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2012-02

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Gesundheit<br />

werden soll, wenn der Kranke aus irgendeinem Grunde es<br />

nicht mehr selber bestimmen kann. Das heißt also, ein einwilligungsfähiger<br />

Volljähriger legt schriftlich fest, ob er in bestimmte,<br />

zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar<br />

bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes,<br />

Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie<br />

untersagt. Ein Betreuer, eine von dem Patienten zuvor bestimmte<br />

Vertrauensperson prüft, ob diese Festlegungen auf die<br />

aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies<br />

der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck<br />

und Geltung zu verschaffen. So ist der Wortlaut der Patientenverfügung<br />

im Gesetzbuch. Zwei Voraussetzungen sind also<br />

gefordert, die Einwilligungsfähigkeit und die schriftliche Festlegung.<br />

Für die oben genante Situation heißt das also, sobald<br />

die Diagnose Demenz ausgesprochen ist, sollte eine Patientenverfügung<br />

schriftlich niedergelegt<br />

werden, wobei hier evtl. der Hausarzt<br />

oder der Neurologe die Einwilligungsfähigkeit<br />

noch zusätzlich bestätigt.<br />

Nach der neuen Gesetzgebung ist<br />

die Patientenverfügung für den Arzt<br />

bindend, sofern die bestehende Situation<br />

mit dem schriftlich niedergelegten<br />

Text übereinstimmt. Das aber<br />

ist gerade das Problem! Deswegen<br />

sollte die Patientenverfügung ausführlich<br />

und exakt niedergeschrieben<br />

werden, evtl. mit Hilfe des Hausarztes,<br />

obwohl dieses im Gesetzestext<br />

nicht ausdrücklich festgeschrieben<br />

ist. Sinn des Gesetzes ist, dass der<br />

Kranke aus freien Stücken und eigener<br />

Entscheidungsfähigkeit heraus<br />

festlegen kann, was im Krankheitsfall<br />

mit ihm geschehen oder gerade nicht<br />

geschehen soll in dem Falle, dass er es<br />

nicht mehr ausdrücklich sagen kann.<br />

Das also waren jetzt in der Beamtensprache<br />

die Bestimmungen<br />

zur neuen Patientenverfügung. Die<br />

Deutsche Alzheimer-Gesellschaft<br />

hat hierzu ihre eigenen Ansichten<br />

deutlich gemacht. Sie ist skeptisch,<br />

ob das neue Gesetz tatsächlich zu<br />

mehr Sicherheit bei den Menschen<br />

in ihrer letzten Lebensphase oder<br />

bei schwerer Krankheit beiträgt, in<br />

ihrem Sinne behandelt und versorgt<br />

zu werden. Es bestehen Bedenken, ob<br />

sich ein Mensch in gesunden Zeiten<br />

überhaupt in die Situation eines Menschen<br />

mit Demenz hineinversetzen<br />

kann. Hat er z.B. früher festgelegt,<br />

mit allen zu Verfügung stehenden<br />

Mitteln am Leben erhalten zu werden,<br />

gilt das auch dann, wenn er demenzkrank wird??? Oder<br />

kann man sich als gesunder Mensch wirklich vorstellen, was<br />

es heißt, als Demenzkranker nur noch mit einer Magensonde<br />

ernährt und am Leben gehalten zu werden? Bleiben die Vorstellungen<br />

von dem, was man sich unter einem lebenswerten<br />

Leben so vorstellt, immer gleich? Die Erfahrung zeigt, dass<br />

auch schwer kranke Menschen an ihrem Leben hängen, auch<br />

wenn sie Einschränkungen in der Selbständigkeit und Mobilität<br />

hinnehmen müssen.<br />

Es gibt unterschiedliche Vordrucke, sicher über 200, die<br />

nach nach entsprechenden Ankreuzen oder Durchstreichen<br />

unterschrieben werden müssen. Können diese vorgedruckten<br />

Formulare wirklich zu einem selbstbestimmten Lebensende<br />

verhelfen? Es ist eben nicht auszuschließen, dass die Patientenverfügung<br />

zum Zeitpunkt ihres Einsatzes nach !<br />

2/<strong>2012</strong> 25 Jahre durchblick 59

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