Sozialarbeiter/-innen: Selbstständig tätig in der Sozialen ... - Socialnet
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Die Abgrenzung zwischen e<strong>in</strong>em Arbeitsvertrag und e<strong>in</strong>em freien Dienstvertrag ist<br />
nicht immer e<strong>in</strong>fach. Bei e<strong>in</strong>em freien Dienstvertrag fehlt gegenüber dem<br />
Dienstverhältnis die persönliche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit. Der Ablauf<br />
<strong>der</strong> Arbeit ist selbstständig zu regeln bzw. e<strong>in</strong>zuteilen. (vgl. Kammer für Arbeiter und<br />
Angestellte für Salzburg 2005: 18)<br />
E<strong>in</strong> Werkvertrag ist dann gegeben, wenn e<strong>in</strong> Zielschuldverhältnis vorliegt. D.h., dass<br />
e<strong>in</strong>e bestimmte Leistung abgegolten wird, nicht das Bemühen, wie beim freien<br />
Dienstvertrag bzw. dem Dienstverhältnis. Werkverträge werden von selbstständig<br />
Tätigen erbracht. Etwaige gewerberechtliche bzw. berufspezifische Regelungen s<strong>in</strong>d<br />
dabei e<strong>in</strong>zuhalten, zudem haftet <strong>der</strong> Werkunternehmer bei e<strong>in</strong>er Mangelhaftigkeit des<br />
Werkes. (vgl. Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg 2005: 36f)<br />
Freie Dienstverträge haben für die/den Dienstnehmer/-<strong>in</strong> den Vorteil im Bereich <strong>der</strong><br />
unabhängigeren und somit flexibleren Leistungserbr<strong>in</strong>gung und können neben e<strong>in</strong>em<br />
regulären Dienstverhältnis, das e<strong>in</strong>e soziale und wirtschaftliche Absicherung bietet, e<strong>in</strong><br />
Zusatze<strong>in</strong>kommen darstellen. E<strong>in</strong> auf den ersten Blick hoher Stundenlohn bzw.<br />
Honorarsatz bei e<strong>in</strong>em freien Dienstvertrag täuscht, da<br />
o ke<strong>in</strong> Urlaubsanspruch,<br />
o ke<strong>in</strong> Anspruch auf Krankenentgelt,<br />
o ke<strong>in</strong> Anspruch auf Son<strong>der</strong>zahlungen,<br />
o ke<strong>in</strong> Abfertigungsanspruch besteht.<br />
Zudem s<strong>in</strong>d freie Dienstnehmer/-<strong><strong>in</strong>nen</strong> nicht arbeitslosenversichert. (vgl. Kammer für<br />
Arbeiter und Angestellte für Salzburg 2005: 65- 67)<br />
E<strong>in</strong> Forschungsprojekt des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und <strong>der</strong><br />
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien (AK Wien) zum Thema atypische<br />
Beschäftigung zeigt, dass europa- und auch österreichweit <strong>der</strong> Trend <strong>in</strong> Richtung<br />
atypische Beschäftigungsformen geht. Normalarbeitsverhältnisse (z.B. als Angestellte/r)<br />
werden langsam zurückgedrängt. Für die Arbeit- bzw. Auftraggeber/-<strong><strong>in</strong>nen</strong> haben<br />
atypische Arbeitsverhältnisse e<strong>in</strong>e Menge Vorteile vor allem <strong>in</strong> Bezug auf<br />
Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht. Immer wie<strong>der</strong> kommt es vor, dass freie<br />
Dienstverträge bzw. Werkverträge abgeschlossen werden, die eigentlich e<strong>in</strong> reguläres<br />
Arbeitsverhältnis mit den daraus abgeleiteten arbeits- und sozialversicherungs-<br />
<strong>Sozialarbeiter</strong>/-<strong><strong>in</strong>nen</strong>: <strong>Selbstständig</strong> <strong>tätig</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Sozialen</strong> Arbeit | 30