2012-02
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Gesundheit<br />
werden soll, wenn der Kranke aus irgendeinem Grunde es<br />
nicht mehr selber bestimmen kann. Das heißt also, ein einwilligungsfähiger<br />
Volljähriger legt schriftlich fest, ob er in bestimmte,<br />
zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar<br />
bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes,<br />
Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie<br />
untersagt. Ein Betreuer, eine von dem Patienten zuvor bestimmte<br />
Vertrauensperson prüft, ob diese Festlegungen auf die<br />
aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies<br />
der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck<br />
und Geltung zu verschaffen. So ist der Wortlaut der Patientenverfügung<br />
im Gesetzbuch. Zwei Voraussetzungen sind also<br />
gefordert, die Einwilligungsfähigkeit und die schriftliche Festlegung.<br />
Für die oben genante Situation heißt das also, sobald<br />
die Diagnose Demenz ausgesprochen ist, sollte eine Patientenverfügung<br />
schriftlich niedergelegt<br />
werden, wobei hier evtl. der Hausarzt<br />
oder der Neurologe die Einwilligungsfähigkeit<br />
noch zusätzlich bestätigt.<br />
Nach der neuen Gesetzgebung ist<br />
die Patientenverfügung für den Arzt<br />
bindend, sofern die bestehende Situation<br />
mit dem schriftlich niedergelegten<br />
Text übereinstimmt. Das aber<br />
ist gerade das Problem! Deswegen<br />
sollte die Patientenverfügung ausführlich<br />
und exakt niedergeschrieben<br />
werden, evtl. mit Hilfe des Hausarztes,<br />
obwohl dieses im Gesetzestext<br />
nicht ausdrücklich festgeschrieben<br />
ist. Sinn des Gesetzes ist, dass der<br />
Kranke aus freien Stücken und eigener<br />
Entscheidungsfähigkeit heraus<br />
festlegen kann, was im Krankheitsfall<br />
mit ihm geschehen oder gerade nicht<br />
geschehen soll in dem Falle, dass er es<br />
nicht mehr ausdrücklich sagen kann.<br />
Das also waren jetzt in der Beamtensprache<br />
die Bestimmungen<br />
zur neuen Patientenverfügung. Die<br />
Deutsche Alzheimer-Gesellschaft<br />
hat hierzu ihre eigenen Ansichten<br />
deutlich gemacht. Sie ist skeptisch,<br />
ob das neue Gesetz tatsächlich zu<br />
mehr Sicherheit bei den Menschen<br />
in ihrer letzten Lebensphase oder<br />
bei schwerer Krankheit beiträgt, in<br />
ihrem Sinne behandelt und versorgt<br />
zu werden. Es bestehen Bedenken, ob<br />
sich ein Mensch in gesunden Zeiten<br />
überhaupt in die Situation eines Menschen<br />
mit Demenz hineinversetzen<br />
kann. Hat er z.B. früher festgelegt,<br />
mit allen zu Verfügung stehenden<br />
Mitteln am Leben erhalten zu werden,<br />
gilt das auch dann, wenn er demenzkrank wird??? Oder<br />
kann man sich als gesunder Mensch wirklich vorstellen, was<br />
es heißt, als Demenzkranker nur noch mit einer Magensonde<br />
ernährt und am Leben gehalten zu werden? Bleiben die Vorstellungen<br />
von dem, was man sich unter einem lebenswerten<br />
Leben so vorstellt, immer gleich? Die Erfahrung zeigt, dass<br />
auch schwer kranke Menschen an ihrem Leben hängen, auch<br />
wenn sie Einschränkungen in der Selbständigkeit und Mobilität<br />
hinnehmen müssen.<br />
Es gibt unterschiedliche Vordrucke, sicher über 200, die<br />
nach nach entsprechenden Ankreuzen oder Durchstreichen<br />
unterschrieben werden müssen. Können diese vorgedruckten<br />
Formulare wirklich zu einem selbstbestimmten Lebensende<br />
verhelfen? Es ist eben nicht auszuschließen, dass die Patientenverfügung<br />
zum Zeitpunkt ihres Einsatzes nach !<br />
2/<strong>2012</strong> 25 Jahre durchblick 59