressive<br />

Allianz der Europäischen Sozialdemokraten<br />

nennt (kurz S&D-Fraktion), wählte erneut<br />

Martin Schulz für zweieinhalb Jahre zu<br />

ihrem Vorsitzenden. Sie ist mit insgesamt 184<br />

Mitgliedern in der neuen Legislaturperiode die<br />

zweitstärkte Fraktion im Europäischen Parlament.<br />

Innerhalb der S&D-Fraktion stellt die <strong>SPD</strong>-Delegation<br />

mit 6 Koordinatorenposten den mit<br />

Abstand größten nationalen Anteil. So stammen<br />

für nachstehende Ausschüsse die Koordinatoren<br />

aus unseren Reihen:<br />

Die <strong>SPD</strong>-KoordinatorInnen<br />

Haushaltskontrollausschuss<br />

Jens Geier<br />

Ausschuss für Wirtschaft und Währung<br />

Udo Bullmann<br />

Ausschuss für Binnenmarkt<br />

und Verbraucherschutz<br />

Evelyne Gebhardt<br />

Ausschuss für regionale Entwicklung<br />

Constanze Krehl<br />

Ausschuss für Fischerei<br />

Ulrike Rodust<br />

Rechtsausschuss<br />

Bernhard Rapkay<br />

Auf institutioneller Ebene stellen wir mit Dagmar<br />

Roth-Behrendt eine Vizepräsidentin im Europäischen<br />

Parlament und mit Jo Leinen den Vorsitzenden<br />

des Ausschusses für Umweltfragen,<br />

Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit.<br />

Europäische Bürgerinitiative<br />

Seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon<br />

am 01. Dezember <strong>2009</strong> gibt es die Möglichkeit<br />

einer Europäischen Bürgerinitiative, mit der Bürgerinnen<br />

und Bürger der EU sich direkt an der<br />

Europapolitik beteiligen können. Die Bürgerinitiative<br />

geht insoweit über das bereits bestehende<br />

Petitionsrecht beim Europäischen Parlament sowie<br />

das Beschwerderecht beim Europäischen<br />

Petitionsbeauftragten hinaus, als dass die Europäische<br />

Bürgerinitiative auf die Schaffung neuen<br />

EU-Rechts abzielt. Mit den bestehenden Instrumenten<br />

hingegen können nur Verstöße gegen<br />

geltendes EU-Recht angemahnt werden.<br />

Ab dem 01. April 2012 können Unionsbürger die<br />

EU-Kommission also auffordern, eine Gesetzesinitiative<br />

zu einem bestimmten Thema vorzulegen,<br />

das in den Kompetenzbereich der EU fällt.<br />

Zu diesem Zeitpunkt tritt nämlich die EU-Verordnung<br />

in Kraft, die die konkreten Bedingungen<br />

und Verfahrensvorschriften für die Bürgerinitiative<br />

festlegt. Sie wurde im Laufe des Jahres <strong>2010</strong><br />

zwischen dem Europäischen Parlament und dem<br />

Rat verhandelt. Den ersten Verordnungsentwurf<br />

legte die EU-Kommission am 31. März <strong>2010</strong> vor.<br />

In der Folgezeit fanden mehrere Verhandlungsrunden<br />

statt, die mit den Zustimmungen des<br />

Europaparlaments am 15. Dezember <strong>2010</strong> und<br />

des Rates am 13. Februar 2011 erfolgreich abgeschlossen<br />

werden konnten. Die verzögerte Geltung<br />

der Vorschriften zum 1. April 2012 wurde<br />

ausnahmsweise beschlossen, weil einige Mitgliedstaaten<br />

ihr innerstaatliches Recht ändern<br />

müssen, um beispielsweise gewährleisten zu<br />

können, dass etwaige Verstöße gegen die Verordnung<br />

auch sanktioniert werden.<br />

Um eine Europäische Bürgerinitiative zu starten,<br />

schreibt die Verordnung den Organisatoren vor,<br />

zunächst einen Bürgerausschuss zu bilden, dem<br />

mindestens sieben Bürger aus mindestens sieben<br />

verschiedenen Mitgliedstaaten angehören<br />

