10 - Digitale Bibliothek Braunschweig
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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong><br />
Erst die 1954 durch die Historische Kommission für Niedersachsen in Gang<br />
gebrachte Publikation der Feldrisse im Maßstab und Blattschnitt der Topographischen<br />
Karte1: 25 000 (vgl. KIeinau, H., Th. Penners und A. Vorthmann<br />
1956) S), durch die ein Werk geschaffen wird, welches der Fmschung Anregung<br />
bieten und dem auf geographischer Grundlage arbeitenden Historiker eine<br />
Arbeitskarte mit möglichst weit zurückreichender Situation höchster Genauigkeit<br />
-leider jedoch ohne Parzellengrenzen - bieten soll (vgl. 1956, S. 2) S),<br />
bramte die Diskussion um den Wert der Kartengrundlagen neu in fluß. H.<br />
Kleinau und Th. Penners (a. a. 0., S. 5/6) lösen sim vom Soll der Instruktion<br />
und erkennen im tatsächlichen Befund "vor allem eine Zusammenlegung der oft<br />
stark zersplitterten bäuerlimen Besitzteile und in Verbindung damit eine Rationalisierung<br />
der Wanneneinteilung", geben jedoch keine methodischen Hinweise<br />
zum Namweis der Veränderungen in den Fluren, die entweder einen "bereits<br />
älteren Zustand oder das Anfangsstadium der modernen Entwicklung zeigen",<br />
sondern überlasren es speziellen Nachforschungen festzustellen, "welchen Umfang<br />
ggf. die regulierenden Eingriffe hatten" *). E. Pitz (1957, S. 148) 15) fordert<br />
indessen im Hinblick auf die wissenschaftliche Bedeutung und unter Hinweis auf<br />
den hohen Wert der Gesmäftsakten der GeneraUandesvermessungskommission<br />
ausdrücklim die Prüfung des Quellenwertes der Risse und Beschreibungen. Die<br />
gt'ographisme Konsequenz des Postulats von E. Pitz ist die von mir bereits in<br />
meinem Vortrag in Vadstena angeregte Sehaffung einer gemeindeweisen Übersieht,<br />
für welme die Anwendung der Korrespondenzmethode ein zentrales<br />
Beweismittel darstellt.<br />
Kritik der <strong>Braunschweig</strong>lscl!en Generallandesvermessung<br />
Für das ehemalige Herzogtum <strong>Braunschweig</strong> liefert die günstige Quellenlage<br />
drei Ansatzpunkte zur kritischen Betramtung der Generallandesvermessung.<br />
Diese sind:<br />
1. der Wille des Gesetzgebers (Verordnungen, Instruktionen),<br />
2. das Ergebnis der Vermessung (Feldrisse im Maßstab 1 : 4000 sowie Dorf-,<br />
Feld- und Wiesenbeschreibungen),<br />
3. die Tätigkeit der Fürstlimen General-Landes-Vermessungs-Kommission<br />
(Gesmäftsakten und Protokolle der Vermessungsbeamten).<br />
Methodisch ist diese Gliederung zweckmäßig; denn die Möglidtkeit, einen<br />
Befund wemselseitig durm die Ergebnisse der anderen Beweismittel zu bestätigen,<br />
mamt die Aussagen der braunschweigischen Feldrisse weitgehend nachprüfbar<br />
und kann Verfahrensweisen für Gebiete liefern, in denen jedes Ergebnis<br />
allein nur aus Flurkarten zu gewinnen ist. Aus diesem Grunde werden auch die<br />
.) H. Klelnau (1961) ') weist in seiner sehr genauen Arbeit über Runstedt (Lkr.<br />
Helmstedt) auf umfangreiche Flurveränderungen im 18. Jahrhundert hin.<br />
http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042500<br />
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