Sozialarbeiter/-innen: Selbstständig tätig in der Sozialen ... - Socialnet
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Supervision ist <strong>in</strong> Österreich berufsrechtlich nicht geregelt. Nach ausdrücklicher<br />
Äußerung des Bundesm<strong>in</strong>isteriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) ist es möglich,<br />
Supervision auch freiberuflich, also ohne Gewerbesche<strong>in</strong> auszuüben. Es s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e<br />
gesetzlichen M<strong>in</strong>deststandards für die Befähigung bzw. die Ausbildung zum/zur<br />
Supervisor/-<strong>in</strong> festgelegt. Lebens- und Sozialberater/-<strong><strong>in</strong>nen</strong> haben <strong>in</strong> ihrer Ausbildung<br />
100 Supervisionse<strong>in</strong>heiten zu absolvieren und können somit <strong>in</strong> ihrem reglementierten<br />
Gewerbe auch Supervision anbieten. Supervision wird seitens des BMWA nicht explizit<br />
aus <strong>der</strong> Gewerbeordnung entlassen, denn das würde bedeuten, dass aus formalrechtlicher<br />
Sicht Supervision ohne jegliche Ausbildung ausgeübt werden kann. (vgl.<br />
BMWA 2002b: 1f)<br />
Würde Supervision zu den reglementierten Gewerben zählen, so wäre e<strong>in</strong> entsprechend<br />
def<strong>in</strong>ierter Befähigungsnachweis über theoretische und/o<strong>der</strong> praktische Kenntnisse zu<br />
erbr<strong>in</strong>gen. Dies müsste jedoch durch e<strong>in</strong>e Verordnung zur Gewerbeordnung vom<br />
Bundesm<strong>in</strong>ister für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) festgelegt werden.<br />
In <strong>der</strong> Praxis zeigt sich jedoch, dass vorrangig Supervisor<strong><strong>in</strong>nen</strong>/Supervisoren aus <strong>der</strong><br />
„ÖVS-Liste“ o<strong>der</strong> Supervisor<strong><strong>in</strong>nen</strong>/Supervisoren, die Psychotherapeut<strong><strong>in</strong>nen</strong>/Psychotherapeuten<br />
s<strong>in</strong>d und <strong>in</strong> <strong>der</strong> „ÖBVP-Supervisor<strong><strong>in</strong>nen</strong>/Supervisoren-Liste“ e<strong>in</strong>getragen<br />
s<strong>in</strong>d, <strong>in</strong> Anspruch genommen werden. Also all jene, die bestimmte M<strong>in</strong>deststandards an<br />
Aus- und Weiterbildung aufweisen bzw. das Berufsfeld prägen und weiterentwickeln.<br />
Die M<strong>in</strong>deststandards, die die ÖVS für die Supervisor<strong><strong>in</strong>nen</strong>/Supervisoren-Ausbildung<br />
def<strong>in</strong>iert hat, s<strong>in</strong>d:<br />
o „Zulassungsvoraussetzungen<br />
o Alter 27 Jahre, 5 Jahre Berufspraxis<br />
o Abgeschlossene human- o<strong>der</strong> sozialwissenschaftlich fundierte<br />
Ausbildung (Universität, Fachhochschule, Akademie) o<strong>der</strong> e<strong>in</strong><br />
dokumentiertes Äquivalent<br />
o E<strong>in</strong>schlägige Vorbildung <strong>in</strong> Selbsterfahrung und für die Supervision<br />
relevante Weiterbildung zusätzlich zur Berufsausbildung (m<strong>in</strong>destens 60<br />
Stunden)<br />
o 60 Stunden Supervisionserfahrung im E<strong>in</strong>zel- und Mehrpersonen-Sett<strong>in</strong>g<br />
<strong>in</strong> den letzten 5 Jahren<br />
<strong>Sozialarbeiter</strong>/-<strong><strong>in</strong>nen</strong>: <strong>Selbstständig</strong> <strong>tätig</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Sozialen</strong> Arbeit | 26