müssen. In einem von der EU-Kommission bereitgestellten<br />

Online-Register sind die geplanten<br />

Initiativen dann zu registrieren. Eine Registrierung<br />

darf nur verweigert werden, wenn die Initiative<br />

eindeutig gegen die grundlegenden Werte der<br />

EU gerichtet ist oder die Kommission den begehrten<br />

Rechtsakt nicht vorschlagen kann, weil sie<br />

dazu keine Kompetenz hätte. Nach der Registrierung<br />

haben die Initiatoren ein Jahr Zeit, um eine<br />

Million Unterschriften wahlberechtigter EU-Bürger<br />

zu sammeln, die wiederum aus mindestens<br />

einem Viertel der 27 Mitgliedstaaten (derzeit also<br />

aus 7) stammen müssen. Die EU-Kommission hat<br />

ihrerseits wiederum 3 Monate Zeit, um die Initiative<br />

zu prüfen. Im Anschluss hat sie 3 Möglichkeiten:<br />

Sie kann das Anliegen umsetzen, es<br />

abändern oder ablehnen. In diesem Fall muss<br />

sie die Entscheidung aber ausführlich begründen.<br />

Manche Voraussetzungen erscheinen auf den<br />

ersten Blick vielleicht als Hürde, sind aber vor<br />

dem Hintergrund zu sehen, dass das Ergebnis<br />

einer erfolgreichen Initiative EU-weit gelten soll.<br />

Die Mindestanforderungen im Hinblick auf die<br />

Anzahl der Unterstützer und die notwendige<br />

Beteiligung aus mehreren Mitgliedstaaten stellen<br />

zum Beispiel sicher, dass die Initiative von<br />

Beginn an europaweit eine breite Unterstützung<br />

und Akzeptanz genießt.<br />

Bei den Verhandlungen haben wir Sozialdemokratinnen<br />

und Sozialdemokraten darauf hingewirkt,<br />

dass zu weit gehende Hindernisse abgebaut<br />

wurden, damit sich alle Bürgerinnen und<br />

Bürger so unbürokratisch wie möglich beteiligen<br />

können. So konnten wir erfolgreich durchsetzen,<br />

dass die Zulässigkeit einer Initiative bereits<br />

bei der Registrierung geprüft wird und nicht –<br />

wie ursprünglich vorgesehen – nachdem bereits<br />

300.000 Unterschriften gesammelt wurden. Der<br />

bis zu diesem Zeitpunkt investierte zeitliche und<br />

finanzielle Aufwand wäre im Falle der nachträglich<br />

festgestellten Unzulässigkeit andernfalls<br />

schlicht umsonst gewesen. Außerdem wäre das<br />

Engagement für weitere Bürgerinitiativen damit<br />

vermutlich gebremst worden.<br />

Wir haben uns auch dafür eingesetzt, dass Initiativen<br />

organisatorisch und finanziell von juristischen<br />

Personen wie Parteien, NGOs oder<br />

Verbänden unterstützt werden können, sofern<br />

dies transparent gemacht wird. Mit der Möglichkeit,<br />

auf die Erfahrungen und Netzwerke dieser<br />

Gruppen zurückgreifen zu können, wird es den<br />

Organisatoren erheblich erleichtert, ihre Initiative<br />

zum Erfolg zu führen.<br />

Vereinbart wurde ferner, einige Durchführungsbestimmungen<br />

den Mitgliedstaaten zu überlassen:<br />

Hierzu gehört das Mindestalter für die<br />

Beteiligung, wobei das Wahlalter bei Europawahlen<br />

zur Orientierung dienen soll. Das entspricht<br />

einem Mindestalter von 18 Jahren in sämtlichen<br />

Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Österreich,<br />

wo man bereits mit 16 an den Wahlen zum Europäischen<br />

Parlament teilnehmen kann. Außerdem<br />

wurde die Frage, ob zur Verifizierung der<br />

Unterschriften die Angabe von Ausweisnummern<br />

erforderlich ist oder nicht, den Mitgliedstaaten<br />

überlassen.<br />

<strong>SPD</strong>-Jahrbuch <strong>2009</strong> • <strong>2010</strong><br />

