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10 - Digitale Bibliothek Braunschweig

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tragen, den nunmehr stark gesicherten alten Schießstand am Wallgraben zu<br />

besichtigen 36).<br />

Am 28. 11. 1764 berichtete Cellarius nach <strong>Braunschweig</strong>, daß er von dem<br />

Antrage der Schützen gehört hätte, ihn mit der Untersuchung des Schützenstandes<br />

auf seine Sicherheit zu beauftragen. Er könnte sich zwar, so fuhr Cellarius<br />

fort, diesem Anliegen nicht versdJließen, aber er mische sich nur höchst<br />

ungern in "diese facheuse Sache" 37). Er selbst würde es im übrigen begrüßen,<br />

wenn den Schützen das ScheibensdJießen nicht wieder gestattet würde. Nach<br />

seiner Meinung halte es die Bürger nur unnötig von der Arbeit ab, störe die<br />

Universitätsprofessoren und die Studenten und sei an Schießtagen eine ständige<br />

Gefahrenquelle sowohl für die Spaziergänger auf den Wällen als auch für die<br />

Menschen in den Wallgärten. Der Herzog ließ daraufhin den Schützen mitteilen,<br />

daß sie ihn mit ihren Gesuchen nicht wieder behelligen sollten, bis sie<br />

"einen andern völlig sicheren Schützen-Stand vor der Stadt" gefunden hätten 88).<br />

Nach dieser endgültigen Absage waren die Helmstedter Schützen gezwungen,<br />

sich ernsthaft nach einem neuen Schießplatz umzusehen. Ihre Wahl fiel<br />

auf den Schwarzen Berg an der Marientaler Straße nach Emmerstedt zu, ein<br />

Gelände, das ihnen in jeder Beziehung als geeignet erschien. Es lag weitab von<br />

der Stadt, schmälerte das Weideland nicht, "da auf selbigem kein Graß, sondern<br />

bloße Heide" wuchs und bildete für die Menschen keine Gefahr, "inmaßen diejenigen<br />

Kugeln, welche die Scheibe verfehlten, notwendig in den Schwarzenberg<br />

hinein gehen müßten" 89).<br />

Da die Landbesitzer in der Nachbarschaft des Schwarzen Berges, die Vertreter<br />

der beiden Klöster, die Weideinteressentschaft, die Bürgerhauptleute und<br />

die "Schöppen" der Neumark gegen den neuen Schießplatz nichts einzuwenden<br />

hatten, bat die Schützenbrüderschaft am 18. VI. 1764 den Herzog um die Einwilligung,<br />

hier das Frei- und übliche Montagsschießen abhalten zu dürfen. Sie<br />

wurde drei Tage später unter der Bedingung erteilt, beim neuen Schießstand<br />

kein Schützenhaus zu bauen, sondern nur "portabile Buden", also Baracken<br />

aufzustellen 40).<br />

Endlich hatten die Schützen nun wieder einen Schießstand, doch damit war<br />

ihr Streit mit der Landesregierung noch nicht beendet. Denn jetzt forderten sie<br />

die Nachzahlung der seit altersher ausgesetzten Gelder und Prämien, die in den<br />

Jahren von 1761 bis 1764 nidlt gezahlt worden waren, also in der Zeit, in der<br />

das Scheiben- und Freischießen "auf Höchsten Befehl" nicht abgehalten werden<br />

durfte. Diese jährlichen Zuwendungen betrugen 36 Taler: 8 Taler zahlte die<br />

184<br />

18) A. a. O. S. 86.<br />

81) A. a. O. S. 88.<br />

88) A. a. O. S.8;.<br />

89) A. a. O. 5.91.<br />

<strong>10</strong>) Ebda.<br />

<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />

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