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10 - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />

Erst die 1954 durch die Historische Kommission für Niedersachsen in Gang<br />

gebrachte Publikation der Feldrisse im Maßstab und Blattschnitt der Topographischen<br />

Karte1: 25 000 (vgl. KIeinau, H., Th. Penners und A. Vorthmann<br />

1956) S), durch die ein Werk geschaffen wird, welches der Fmschung Anregung<br />

bieten und dem auf geographischer Grundlage arbeitenden Historiker eine<br />

Arbeitskarte mit möglichst weit zurückreichender Situation höchster Genauigkeit<br />

-leider jedoch ohne Parzellengrenzen - bieten soll (vgl. 1956, S. 2) S),<br />

bramte die Diskussion um den Wert der Kartengrundlagen neu in fluß. H.<br />

Kleinau und Th. Penners (a. a. 0., S. 5/6) lösen sim vom Soll der Instruktion<br />

und erkennen im tatsächlichen Befund "vor allem eine Zusammenlegung der oft<br />

stark zersplitterten bäuerlimen Besitzteile und in Verbindung damit eine Rationalisierung<br />

der Wanneneinteilung", geben jedoch keine methodischen Hinweise<br />

zum Namweis der Veränderungen in den Fluren, die entweder einen "bereits<br />

älteren Zustand oder das Anfangsstadium der modernen Entwicklung zeigen",<br />

sondern überlasren es speziellen Nachforschungen festzustellen, "welchen Umfang<br />

ggf. die regulierenden Eingriffe hatten" *). E. Pitz (1957, S. 148) 15) fordert<br />

indessen im Hinblick auf die wissenschaftliche Bedeutung und unter Hinweis auf<br />

den hohen Wert der Gesmäftsakten der GeneraUandesvermessungskommission<br />

ausdrücklim die Prüfung des Quellenwertes der Risse und Beschreibungen. Die<br />

gt'ographisme Konsequenz des Postulats von E. Pitz ist die von mir bereits in<br />

meinem Vortrag in Vadstena angeregte Sehaffung einer gemeindeweisen Übersieht,<br />

für welme die Anwendung der Korrespondenzmethode ein zentrales<br />

Beweismittel darstellt.<br />

Kritik der <strong>Braunschweig</strong>lscl!en Generallandesvermessung<br />

Für das ehemalige Herzogtum <strong>Braunschweig</strong> liefert die günstige Quellenlage<br />

drei Ansatzpunkte zur kritischen Betramtung der Generallandesvermessung.<br />

Diese sind:<br />

1. der Wille des Gesetzgebers (Verordnungen, Instruktionen),<br />

2. das Ergebnis der Vermessung (Feldrisse im Maßstab 1 : 4000 sowie Dorf-,<br />

Feld- und Wiesenbeschreibungen),<br />

3. die Tätigkeit der Fürstlimen General-Landes-Vermessungs-Kommission<br />

(Gesmäftsakten und Protokolle der Vermessungsbeamten).<br />

Methodisch ist diese Gliederung zweckmäßig; denn die Möglidtkeit, einen<br />

Befund wemselseitig durm die Ergebnisse der anderen Beweismittel zu bestätigen,<br />

mamt die Aussagen der braunschweigischen Feldrisse weitgehend nachprüfbar<br />

und kann Verfahrensweisen für Gebiete liefern, in denen jedes Ergebnis<br />

allein nur aus Flurkarten zu gewinnen ist. Aus diesem Grunde werden auch die<br />

.) H. Klelnau (1961) ') weist in seiner sehr genauen Arbeit über Runstedt (Lkr.<br />

Helmstedt) auf umfangreiche Flurveränderungen im 18. Jahrhundert hin.<br />

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042500<br />

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