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<strong>DER</strong> MITTELSTAND. 3 | <strong>20</strong><strong>20</strong><br />
SCHWERPUNKT<br />
65<br />
Verpackungsregister<br />
soll Recycling stärken<br />
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) hat am 1. Januar <strong>20</strong>19 die Verpackungsverordnung abgelöst.<br />
Zu den neuen Pflichten gehört auch die Registrierung im Verpackungsregister LUCID. Dadurch<br />
soll Fairness und Transparenz geschaffen werden.<br />
Foto: © viperagp von www.stock.adobe.com<br />
Grundpflicht Systembeteiligung<br />
Jahrzehntelang haben viele Unternehmen ihre Pflichten der finanziellen<br />
Produktverantwortung nicht adäquat wahrgenommen.<br />
Nun gelten mit dem VerpackG erweiterte Pflichten für<br />
Unternehmen, die gewerbsmäßig verpackte Waren in Deutschland<br />
in Verkehr bringen. Die in den gelben Tonnen, Säcken, Papiertonnen<br />
oder Glascontainern anfallenden Verpackungsabfälle werden bundesweit<br />
durch die hinter dem Dualen System stehenden Systembetreiber<br />
gesammelt, sortiert und recycelt. Dafür fallen Kosten an.<br />
Über mehr als zwei Jahrzehnte standen den Kosten jedoch Einnahmen<br />
in zu geringer Höhe gegenüber. Zu wenige Unternehmen hatten<br />
Systembeteiligungsverträge abgeschlossen. Deshalb stand das<br />
bundesweit agierende Duale System mehrfach vor einer Beinahe-<br />
Insolvenz. Aufgefangen wurde dies von privatwirtschaftlich tätigen,<br />
zumeist großen Unternehmen, die sich produktverantwortlich verhielten.<br />
Das war ungerecht und für die betroffenen Unternehmen<br />
dauerhaft nicht zu leisten.<br />
Das oberste Ziel des Gesetzes liegt neben der Abfallvermeidung darin,<br />
die Grundlagen für ein hochwertiges Recycling zu legen. Dies<br />
gelingt nur, wenn alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr<br />
bringen, für die Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackungen<br />
bezahlen.<br />
Produktverantwortung<br />
Hierzu wurden die Zentrale Stelle und das Verpackungsregister<br />
LUCID aufgebaut. Unternehmen, die verpackte Waren in Verkehr<br />
bringen, müssen sich in diesem Online-Register der Zentralen Stelle<br />
Verpackungsregister (ZSVR) mit ihren Stammdaten und den Markennamen<br />
registrieren. Außerdem müssen sie einen Systembeteiligungsvertrag<br />
abschließen und an die Systeme und die ZSVR ihre<br />
jährlichen Verpackungsmengen melden.<br />
Katalog Systembeteiligungspflicht<br />
Um die gleichen Bedingungen für alle Verpflichteten zu schaffen, hat<br />
die ZSVR bereits im Herbst <strong>20</strong>18 den Katalog zur Ermittlung der Systembeteiligungspflicht<br />
einer Verpackung veröffentlicht. Darin werden<br />
aktuell für 37 Produktgruppen und 442 Einzelprodukte dargestellt,<br />
für welche Verpackungen die Systembeteiligungspflicht gilt. So<br />
kann jedes Unternehmen schnell und unbürokratisch seine Pflichten<br />
selbst ermitteln. Der Katalog hat in weiten Teilen der Wirtschaft Akzeptanz<br />
gefunden. Auch beratende Institutionen helfen den Unternehmen,<br />
den Katalog auf ihre Produkte anzuwenden. Natürlich gibt<br />
es noch Herausforderungen. Die ZSVR arbeitet jedoch weiter daran,<br />
das Phänomen der Unterbeteiligung zu beseitigen.<br />
Gut zu wissen<br />
n Nach dem neuen Verpackungsgesetz muss jedes Unternehmen für<br />
das Recycling seiner Verpackungen bezahlen.<br />
n Das Online-Register LUCID stellt Transparenz und Fairness sicher.<br />
n Auf der Homepage der ZSVR kann man über einen Schnell-Check<br />
prüfen, ob man systembeteiligungspflichtig ist:<br />
https://bvmw.info/verpackungsregister-check<br />
Gunda Rachut<br />
Vorstand der Stiftung Zentrale<br />
Stelle Verpackungsregister<br />
www.verpackungsregister.org