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<strong>DER</strong> MITTELSTAND. 3 | <strong>20</strong><strong>20</strong> EUROPA 23<br />
One-in-one-out-Regel nützt KMU<br />
Fotos: © XtravaganT von www.stock.adobe.com; © Wolfilser von www.stock.adobe.com; © jro-grafik von www.stock.adobe.com<br />
Angesichts der Auswirkungen der Pandemie auf den Politikbetrieb<br />
wird aus vielen Initiativen der EU-Kommission nichts werden.<br />
Auch der Plan, 32 bereits begonnene Vorhaben zurückzuziehen,<br />
muss mit Europaparlament und Rat abgestimmt<br />
werden. Ein nicht ganz neuer Vorschlag könnte indes vor allem<br />
bei der mittelständischen Wirtschaft Zustimmung finden: eine<br />
europäische „One-in-one-out-Regel“, mit der die Bürokratielasten<br />
reduziert werden. Dabei muss für jeden Euro an Aufwand,<br />
der durch eine neue Verordnung entsteht, ein Euro an existenten<br />
Verwaltungskosten abgebaut werden. Das ist ein Kernstück<br />
aus von der Leyens KMU-Strategie, mit der sie „eine bessere<br />
Rechtsetzung sicherstellen will“.<br />
www.europarl.europa.eu/ftu/pdf/de/FTU_2.4.2.pdf<br />
Umsetzung des EU-Patents<br />
vorerst gescheitert<br />
Das Bundesverfassungsgericht hat die deutsche Zustimmung für<br />
das europaweit einheitliche Patentsystem mit seinem gemeinsamen<br />
Patentgerichtshof als nicht verfassungskonform gekippt. Damit<br />
fehlt die notwendige deutsche Ratifikation. Der Münchner Patentanwalt<br />
Bernd Haberlander erklärte dazu: „Ein erneuter Anlauf<br />
zur Ratifizierung wäre wohl erst nach Änderung des Übereinkommens<br />
sinnvoll.“ Dadurch, dass auch Großbritannien in Folge des<br />
Brexits erklärt hat, nicht am EU-Patent teilnehmen zu wollen, steht<br />
das Vorhaben nun mehr denn je auf der Kippe.<br />
Kommentar:<br />
Corona-Bonds,<br />
ein perfider Versuch<br />
Um die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise vor allem in<br />
Südeuropa zu mildern, wurde ein über 500 Milliarden Euro<br />
schweres Rettungspaket geschnürt: Darlehen der Investitionsförderbank<br />
der EU, Kredite des Euro-Rettungsschirms, ein Sondertopf<br />
für Kurzarbeitergeld, Lockerung der Regeln für Neuverschuldung<br />
und 37 Milliarden Euro, um medizinische Ausrüstung<br />
zu beschaffen und nach einem Corona-Impfstoff zu forschen.<br />
Dennoch forderten neun Länder unter der perfiden Bezeichnung<br />
„Corona-Bonds“ erneut Eurobonds, also gemeinschaftliche<br />
Anleihen, um damit die Aufnahme neuer Schulden zu erleichtern.<br />
Mit dem Ruf nach „Corona-Bonds“ wurde die Krise<br />
dazu benutzt, das Verbot einer gemeinsamen Schuldenhaftung<br />
auszuhebeln. Doch Merkel, Scholz und andere blieben auf Kurs<br />
– u. a. mit dem plausiblen Argument, durch neue Schuldenspielräume<br />
ginge der Zwang zu Reformen verloren. Irritierend<br />
ist der Vorwurf von Italiens Ministerpräsident Guiseppe Conte,<br />
wenn er mangelnde „europäische Solidarität“ beklagt. Solidarisch<br />
ist, wer gemeinsam vereinbarte Regeln – wie die „Maastricht-Grenze“<br />
von 60 Prozent Staatsschulden – einhält. Italiens<br />
Schuldenlast beträgt, ganz ohne Corona, 134 Prozent, sein<br />
Schuldenberg könnte auf 160 Prozent des BIP steigen. So werden<br />
die EU-Staatschefs bald wieder um die Rettung von Euro-<br />
Staaten ringen. Das Thema Euro-Bonds wird dann mit neuer<br />
Vokabel auf dem Tisch liegen. Gleichgültig unter welchen Bedingungen,<br />
falsche Rezepte zu verordnen, wäre fatal.<br />
Rotger Kindermann<br />
www.treffpunkteuropa.de/<br />
kurz-erklart-corona-bonds