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Sozialarbeiter/-innen: Selbstständig tätig in der Sozialen ... - Socialnet

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Von e<strong>in</strong>er selbstständigen Tätigkeit im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er Erwerbs<strong>tätig</strong>keit, die somit <strong>in</strong><br />

weiterer Folge e<strong>in</strong>kommensteuerpflichtig ist, wird nicht gesprochen, wenn diese auf<br />

Dauer ke<strong>in</strong>e Gew<strong>in</strong>ne o<strong>der</strong> E<strong>in</strong>nahmenüberschüsse erwarten lassen (= Liebhaberei).<br />

(vgl. UStG § 2)<br />

Aufwandsentschädigungen (z.B. ehrenamtliche Bewährungshilfe beim Vere<strong>in</strong> Neustart,<br />

die mittels Aufwandsentschädigung pauschal abgegolten wird) stellen ebenfalls ke<strong>in</strong><br />

E<strong>in</strong>kommen und somit ke<strong>in</strong>e selbstständige Tätigkeit dar, son<strong>der</strong>n decken die Kosten<br />

<strong>der</strong> Aufwendungen.<br />

Grundsätzlich können je nach B<strong>in</strong>dung zum Arbeit- bzw. Auftraggeber folgende<br />

Erwerbskategorien differenziert werden:<br />

o Echte Dienstnehmer/-<strong><strong>in</strong>nen</strong> (z.B. Angestellte)<br />

o Freie Dienstnehmer/-<strong><strong>in</strong>nen</strong> (= freier Dienstvertrag)<br />

o Neue <strong>Selbstständig</strong>e (= Werkvertrag, aber es wird ke<strong>in</strong>e Gewerbeberechtigung<br />

benötigt (z.B. Psychotherapeut/-<strong>in</strong>, Vortragende/r))<br />

o <strong>Selbstständig</strong>e/r mit Gewerbeberechtigung (= Tätigkeit unterliegt <strong>der</strong><br />

Gewerbeordnung (GewO) (z.B. Lebens- und Sozialberater/-<strong>in</strong>), die e<strong>in</strong>en<br />

Großteil <strong>der</strong> selbstständigen Tätigkeiten rechtlich regelt und somit e<strong>in</strong><br />

wesentliches Berufsgesetz für <strong>Selbstständig</strong>e darstellt) (vgl. BMWA 2005a: 18f)<br />

Die Art <strong>der</strong> Tätigkeit ist entscheidend bei <strong>der</strong> Erfüllung etwaiger (berufs-)rechtlicher<br />

Voraussetzungen. Tätigkeiten können gewerblich o<strong>der</strong> freiberuflich se<strong>in</strong>. Bei manchen<br />

Tätigkeiten, die schwer zuordenbar s<strong>in</strong>d, ist zu prüfen, ob - und wenn ja - welche<br />

Gewerbeberechtigung nötig ist. Handelt es sich um e<strong>in</strong>e gewerbliche Tätigkeit, ist e<strong>in</strong>e<br />

Gewerbeberechtigung notwendig, die von <strong>der</strong> Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft<br />

o<strong>der</strong> Magistrat) durch E<strong>in</strong>trag <strong>in</strong>s Gewerberegister erfolgt. Für e<strong>in</strong>e Gewerbe-<br />

anmeldung s<strong>in</strong>d folgende allgeme<strong>in</strong>e Voraussetzungen notwendig:<br />

o Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EWR-(EU) Staatsangehörigkeit<br />

o Volljährigkeit (M<strong>in</strong>destalter: 18 Jahre)<br />

o Ke<strong>in</strong>e Ausschließungsgründe (z.B. F<strong>in</strong>anzstrafdelikte, gerichtliche<br />

Verurteilungen)<br />

o Eventuell e<strong>in</strong>e Betriebsanlagengenehmigung<br />

Zudem s<strong>in</strong>d noch beson<strong>der</strong>e Voraussetzungen (= Befähigungen) zu erfüllen (z.B.<br />

beson<strong>der</strong>e fachliche sowie kaufmännische Kenntnisse). (vgl. BMWA 2006b: o.S.)<br />

<strong>Sozialarbeiter</strong>/-<strong><strong>in</strong>nen</strong>: <strong>Selbstständig</strong> <strong>tätig</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Sozialen</strong> Arbeit | 10

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