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<strong>DER</strong> MITTELSTAND. 3 | <strong>20</strong><strong>20</strong><br />

SERVICE<br />

91<br />

STEUERN AUF DEN PUNKT<br />

Steuerplanung, aber richtig<br />

Unternehmer treffen fortlaufend steuerlich motivierte Entscheidungen,<br />

deren Auswirkungen sich erst in der Zukunft<br />

entfalten. Die folgenden im <strong>Mittelstand</strong> sehr beliebten Gestaltungsmaßnahmen<br />

zeigen, dass neben einem langen Atem eine sorgfältige<br />

Vorbereitung und eine disziplinierte Umsetzung das A und O<br />

einer erfolgreichen Steuerplanung sind.<br />

Schenken und erben<br />

Im deutschen <strong>Mittelstand</strong> ist die Übertragung von Unternehmensvermögen<br />

innerhalb der Familie gängige Praxis. Dem zupass kommt,<br />

dass für Schenkung und Erbschaft von produktivem Unternehmensvermögen<br />

großzügige Steuerbefreiungen Anwendung finden. Vor allem<br />

die Übertragung von Einzelbetrieben und von Personengesellschafts-<br />

und Kapitalgesellschaftsanteilen sind steuerbegünstigt.<br />

Sofern die Lohnsumme über mehrere Jahre aufrechterhalten und<br />

das Unternehmensvermögen nicht verkauft wird, ist ein Abschlag<br />

von 85 Prozent oder sogar 100 Prozent auf die steuerliche Bemessungsgrundlage<br />

möglich. Mithin kann die Übertragung komplett<br />

steuerfrei erfolgen, sodass sich der Nachfolger wirtschaftlich unbelastet<br />

auf das Geschäft und den Erhalt seiner Arbeitsplätze konzentrieren<br />

kann. Verstößt der Übernehmer allerdings gegen die strengen<br />

Auflagen, wird die Steuerbegünstigung nachträglich aufgehoben<br />

oder zumindest gekürzt. Damit das Begünstigungspozential voll<br />

ausgeschöpft werden kann, ist die Nachfolge also bereits weit vor<br />

dem tatsächlichen Übertragungsstichtag bis zum Ende zu denken.<br />

Eine besondere Herausforderung dabei ist, dass der Planungshorizont<br />

gut und gerne sieben Jahre in die Zukunft reicht. Erfreulich ist<br />

aber, dass der Gesetzgeber an kleine Unternehmen mit weniger als<br />

fünf Mitarbeitern die Anforderungen deutlich erleichtert.<br />

Vermieten<br />

Die Vermietung privater Immobilien an die eigene GmbH ist im <strong>Mittelstand</strong><br />

weit verbreitet. Nicht selten wird der Steuerberater bei der<br />

Erstellung der Steuererklärung für das abgelaufene Jahr vor vollendete<br />

Tatsachen gestellt. Doch die enge Verflechtung zwischen der<br />

betrieblichen und privaten Sphäre hat erhebliche Auswirkungen auf<br />

die gegenwärtige und die zukünftige Steuer. Die vermietete Immobilie<br />

und die GmbH-Beteiligung werden zu Betriebsvermögen, und die<br />

Miet- und Dividendeneinkünfte unterliegen fortan der Gewerbesteuer.<br />

Ferner ist die Steuerbefreiung für den Verkauf privater Immobilien<br />

nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist nicht mehr möglich.<br />

Wird die Verflechtung zwischen betrieblicher und privater Sphäre in<br />

der Folgezeit unbeabsichtigt beendet – zum Beispiel durch Kündigung<br />

des Mietvertrags – unterliegen die in der Vergangenheit gebildeten<br />

Wertsteigerungen der Immobilie sowie des Gesellschaftsanteils<br />

sofort der Besteuerung. Das Finanzamt nimmt hierbei keine<br />

Rücksicht darauf, dass weder ein Verkaufsvorgang am Markt noch<br />

ein Mittelzufluss stattgefunden hat.<br />

Gut zu wissen<br />

Steuerplanung im <strong>Mittelstand</strong> besticht nicht durch Komplexität und<br />

Risikofreude, sondern durch Lebensnähe und Nachhaltigkeit. Sofern<br />

KMU ihren Steuerberater frühzeitig und umfassend informieren, können<br />

gesetzliche Stolpersteine, die mitunter zu existenzgefährdenden<br />

Steuerzahlungen führen, umgangen werden.<br />

Dr. Sebastian Krauß<br />

Steuerberater, Fachberater für Internationales<br />

Steuerrecht, Steuerbüro Krauß<br />

BVMW-Mitglied<br />

www.steuerbuero-krauss.de

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