Sozialarbeiter/-innen: Selbstständig tätig in der Sozialen ... - Socialnet
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vier <strong>der</strong> sechs Interviewten über e<strong>in</strong>e vorherige Unselbstständigkeit und e<strong>in</strong>e darauf<br />
folgende Teilzeitselbstständigkeit, die zu e<strong>in</strong>er Vollzeitselbstständigkeit führte.<br />
Bestimmte Produkte bzw. Dienstleistungen (z.B. Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>gs, Supervision) unterliegen<br />
bezüglich <strong>der</strong> Nachfrage saisonalen Schwankungen. Die/<strong>der</strong> <strong>Selbstständig</strong>e wird somit<br />
zur/zum „Saisonarbeiter/-<strong>in</strong>“ und ist abhängig von den Produktions- bzw. Nachfragezeiten<br />
<strong>der</strong> Auftaggeber/-<strong><strong>in</strong>nen</strong>.<br />
Bestimmte Tätigkeiten setzen e<strong>in</strong>en Gewerbesche<strong>in</strong> bzw. die E<strong>in</strong>haltung von<br />
Berufsgesetzen voraus<br />
E<strong>in</strong>en Gewerbesche<strong>in</strong> für Lebens- und Sozialberatung haben drei <strong>Selbstständig</strong>e direkt<br />
bzw. <strong>in</strong>direkt gelöst. Zwei <strong>Selbstständig</strong>e verfügen zudem über e<strong>in</strong>en Gewerbesche<strong>in</strong><br />
für Unternehmensberatung. Je e<strong>in</strong>/e Interviewte/r fällt unter das Psychotherapiegesetz<br />
bzw. das Zivilrechtsmediationsgesetz (ZivMediatG). Zwei <strong>Selbstständig</strong>e üben ihre<br />
Tätigkeit als freien Beruf aus (z.B. Lehr<strong>tätig</strong>keit an e<strong>in</strong>er Fachhochschule, Supervision).<br />
Die Zugänge zur <strong>Selbstständig</strong>keit s<strong>in</strong>d für <strong>Sozialarbeiter</strong>/-<strong><strong>in</strong>nen</strong> äußerst unter-<br />
schiedlich. Die Bandbreite reicht von reglementierten Gewerben, Berufen/Tätigkeiten,<br />
die über Berufsgesetze u.ä. verfügen, bis h<strong>in</strong> zu freien Berufen.<br />
Auffallend ist, dass <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit von gesetzlichen Übergangsregelungen (z.B.<br />
Psychotherapiegesetz) bzw. vor Verschärfungen von Gesetzen (z.B. neues ZivMediatG<br />
ab 2005) <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e selbstständige Tätigkeit e<strong>in</strong>gestiegen wurde bzw. dies genutzt wurde,<br />
sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> jeweiligen Berufsgruppe registrieren zu lassen.<br />
Verhältnis von <strong>Sozialarbeiter</strong>/-<strong><strong>in</strong>nen</strong> zu Lebens- und Sozialberater/-<strong><strong>in</strong>nen</strong> ist<br />
angespannt<br />
Das Verhältnis zwischen den Berufsgruppen <strong>der</strong> Lebens- und Sozialberater/-<strong><strong>in</strong>nen</strong> und<br />
<strong>der</strong> <strong>Sozialarbeiter</strong>/-<strong><strong>in</strong>nen</strong> als auch zwischen den jeweiligen Interessenverbänden wird als<br />
spannungsgeladen bezeichnet.<br />
Bezüglich rechtlicher Än<strong>der</strong>ungen gaben die <strong>in</strong>terviewten selbstständigen<br />
<strong>Sozialarbeiter</strong>/-<strong><strong>in</strong>nen</strong> mehrmals bekannt, dass es e<strong>in</strong>e Gleichstellung zu den Lebens- und<br />
<strong>Sozialarbeiter</strong>/-<strong><strong>in</strong>nen</strong>: <strong>Selbstständig</strong> <strong>tätig</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Sozialen</strong> Arbeit | 69