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<strong>DER</strong> MITTELSTAND. 3 | <strong>20</strong><strong>20</strong><br />

SCHWERPUNKT<br />

55<br />

Fotos: © martingaal von www.stock.adobe.com; © Andreas Haertle von www.stock.adobe.com; © goldencow_images von www.stock.adobe.com; © peshkova von www.stock.adobe.com<br />

um <strong>20</strong> bis 50 Prozent, juristische Streitigkeiten, Projektverzögerungen<br />

und hohe Beschäftigungsverluste, wie auch das Verfehlen des<br />

Ökostrom-Ziels der Bundesregierung bis zum Jahr <strong>20</strong>30.<br />

Aus der Sicht des <strong>Mittelstand</strong>s wären die 1000 Meter Pauschalen außerordentlich<br />

hinderlich für die Durchsetzung der Energiewende. Daher<br />

ist die kurzfristig beschlossene Länderöffnungsklausel, die die<br />

endgültige Entscheidung über die 1000-Meter-Abstandsregelung<br />

den Bundesländern überlässt, ein wichtiges Signal. Hierdurch wird<br />

es den Ländern ermöglicht, eigene Mindestabstände von Windkraftanlagen<br />

zur Wohnbebauung festzulegen.<br />

Die Windkraft gilt in Deutschland als wichtigste Energiewende-Technologie<br />

und stellte mehr als 40 Prozent des erzeugten Ökostroms<br />

des Jahres <strong>20</strong>19 her, dennoch verlor die Branche im vergangenen<br />

Jahr Zehntausende Arbeitsplätze. Deshalb liegt es nun an den Landesregierungen,<br />

die Rahmenbedingungen so zu verbessern, um viele<br />

deutsche KMU in der Windenergiebranche vor dem Untergang zu<br />

bewahren.<br />

Kommt die rechtzeitige<br />

Abschaffung des Solardeckels?<br />

Die 52-Gigawatt-Grenze (auch Solardeckel genannt) wird voraussichtlich<br />

im April <strong>20</strong>21 erreicht – somit entfällt auch die staatliche<br />

Förderung von Solarstrom. Durch die Coronakrise rückt die Abschaffung<br />

jedoch in den Hintergrund, wodurch die Wirtschaft noch<br />

stärker geschwächt wird.<br />

Der Solardeckel ist eine im Erneuerbare–Energien-Gesetz (EEG) verankerte<br />

Obergrenze, welche die deutschlandweite Einspeisung von<br />

Solarenergie begrenzt. Sobald die Grenze von 52 Gigawatt überschritten<br />

ist, entfallen die Einspeisevergütungen. Somit erhalten die<br />

Nutzer von zukünftigen Photovoltaik-Anlagen künftig für überschüssigen<br />

Strom, der in das Netz eingespeist wird, kein Geld mehr, was<br />

die Refinanzierung deutlich erschwert.<br />

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