Ein weiterer Verhandlungserfolg ist die Verpflichtung<br />

der EU-Kommission, innerhalb von 6 Monaten<br />

nach Inkrafttreten der Verordnung eine<br />

Open-source-Software zur Verfügung zu stellen,<br />

die die Organisatoren für die Online-Sammlung<br />

von Unterschriften nutzen können. Dies vereinfacht<br />

die Unterschriftensammlung ungemein.<br />

Schließlich wurde den Organisatoren ein Anspruch<br />

zugestanden, mit dem sie öffentliche<br />

Anhörungen durch das Europaparlament und die<br />

EU-Kommission einfordern können. Auf diesem<br />

Wege können sie mehr öffentliche Aufmerksamkeit<br />

für die Initiative erreichen.<br />

Mit der Europäischen Bürgerinitiative haben wir<br />

ein wichtiges Instrument zur intensiven Bürgerbeteiligung<br />

etabliert, die unerlässlich für eine<br />

lebendige Demokratie ist. Sie wird dazu beitragen,<br />

dass die Menschen ein größeres Interesse<br />

dafür entwickeln, was in der Europapolitik, die<br />

ja vielfach noch immer als abstrakt wahrgenommen<br />

wird, passiert. Im Rahmen der Europäischen<br />

Bürgerinitiativen werden grenzüberschreitende<br />

Debatten über wichtige europäische Themen<br />

geführt werden. Dies wird wiederum dazu führen,<br />

dass Europa seinen Bürgerinnen und Bürgern<br />

näher gebracht wird und sie Europapolitik<br />

künftig selbst in die Hand nehmen.<br />

Finanzmarktpolitik <strong>2009</strong>-<strong>2010</strong><br />

Was 2007 zunächst mit einer Krise am US-Immobilienmarkt<br />

begann, führte beinahe zum<br />

Zusammenbruch des globalen Finanzsystems.<br />

Das Ausmaß und die Reichweite der Wirtschafts-<br />

und Finanzkrise übertraf alle anderen<br />

ökonomischen Krisen der letzten Jahrzehnte.<br />

Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Hauptsächlich<br />

sind jedoch die Deregulierung der Finanzmärkte<br />

sowie die Schaffung neuer, hochriskanter<br />

Spekulationsinstrumente zu nennen, die als<br />

Anreiz für kurzfristige, hochspekulative Transaktionen<br />

dienten. Im Vordergrund stand nicht<br />

das nachhaltige Wirtschaften, sondern der<br />

schnelle Profit. Der Drang der Finanzmarktakteure<br />

nach Rendite stieg dramatisch an. Finanzinvestitionen<br />

wurden massiv ausgeweitet<br />

und die Realinvestitionen zurückgefahren. Dies<br />

führte dazu, dass der Wert aller Finanztransaktionen<br />

in den Industrieländern teilweise mehr<br />

als das Hundertfache des nominellen Bruttoinlandsproduktes<br />

betrug. Der verstärkten Risikoneigung<br />

der Akteure auf den Finanzmärkten<br />

stand das fehlende ordnungspolitische Korrektiv<br />

in Form von effektiven Finanzmarktregeln<br />

gegenüber. Auf nationaler Ebene ließen sich<br />

hierfür keine überzeugenden Lösungen schaffen,<br />

denn der Finanzsektor agiert global. Aus<br />

diesem Grund musste die EU reagieren und<br />

der Beseitigung der Missstände im Finanzsektor<br />

oberste Priorität einräumen. Viele Vorschläge<br />

zur nachhaltigen Regulierung der Branche,<br />

<strong>SPD</strong>-Jahrbuch <strong>2009</strong> • <strong>2010</strong><br />

die Sozialdemokraten schon seit langem gemacht<br />

hatten, wurden endlich Realität:<br />

Regulierung alternativer Investmentfonds<br />

Die sozialdemokratische Fraktion im EU-Parlament<br />

setzt sich bereits seit 2002 mit Nachdruck<br />

für eine umfassende Regulierung von Hedge<br />

Fonds und privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften<br />

ein. Die EU-Kommission hatte sich jedoch<br />

lange Zeit vehement geweigert, überhaupt<br />

aktiv zu werden. Eine Regulierung sei nicht nötig,<br />

nicht möglich und ohnehin kontraproduktiv. Erst<br />

angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie<br />

des wachsenden öffentlichen Drucks sah sich<br />

die Kommission <strong>2009</strong> zum Handeln gezwungen.<br />

Die Richtlinie über Verwalter alternativer Investmentfonds<br />

(darunter fallen insbesondere<br />

Manager von Hedge Fonds und privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften<br />

