07.01.2013 Aufrufe

Sozialarbeiter/-innen: Selbstständig tätig in der Sozialen ... - Socialnet

Sozialarbeiter/-innen: Selbstständig tätig in der Sozialen ... - Socialnet

Sozialarbeiter/-innen: Selbstständig tätig in der Sozialen ... - Socialnet

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Supervision ist <strong>in</strong> Österreich berufsrechtlich nicht geregelt. Nach ausdrücklicher<br />

Äußerung des Bundesm<strong>in</strong>isteriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) ist es möglich,<br />

Supervision auch freiberuflich, also ohne Gewerbesche<strong>in</strong> auszuüben. Es s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e<br />

gesetzlichen M<strong>in</strong>deststandards für die Befähigung bzw. die Ausbildung zum/zur<br />

Supervisor/-<strong>in</strong> festgelegt. Lebens- und Sozialberater/-<strong><strong>in</strong>nen</strong> haben <strong>in</strong> ihrer Ausbildung<br />

100 Supervisionse<strong>in</strong>heiten zu absolvieren und können somit <strong>in</strong> ihrem reglementierten<br />

Gewerbe auch Supervision anbieten. Supervision wird seitens des BMWA nicht explizit<br />

aus <strong>der</strong> Gewerbeordnung entlassen, denn das würde bedeuten, dass aus formalrechtlicher<br />

Sicht Supervision ohne jegliche Ausbildung ausgeübt werden kann. (vgl.<br />

BMWA 2002b: 1f)<br />

Würde Supervision zu den reglementierten Gewerben zählen, so wäre e<strong>in</strong> entsprechend<br />

def<strong>in</strong>ierter Befähigungsnachweis über theoretische und/o<strong>der</strong> praktische Kenntnisse zu<br />

erbr<strong>in</strong>gen. Dies müsste jedoch durch e<strong>in</strong>e Verordnung zur Gewerbeordnung vom<br />

Bundesm<strong>in</strong>ister für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) festgelegt werden.<br />

In <strong>der</strong> Praxis zeigt sich jedoch, dass vorrangig Supervisor<strong><strong>in</strong>nen</strong>/Supervisoren aus <strong>der</strong><br />

„ÖVS-Liste“ o<strong>der</strong> Supervisor<strong><strong>in</strong>nen</strong>/Supervisoren, die Psychotherapeut<strong><strong>in</strong>nen</strong>/Psychotherapeuten<br />

s<strong>in</strong>d und <strong>in</strong> <strong>der</strong> „ÖBVP-Supervisor<strong><strong>in</strong>nen</strong>/Supervisoren-Liste“ e<strong>in</strong>getragen<br />

s<strong>in</strong>d, <strong>in</strong> Anspruch genommen werden. Also all jene, die bestimmte M<strong>in</strong>deststandards an<br />

Aus- und Weiterbildung aufweisen bzw. das Berufsfeld prägen und weiterentwickeln.<br />

Die M<strong>in</strong>deststandards, die die ÖVS für die Supervisor<strong><strong>in</strong>nen</strong>/Supervisoren-Ausbildung<br />

def<strong>in</strong>iert hat, s<strong>in</strong>d:<br />

o „Zulassungsvoraussetzungen<br />

o Alter 27 Jahre, 5 Jahre Berufspraxis<br />

o Abgeschlossene human- o<strong>der</strong> sozialwissenschaftlich fundierte<br />

Ausbildung (Universität, Fachhochschule, Akademie) o<strong>der</strong> e<strong>in</strong><br />

dokumentiertes Äquivalent<br />

o E<strong>in</strong>schlägige Vorbildung <strong>in</strong> Selbsterfahrung und für die Supervision<br />

relevante Weiterbildung zusätzlich zur Berufsausbildung (m<strong>in</strong>destens 60<br />

Stunden)<br />

o 60 Stunden Supervisionserfahrung im E<strong>in</strong>zel- und Mehrpersonen-Sett<strong>in</strong>g<br />

<strong>in</strong> den letzten 5 Jahren<br />

<strong>Sozialarbeiter</strong>/-<strong><strong>in</strong>nen</strong>: <strong>Selbstständig</strong> <strong>tätig</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Sozialen</strong> Arbeit | 26

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!