Sozialarbeiter/-innen: Selbstständig tätig in der Sozialen ... - Socialnet
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3.2. <strong>Selbstständig</strong>keit<br />
Neben <strong>der</strong> unselbstständigen Tätigkeit (z.B. Angestelltenverhältnis) ist die<br />
<strong>Selbstständig</strong>keit e<strong>in</strong>e weitere Möglichkeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Arbeitswelt <strong>tätig</strong> zu se<strong>in</strong>. (vgl.<br />
Wögerer 2006: o.S.)<br />
Fixe Anstellungsverhältnisse s<strong>in</strong>d heute ke<strong>in</strong>e Selbstverständlichkeit mehr. Zweitjobs,<br />
freie Dienstverträge u.ä. haben <strong>in</strong> <strong>der</strong> heutigen Arbeitswelt aufgrund <strong>der</strong> Flexibilisierung<br />
und raschen Reaktionsmöglichkeit für Unternehmer/-<strong><strong>in</strong>nen</strong> E<strong>in</strong>zug gehalten.<br />
(vgl. BMWA 2005a: 18f)<br />
„[<strong>Selbstständig</strong> se<strong>in</strong> heißt,] ... wenn <strong>der</strong> Unternehmer auf eigene Rechnung und eigene<br />
Gefahr <strong>tätig</strong> wird und das Unternehmerwagnis trägt.“ (Achatz 2000a: 6)<br />
<strong>Selbstständig</strong>keit bedeutet,<br />
o für sich selbst (und etwaige Mitarbeiter/-<strong><strong>in</strong>nen</strong>),<br />
o die eigene Arbeit und<br />
o das eigene E<strong>in</strong>kommen verantwortlich zu se<strong>in</strong>. (vgl. Heiber 1998: 13)<br />
In <strong>der</strong> Regel ist <strong>Selbstständig</strong>keit dann gegeben, wenn die/<strong>der</strong> Arbeitgeber/-<strong>in</strong> und die<br />
Arbeitsstätte selbst ausgewählt werden können. Die Arbeit wird selbst organisiert, selbst<br />
kalkuliert und Werbung wird betrieben. (vgl. Scheibe-Jaeger 1999: 133)<br />
Der Begriff <strong>der</strong>/des <strong>Selbstständig</strong>en wird <strong>in</strong> dieser Arbeit als Überbegriff verwendet und<br />
bezieht sowohl Gewerbetreibende reglementierter Gewerbe (z.B. Lebens- und<br />
Sozialberater/-<strong><strong>in</strong>nen</strong>) und freier Gewerbe als auch freiberuflich Tätige (z.B.<br />
Lehrbeauftragte/r) aber auch verschiedene Berufsgruppen, <strong>der</strong>en Tätigkeit gesetzlich<br />
geregelt ist (z.B. Zivilrechtsmediator<strong><strong>in</strong>nen</strong>/Zivilrechtsmediatoren, Psychotherapeut<strong><strong>in</strong>nen</strong>/Psychotherapeuten),<br />
mit e<strong>in</strong>. (vgl. Achatz 2000a: 5, 45)<br />
<strong>Selbstständig</strong>keit ist <strong>in</strong> unterschiedlichen Formen und Intensitäten möglich. Von e<strong>in</strong>er<br />
unternehmerischen Tätigkeit, die e<strong>in</strong>en Gewerbesche<strong>in</strong> erfor<strong>der</strong>t und Vollzeit betrieben<br />
wird, bis h<strong>in</strong> zu Tätigkeiten, die selten durchgeführt werden (z.B. Durchführung e<strong>in</strong>es<br />
Sem<strong>in</strong>ars, das mittels Honorar abgegolten wird).<br />
Diese Arbeit beschäftigt sich mit <strong>der</strong> oben angeführten Bandbreite und bezieht auch die<br />
Form <strong>der</strong> atypischen Beschäftigung (v.a. freie Dienstverträge) mit e<strong>in</strong>, da diese sich <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em „Graubereich“ zwischen <strong>Selbstständig</strong>keit und Unselbstständigkeit bef<strong>in</strong>den und<br />
dabei Risiken zu tragen s<strong>in</strong>d, die ähnlich denen e<strong>in</strong>es/e<strong>in</strong>er <strong>Selbstständig</strong>en s<strong>in</strong>d.<br />
<strong>Sozialarbeiter</strong>/-<strong><strong>in</strong>nen</strong>: <strong>Selbstständig</strong> <strong>tätig</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Sozialen</strong> Arbeit | 9