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<strong>DER</strong> MITTELSTAND. 3 | <strong>20</strong><strong>20</strong><br />

SCHWERPUNKT<br />

65<br />

Verpackungsregister<br />

soll Recycling stärken<br />

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) hat am 1. Januar <strong>20</strong>19 die Verpackungsverordnung abgelöst.<br />

Zu den neuen Pflichten gehört auch die Registrierung im Verpackungsregister LUCID. Dadurch<br />

soll Fairness und Transparenz geschaffen werden.<br />

Foto: © viperagp von www.stock.adobe.com<br />

Grundpflicht Systembeteiligung<br />

Jahrzehntelang haben viele Unternehmen ihre Pflichten der finanziellen<br />

Produktverantwortung nicht adäquat wahrgenommen.<br />

Nun gelten mit dem VerpackG erweiterte Pflichten für<br />

Unternehmen, die gewerbsmäßig verpackte Waren in Deutschland<br />

in Verkehr bringen. Die in den gelben Tonnen, Säcken, Papiertonnen<br />

oder Glascontainern anfallenden Verpackungsabfälle werden bundesweit<br />

durch die hinter dem Dualen System stehenden Systembetreiber<br />

gesammelt, sortiert und recycelt. Dafür fallen Kosten an.<br />

Über mehr als zwei Jahrzehnte standen den Kosten jedoch Einnahmen<br />

in zu geringer Höhe gegenüber. Zu wenige Unternehmen hatten<br />

Systembeteiligungsverträge abgeschlossen. Deshalb stand das<br />

bundesweit agierende Duale System mehrfach vor einer Beinahe-<br />

Insolvenz. Aufgefangen wurde dies von privatwirtschaftlich tätigen,<br />

zumeist großen Unternehmen, die sich produktverantwortlich verhielten.<br />

Das war ungerecht und für die betroffenen Unternehmen<br />

dauerhaft nicht zu leisten.<br />

Das oberste Ziel des Gesetzes liegt neben der Abfallvermeidung darin,<br />

die Grundlagen für ein hochwertiges Recycling zu legen. Dies<br />

gelingt nur, wenn alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr<br />

bringen, für die Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackungen<br />

bezahlen.<br />

Produktverantwortung<br />

Hierzu wurden die Zentrale Stelle und das Verpackungsregister<br />

LUCID aufgebaut. Unternehmen, die verpackte Waren in Verkehr<br />

bringen, müssen sich in diesem Online-Register der Zentralen Stelle<br />

Verpackungsregister (ZSVR) mit ihren Stammdaten und den Markennamen<br />

registrieren. Außerdem müssen sie einen Systembeteiligungsvertrag<br />

abschließen und an die Systeme und die ZSVR ihre<br />

jährlichen Verpackungsmengen melden.<br />

Katalog Systembeteiligungspflicht<br />

Um die gleichen Bedingungen für alle Verpflichteten zu schaffen, hat<br />

die ZSVR bereits im Herbst <strong>20</strong>18 den Katalog zur Ermittlung der Systembeteiligungspflicht<br />

einer Verpackung veröffentlicht. Darin werden<br />

aktuell für 37 Produktgruppen und 442 Einzelprodukte dargestellt,<br />

für welche Verpackungen die Systembeteiligungspflicht gilt. So<br />

kann jedes Unternehmen schnell und unbürokratisch seine Pflichten<br />

selbst ermitteln. Der Katalog hat in weiten Teilen der Wirtschaft Akzeptanz<br />

gefunden. Auch beratende Institutionen helfen den Unternehmen,<br />

den Katalog auf ihre Produkte anzuwenden. Natürlich gibt<br />

es noch Herausforderungen. Die ZSVR arbeitet jedoch weiter daran,<br />

das Phänomen der Unterbeteiligung zu beseitigen.<br />

Gut zu wissen<br />

n Nach dem neuen Verpackungsgesetz muss jedes Unternehmen für<br />

das Recycling seiner Verpackungen bezahlen.<br />

n Das Online-Register LUCID stellt Transparenz und Fairness sicher.<br />

n Auf der Homepage der ZSVR kann man über einen Schnell-Check<br />

prüfen, ob man systembeteiligungspflichtig ist:<br />

https://bvmw.info/verpackungsregister-check<br />

Gunda Rachut<br />

Vorstand der Stiftung Zentrale<br />

Stelle Verpackungsregister<br />

www.verpackungsregister.org

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