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10 - Digitale Bibliothek Braunschweig

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schießen auch schon "casus tragici" 31) vorgekommen, ohne daß es dort, wie in<br />

Helmstedt, gleich völlig verboten wurde; und wäre es wirklich ein so unbilliges<br />

Verlangen, wenn die Anwohner des SchützenwaIIes an einern Nachmittag in der<br />

Woche von April bis Oktober einmal nicht in ihre Gärten gingen? 82). Die<br />

Schützen erklärten sich schließlich bereit, den Universitätsangehörigen dadurch<br />

entgegenzukommen, daß sie anstatt in jeder Woche nur einmal im Monat<br />

schießen wollten. Sie baten, man möchte ihnen doch nicht jede "Freyheit"<br />

nehmen; denn das Schießen wäre die "eintzige Ergötzlichkeit der Bürgerschaft",<br />

einer Bürgerschaft, die sich wegen der Universität ungemein einschränken<br />

müsse. Auch der Magistrat betonte der herzoglichen Regierung gegenüber mit<br />

Nachdruck, daß von seiten der Stadt viel getan würde, um den Professoren und<br />

Studenten das Leben in Helmstedt angenehm zu machen. Erst kürzlich wären<br />

durch die Planierung der Wälle schöne Spazierwege geschaffen und neue Gärten<br />

angelegt worden. Trotz aller dieser Bemühungen nähmen aber die Universitätsverwandten<br />

"die nächste Gelegenheit" wahr, den .hiesigen Bürgern ihr<br />

eintziges, vielleicht nicht unnützes Vergnügen, das Scheiben Schießen zu entreißen"<br />

33).<br />

Da der Herzog bis dato alle Gesuche der Schützen um Wiederbenutzung<br />

ihres Schießstandes konsequent abgelehnt hatte, legten die Schützen in einem<br />

sehr ausführlichen Memorandum vom 24. 11. 1764 noch einmal eingehend ihre<br />

Lage dar und baten von neuem um die Erlaubnis, ihren alten Schießgraben am<br />

SchützenwaII wieder benutzen zu dürfen: Nein, so heißt es in dieser Bittschrift,<br />

sie könnten außerhalb der Stadt wirklich keinen geeigneten neuen Platz finden,<br />

"wißen wir keinen anderen Ort dazu in Vorschlag zu bringen" 34). Das Land<br />

um die Stadt herum gehöre größtenteils den Klöstern St. Ludgeri und St. Marienberg,<br />

die die Anlage eines Schießstandes nicht gestatten würden. Sie, die<br />

Schützen, hätten auch weder" Vrrath noch capitalia" für einen Schützenhausneubau,<br />

der nach eingeholtem Voranschlag 435 Taler kosten solle 35).<br />

Das damalige Schießhaus am SdlützenwaII, das an dem Platze des späteren<br />

"Schützenhofes", des heutigen Hauses Fehlig, stand, war ein Geschenk des<br />

Klosters St. Ludgeri an die Schützenbrüderschaft, die jetzt befürchtete, daß es<br />

möglicherweise bei einer Schießplatzverlegung vom Kloster zurückgefordert<br />

werden könnte. Am Schluß ihrer Eingabe baten die Schützen den Herzog, den<br />

Helmstedter Stadtsyndikus Cellarius und den Landvermesser Keßler zu beauf-<br />

31) A. a. O. S. 44.<br />

3') Ebda.<br />

33) A. a. O. S. 23.<br />

34) A. a. O. S. 86.<br />

<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />

3lI) A. a. O. S. 35. "Ansdtlag Vor einen Neuen SdtieS Graben in Closihve der<br />

Materialien und arbeits Lohn vor schibe Karren und rüst Bretter".<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042500<br />

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