auch Private Equity<br />

genannt) soll für mehr Transparenz und eine<br />

bessere Aufsicht sorgen. Gleichzeitig erhalten<br />

institutionelle Anleger (etwa Pensionsfonds oder<br />

Versicherungsunternehmen) aber auch mittelständische<br />

Unternehmen und ihre Beschäftigten<br />

mehr Sicherheit. Erstmals gibt es überhaupt<br />

eine Regulierung von alternativen Investmentfondsmanagern.<br />

Diese müssen sich zukünftig<br />

bei den zuständigen nationalen Behörden registrieren<br />

lassen. Verwalten sie ein Fondsvermögen<br />

von über 100 Mio. Euro (Hedge Fonds) beziehungsweise<br />

500 Mio. Euro (Private Equity) fallen<br />

sie ausnahmslos unter die Richtlinie und müssen<br />

ihre Strategien sowie die damit verbundenen<br />

Risiken offenlegen. Im Gegenzug erhalten<br />

sie ab 2013 einen Pass, der ihnen die Vermarktung<br />

der Fonds in der gesamten EU erlaubt.<br />

Fondsmanager aus Drittstaaten können sich<br />

ab 2015 entweder ebenfalls dem EU-Regime unterstellen<br />

und einen europäischen Pass für die<br />

Vermarktung erhalten oder sich in den Mitgliedstaaten<br />

registrieren lassen, in denen sie<br />

aktiv werden wollen. Ab 2018 soll es dann keine<br />

nationalen Zulassungen mehr, sondern nur<br />

noch den europäischen Pass für alle geben. Dadurch<br />

sinkt die Gefahr der Regulierungsarbitrage<br />

und eines damit verbundenen Wettlaufs um<br />

die niedrigsten Aufsichtsstandards. Auf Druck<br />

der sozialdemokratischen Fraktion und gegen<br />

große Widerstände im Ministerrat wurden erstmals<br />

europäische Vorschriften gegen das Ausplündern<br />

übernommener Unternehmen (Asset<br />

Stripping) erlassen. Die Substanz der Unternehmen<br />

ist nun für zwei Jahre geschützt. Gleichzeitig<br />

erhalten Beschäftigte von nicht börsennotierten<br />

Unternehmen im Falle von Übernahmen<br />

durch alternative Investmentfonds mehr Informationen.<br />

Ein noch umfassenderer Schutz ist am<br />

Widerstand der EU-Mitgliedstaaten gescheitert.<br />

Dafür ist neben Großbritannien nicht zuletzt die<br />

deutsche Bundesregierung verantwortlich. Die<br />

Richtlinie definiert in diesem Punkt jedoch nur<br />

Mindestanforderungen. Es steht den Mitglied-<br />

Die Gruppe der Abgeordneten <strong>2009</strong><br />

staaten daher frei, bei der Umsetzung weiterreichende<br />

Regeln zum Schutz übernommener<br />

Unternehmen zu formulieren. Weitere Schwerpunkte<br />

sind unter anderem: die Transparenz der<br />

Manager und ihrer Arbeit (mehr Informationen<br />

an Behörden und Investoren); die Delegation von<br />

Aufgaben (keine endlosen Delegationsketten);<br />

die ordnungsgemäße Verwahrung des Fondsvermögens<br />

(klare Zuständigkeit muss gewahrt<br />

bleiben); Obergrenzen bei der Verschuldung<br />

(selbst gesetzt, aber einschließlich der Möglichkeit<br />

der Behörden im Gefahrenfall andere Limits<br />

zu setzen).<br />

Ratingagenturen<br />

Das Europäische Parlament hat <strong>2009</strong> und <strong>2010</strong><br />

mit großer Mehrheit wichtige Weichen zur Regulierung<br />

von Ratingagenturen gestellt. Ratingagenturen<br />

genießen in Zukunft keinen Freifahrtschein<br />

mehr, sondern müssen sich den<br />

EU-Aufsichtsregeln unterstellen, wenn sie in<br />

Europa arbeiten wollen. Im Mittelpunkt stehen<br />

mehr Verantwortung und Transparenz. Die gleichzeitige<br />

Beratung eines Kunden und Bewertung<br />

seiner Produkte ist nicht mehr erlaubt. Um Interessenkonflikte<br />

zu vermeiden, sind die Ratingagenturen<br />

angehalten, einen Verhaltenskodex<br />

zu entwickeln, den sie bei der Registrierung präsentieren<br />

müssen. Des Weiteren sieht die neue<br />

Verordnung vor, dass die Analysten der Ratingagenturen<br />

alle 4 bis 5 Jahre ihr Aufgabengebiet<br />

wechseln müssen.<br />

Eigenkapitalausstattung von Banken (CRD III)<br />

Banken müssen gemäß der EU-Eigenkapitalrichtlinien<br />

(Capital Requirement Directive – CRD III)<br />

ab 2012 höhere Eigenkapitalquoten für risikoreiche<br />

Geschäfte vorweisen (Positionen im Handelsbuch<br />

sowie Weiterverbriefungen). Außerdem<br />

sollen unangemessene Vergütungen ein<br />

Ende haben. Ab 2011 müssen 40 % der Boni einbehalten<br />

werden und die mittelfristige Entwicklung<br />

des Unternehmens entscheidet über<br />

die spätere Auszahlung. Darüber hinaus sollen<br />

staatlich unterstützte Banken in der Regel keine<br />

Manager-Boni mehr zahlen dürfen. Anfang Mai<br />

<strong>2009</strong> beschloss das Europäische Parlament bereits<br />

eine Verschärfung der bestehenden Eigenkapitalrichtlinien<br />

(CRD II). Dazu zählt ein Min

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