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Materialsammlung zur internen Radiodekontamination von Personen

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1.5.5. Entscheidungskriterien für die Behandlung intern kontaminierter<br />

<strong>Personen</strong><br />

Die Entscheidung darüber, ob Dekontaminationsmittel gegeben oder z.B. eine Lungenspülung<br />

durchgeführt werden soll, obliegt im einzelnen dem medizinischen Fachpersonal.<br />

In jedem Fall hat die Versorgung lebensbedrohlicher Verletzungen und die<br />

Wiederherstellung der Vitalfunktionen Priorität [55].<br />

Im Allgemeinen wird es nicht angebracht sein, die Entscheidung über eine Dekontaminationsbehandlung<br />

zugunsten einer längerdauernden Messung zu verschieben, denn<br />

die meisten Maßnahmen sind nur effektiv, wenn sie möglichst bald nach der Kontamination<br />

(zumeist in den ersten Stunden) durchgeführt werden. Daher kann man mit<br />

großer Wahrscheinlichkeit nur grob abschätzen, ob eine Dekontaminationstherapie<br />

notwendig, sinnvoll, oder gemessen an den Nebenwirkungen eher kontraindiziert ist.<br />

Entscheidungskriterien sind unter anderem:<br />

• Allgemeinzustand und Alter des Patienten<br />

• Symptome <strong>von</strong> akutem Strahlensyndrom (ab etwa 1 Gy)<br />

• Externe Strahlendosis<br />

• Verfügbarkeit und Toxizität der jeweiligen Dekontaminationsmittel<br />

• Anzahl der zu behandelnden <strong>Personen</strong><br />

• Risiko der Behandlungsmethode (siehe Tabelle 1-1)<br />

• Voraussichtliche Effektivität der Maßnahmen<br />

Liegt aufgrund <strong>von</strong> Inkorporationsmessungen eine Dosisabschätzung vor, so kann<br />

diese <strong>zur</strong> Entscheidungsfindung herangezogen werden. In der Fachliteratur [49, 138,<br />

85] wird ein Bereich <strong>von</strong> 20 – 200 mSv (effektive Folgedosis) angegeben, in dem eine<br />

Behandlung erwogen werden sollte. Der untere Wert ist hierbei der <strong>von</strong> der ICRP angegebene<br />

ALI (annual limit of intake) für beruflich strahlenexponierte <strong>Personen</strong> 5 . Ab<br />

200 mSv wird eine intensive (Langzeit-) Therapie für notwendig gehalten.<br />

Diese Werte können, wenn es medizinisch gerechtfertigt erscheint, bei Kindern und<br />

Jugendlichen auch niedriger angesetzt werden 6 .<br />

Wood et al. (2000) [153] haben in ihrem Artikel als Entscheidungshilfe die wesentlichen<br />

Risikofaktoren <strong>von</strong> Behandlungsmethoden den Gesundheitsrisiken ausgewählter<br />

Folgedosen nach einmaliger Exposition gegenübergestellt (Tabelle 1-1). Dabei sei angemerkt,<br />

dass diese Risikofaktoren mit Unsicherheiten behaftet sind. Im kürzlich erschienenen<br />

BEIR VII – Report (Annex 12 D) [106] werden beispielsweise altersabhängige<br />

Lebensrisikofaktoren für Krebsmortalität bei Folgedosen <strong>von</strong> 100 mGy angegeben.<br />

Sie liegen zwischen 1 : 91 und 1 : 654 bei Männern bzw. 1 : 57 und 1 : 526 bei<br />

Frauen.<br />

5 Dieser Wert wurde in § 55 Abs. 1 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) übernommen.<br />

6 Der Grenzwert für beruflich exponierte Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren liegt laut StrlSchV<br />

§ 55 Abs. 3 bei 1 mSv, in Ausnahmefällen bei 6 mSv.<br />

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