02.06.2020 Aufrufe

3-20_DER_Mittelstand_web

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>DER</strong> MITTELSTAND. 3 | <strong>20</strong><strong>20</strong><br />

DEUTSCHLAND<br />

7<br />

Mehrwertsteuer für<br />

Gastronomie gesenkt<br />

Die Gastronomiebetriebe wurden von den Corona-Maßnahmen am<br />

härtesten getroffen. Die Branche hat laut einer Analyse des Ifo-<br />

Instituts von Ende April Umsatzeinbußen in Höhe von 68 Prozent<br />

erfahren, und 99 Prozent der Beschäftigten sind von Kurzarbeit betroffen.<br />

Um die Gastronomen zu unterstützen, beschloss das Bundesfinanzministerium<br />

nun Steuererleichterungen: Der Mehrwertsteuersatz<br />

von 19 Prozent wird auf sieben Prozent gesenkt. Diese<br />

Regelung gilt ab Juli <strong>20</strong><strong>20</strong> bis Ende Juni <strong>20</strong>21. Die Erleichterung<br />

greift jedoch nur bei einer Bewirtung vor Ort.<br />

Merkel bekräftigt Erhöhung<br />

des Klimaziels<br />

Rettet Gutachten zu Corona KMU<br />

vor Insolvenz?<br />

Ein Rechtsgutachten über Entschädigungen für Unternehmen,<br />

die durch die Coronakrise finanzielle Schwierigkeiten haben,<br />

hat Steuerrechtsexperte Harald Nickel aus Hanau (BVMW-Mitglied)<br />

erarbeitet. Nickel verfasste das Gutachten im Auftrag von<br />

Fachärzten mit Ex-Verfassungsrichter Professor Ulrich Rommelfanger.<br />

Das Rechtgutachten legt fest, dass „alle Betriebe […]<br />

schon nach geltendem Polizei- und Ordnungsrecht für Schließungen<br />

und faktische Berufsverbote entschädigt werden [müssen]“.<br />

Auch beruft sich Nickel auf im Bundesinfektionsschutzgesetz<br />

aufgeführte Entschädigungen für „Sonderopfer“: „Diese<br />

müssen nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz für Kleinunternehmer<br />

genauso gelten wie für Quarantäne-Opfer oder<br />

Kurzarbeiter.“<br />

www.nickel.de<br />

Abschaffung des Solardeckels<br />

steht noch immer aus<br />

Die vieldiskutierte 52-Gigawatt Grenze zur Förderung von Solarenergie<br />

wartet immer noch auf ihre Abschaffung. Nach dem<br />

Überschreiten der Grenze, welche die bundesweite Leistung von<br />

Photovoltaikanlagen umfasst, wird nach der Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />

(EEG) die staatliche Förderung von kleinen<br />

und mittleren Anlagen eingestellt. Es wird allgemein angenommen,<br />

dass diese Grenze im Sommer <strong>20</strong><strong>20</strong> erreicht wird. Durch die fehlende<br />

Förderung drohen massive Investitionsrückgänge, welche auf<br />

lange Sicht nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch Forschung und<br />

Klimawende in Gefahr bringen würden. Die Bundesregierung hat<br />

schon mehrfach angekündigt, den Deckel abzuschaffen. Bisher ist<br />

jedoch keine Streichung des Artikels vorgenommen worden.<br />

Fotos: © Sergey Nivens von www.stock.adobe.com; © ink drop von www.stock.adobe.com<br />

Angela Merkel hat sich für eine Erhöhung des Emissionsminderungsziel<br />

der EU für das Jahr <strong>20</strong>30 ausgesprochen. Derzeit<br />

sieht das EU-Klimaziel eine verbindliche Reduzierung von<br />

Emissionen um <strong>20</strong> Prozent bis <strong>20</strong><strong>20</strong> und um 40 Prozent bis<br />

<strong>20</strong>30 vor. Die Kanzlerin befürwortete jetzt eine Erhöhung auf<br />

50 oder gar 55 Prozent und sprach sich somit für einen schärferen<br />

deutsche Klimaplan aus. Trotz der Ankündigung von<br />

Merkel hat Deutschland immer noch keinen konkreten nationalen<br />

Klimaplan vorgelegt. Die Frist für die Pläne war der<br />

31. Dezember <strong>20</strong>19, die EU-Kommission ermahnte Deutschland<br />

bereits im Februar. Damals versprach die Bundesregierung,<br />

den nationalen Klimaplan bald möglichst nachzureichen.<br />

BVMW legt erstmals<br />

<strong>Mittelstand</strong>sindex vor<br />

Im Juli <strong>20</strong><strong>20</strong> wird der BVMW erstmals einen <strong>Mittelstand</strong>sindex<br />

vorstellen. Das Institut für <strong>Mittelstand</strong>sforschung (IfM) in<br />

Bonn hat für unseren Verband einen Index ermittelt, der die Belastungen<br />

mittelständischer Unternehmen aus Steuern und<br />

Versicherungen ermittelt. Zur Messung herangezogen werden<br />

Ertragssteuern (Einkommensteuer, Gewerbesteuer) und Sozialversicherungsbeiträge<br />

(Renten-, Kranken,- Arbeitslosen- und<br />

Pflegeversicherungsbeitrag). Der Index dient der Ermittlung<br />

von Reformbedarf im Steuerrecht und sozialen Sicherungsthemen.<br />

Planmäßig soll die Studie Anfang Juli in den Bundestagsausschüssen<br />

Finanzen, Haushalt, Wirtschaft, Arbeit und Soziales<br />

sowie in den Medien vorgestellt werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!