02.06.2020 Aufrufe

3-20_DER_Mittelstand_web

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>DER</strong> MITTELSTAND. 3 | <strong>20</strong><strong>20</strong> EUROPA 23<br />

One-in-one-out-Regel nützt KMU<br />

Fotos: © XtravaganT von www.stock.adobe.com; © Wolfilser von www.stock.adobe.com; © jro-grafik von www.stock.adobe.com<br />

Angesichts der Auswirkungen der Pandemie auf den Politikbetrieb<br />

wird aus vielen Initiativen der EU-Kommission nichts werden.<br />

Auch der Plan, 32 bereits begonnene Vorhaben zurückzuziehen,<br />

muss mit Europaparlament und Rat abgestimmt<br />

werden. Ein nicht ganz neuer Vorschlag könnte indes vor allem<br />

bei der mittelständischen Wirtschaft Zustimmung finden: eine<br />

europäische „One-in-one-out-Regel“, mit der die Bürokratielasten<br />

reduziert werden. Dabei muss für jeden Euro an Aufwand,<br />

der durch eine neue Verordnung entsteht, ein Euro an existenten<br />

Verwaltungskosten abgebaut werden. Das ist ein Kernstück<br />

aus von der Leyens KMU-Strategie, mit der sie „eine bessere<br />

Rechtsetzung sicherstellen will“.<br />

www.europarl.europa.eu/ftu/pdf/de/FTU_2.4.2.pdf<br />

Umsetzung des EU-Patents<br />

vorerst gescheitert<br />

Das Bundesverfassungsgericht hat die deutsche Zustimmung für<br />

das europaweit einheitliche Patentsystem mit seinem gemeinsamen<br />

Patentgerichtshof als nicht verfassungskonform gekippt. Damit<br />

fehlt die notwendige deutsche Ratifikation. Der Münchner Patentanwalt<br />

Bernd Haberlander erklärte dazu: „Ein erneuter Anlauf<br />

zur Ratifizierung wäre wohl erst nach Änderung des Übereinkommens<br />

sinnvoll.“ Dadurch, dass auch Großbritannien in Folge des<br />

Brexits erklärt hat, nicht am EU-Patent teilnehmen zu wollen, steht<br />

das Vorhaben nun mehr denn je auf der Kippe.<br />

Kommentar:<br />

Corona-Bonds,<br />

ein perfider Versuch<br />

Um die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise vor allem in<br />

Südeuropa zu mildern, wurde ein über 500 Milliarden Euro<br />

schweres Rettungspaket geschnürt: Darlehen der Investitionsförderbank<br />

der EU, Kredite des Euro-Rettungsschirms, ein Sondertopf<br />

für Kurzarbeitergeld, Lockerung der Regeln für Neuverschuldung<br />

und 37 Milliarden Euro, um medizinische Ausrüstung<br />

zu beschaffen und nach einem Corona-Impfstoff zu forschen.<br />

Dennoch forderten neun Länder unter der perfiden Bezeichnung<br />

„Corona-Bonds“ erneut Eurobonds, also gemeinschaftliche<br />

Anleihen, um damit die Aufnahme neuer Schulden zu erleichtern.<br />

Mit dem Ruf nach „Corona-Bonds“ wurde die Krise<br />

dazu benutzt, das Verbot einer gemeinsamen Schuldenhaftung<br />

auszuhebeln. Doch Merkel, Scholz und andere blieben auf Kurs<br />

– u. a. mit dem plausiblen Argument, durch neue Schuldenspielräume<br />

ginge der Zwang zu Reformen verloren. Irritierend<br />

ist der Vorwurf von Italiens Ministerpräsident Guiseppe Conte,<br />

wenn er mangelnde „europäische Solidarität“ beklagt. Solidarisch<br />

ist, wer gemeinsam vereinbarte Regeln – wie die „Maastricht-Grenze“<br />

von 60 Prozent Staatsschulden – einhält. Italiens<br />

Schuldenlast beträgt, ganz ohne Corona, 134 Prozent, sein<br />

Schuldenberg könnte auf 160 Prozent des BIP steigen. So werden<br />

die EU-Staatschefs bald wieder um die Rettung von Euro-<br />

Staaten ringen. Das Thema Euro-Bonds wird dann mit neuer<br />

Vokabel auf dem Tisch liegen. Gleichgültig unter welchen Bedingungen,<br />

falsche Rezepte zu verordnen, wäre fatal.<br />

Rotger Kindermann<br />

www.treffpunkteuropa.de/<br />

kurz-erklart-corona-bonds

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!