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<strong>DER</strong> MITTELSTAND. 3 | <strong>20</strong><strong>20</strong><br />
SERVICE<br />
91<br />
STEUERN AUF DEN PUNKT<br />
Steuerplanung, aber richtig<br />
Unternehmer treffen fortlaufend steuerlich motivierte Entscheidungen,<br />
deren Auswirkungen sich erst in der Zukunft<br />
entfalten. Die folgenden im <strong>Mittelstand</strong> sehr beliebten Gestaltungsmaßnahmen<br />
zeigen, dass neben einem langen Atem eine sorgfältige<br />
Vorbereitung und eine disziplinierte Umsetzung das A und O<br />
einer erfolgreichen Steuerplanung sind.<br />
Schenken und erben<br />
Im deutschen <strong>Mittelstand</strong> ist die Übertragung von Unternehmensvermögen<br />
innerhalb der Familie gängige Praxis. Dem zupass kommt,<br />
dass für Schenkung und Erbschaft von produktivem Unternehmensvermögen<br />
großzügige Steuerbefreiungen Anwendung finden. Vor allem<br />
die Übertragung von Einzelbetrieben und von Personengesellschafts-<br />
und Kapitalgesellschaftsanteilen sind steuerbegünstigt.<br />
Sofern die Lohnsumme über mehrere Jahre aufrechterhalten und<br />
das Unternehmensvermögen nicht verkauft wird, ist ein Abschlag<br />
von 85 Prozent oder sogar 100 Prozent auf die steuerliche Bemessungsgrundlage<br />
möglich. Mithin kann die Übertragung komplett<br />
steuerfrei erfolgen, sodass sich der Nachfolger wirtschaftlich unbelastet<br />
auf das Geschäft und den Erhalt seiner Arbeitsplätze konzentrieren<br />
kann. Verstößt der Übernehmer allerdings gegen die strengen<br />
Auflagen, wird die Steuerbegünstigung nachträglich aufgehoben<br />
oder zumindest gekürzt. Damit das Begünstigungspozential voll<br />
ausgeschöpft werden kann, ist die Nachfolge also bereits weit vor<br />
dem tatsächlichen Übertragungsstichtag bis zum Ende zu denken.<br />
Eine besondere Herausforderung dabei ist, dass der Planungshorizont<br />
gut und gerne sieben Jahre in die Zukunft reicht. Erfreulich ist<br />
aber, dass der Gesetzgeber an kleine Unternehmen mit weniger als<br />
fünf Mitarbeitern die Anforderungen deutlich erleichtert.<br />
Vermieten<br />
Die Vermietung privater Immobilien an die eigene GmbH ist im <strong>Mittelstand</strong><br />
weit verbreitet. Nicht selten wird der Steuerberater bei der<br />
Erstellung der Steuererklärung für das abgelaufene Jahr vor vollendete<br />
Tatsachen gestellt. Doch die enge Verflechtung zwischen der<br />
betrieblichen und privaten Sphäre hat erhebliche Auswirkungen auf<br />
die gegenwärtige und die zukünftige Steuer. Die vermietete Immobilie<br />
und die GmbH-Beteiligung werden zu Betriebsvermögen, und die<br />
Miet- und Dividendeneinkünfte unterliegen fortan der Gewerbesteuer.<br />
Ferner ist die Steuerbefreiung für den Verkauf privater Immobilien<br />
nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist nicht mehr möglich.<br />
Wird die Verflechtung zwischen betrieblicher und privater Sphäre in<br />
der Folgezeit unbeabsichtigt beendet – zum Beispiel durch Kündigung<br />
des Mietvertrags – unterliegen die in der Vergangenheit gebildeten<br />
Wertsteigerungen der Immobilie sowie des Gesellschaftsanteils<br />
sofort der Besteuerung. Das Finanzamt nimmt hierbei keine<br />
Rücksicht darauf, dass weder ein Verkaufsvorgang am Markt noch<br />
ein Mittelzufluss stattgefunden hat.<br />
Gut zu wissen<br />
Steuerplanung im <strong>Mittelstand</strong> besticht nicht durch Komplexität und<br />
Risikofreude, sondern durch Lebensnähe und Nachhaltigkeit. Sofern<br />
KMU ihren Steuerberater frühzeitig und umfassend informieren, können<br />
gesetzliche Stolpersteine, die mitunter zu existenzgefährdenden<br />
Steuerzahlungen führen, umgangen werden.<br />
Dr. Sebastian Krauß<br />
Steuerberater, Fachberater für Internationales<br />
Steuerrecht, Steuerbüro Krauß<br />
BVMW-Mitglied<br />
www.steuerbuero-krauss.de