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Sozialarbeiter/-innen: Selbstständig tätig in der Sozialen ... - Socialnet

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Problemen) im privaten wie auch beruflichen Kontext angewendet, so ist e<strong>in</strong>e<br />

Gewerbeberechtigung für Lebens- und Sozialberatung erfor<strong>der</strong>lich. Auch e<strong>in</strong>getragene<br />

Psychotherapeut<strong><strong>in</strong>nen</strong>/Psychotherapeuten und Psycholog<strong><strong>in</strong>nen</strong>/Psychologen können<br />

Coach<strong>in</strong>g ausüben. (vgl. ÖTZ-NLP 2006: o.S.; vgl. BMWA 2002a: 1f)<br />

E<strong>in</strong>e Gewerbeausübung ohne Gewerbesche<strong>in</strong> (z.B. Coach<strong>in</strong>g im Bereich<br />

Persönlichkeitsentwicklung) kann e<strong>in</strong>e Geldstrafe bis zu EUR 3.600.— zur Folge<br />

haben. (vgl. GewO § 366)<br />

Coach<strong>in</strong>g-Ausbildungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Österreich nicht formal o<strong>der</strong> gewerberechtlich geregelt.<br />

E<strong>in</strong> Abschluss e<strong>in</strong>er solchen o<strong>der</strong> die Mitgliedschaft <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Coach<strong>in</strong>g-Verband<br />

bedeutet noch ke<strong>in</strong>e Befugnis zur selbstständigen Ausübung. (vgl. ÖTZ-NLP 2006:<br />

o.S.)<br />

Jedoch zeigt sich auch <strong>in</strong> diesem Bereich, dass ähnlich wie die ÖVS bei Supervision,<br />

<strong>der</strong> Österreichischer Dachverband für Coach<strong>in</strong>g (ACC - austrian coach<strong>in</strong>g concil)<br />

(http://www.coach<strong>in</strong>gdachverband.at) eigene Standards (Zugangsvoraussetzungen,<br />

fachliche sowie berufspraktische Qualifikationen) für die Aufnahme von Mitglie<strong>der</strong>n <strong>in</strong><br />

die Coach-Datenbank gesetzt hat.<br />

4.7. Atypische Beschäftigungsformen<br />

„Werkverträge, Freie Dienstverträge, ger<strong>in</strong>gfügige Beschäftigung, Leiharbeit und<br />

Ähnliches erfahren geradezu e<strong>in</strong>en Boom während es immer schwieriger wird, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />

normale Beschäftigung e<strong>in</strong>zutreten und diese zu behalten.“ (Tumpel 2003: 6)<br />

Ausschlaggebend für das Vorliegen e<strong>in</strong>es bestimmten Vertragsverhältnisses ist dessen<br />

tatsächliche Gestaltung.<br />

Bei e<strong>in</strong>em Arbeitsverhältnis handelt es sich um e<strong>in</strong> Dauerschuldverhältnis, d.h. dass<br />

die/<strong>der</strong> Arbeitnehmer/-<strong>in</strong> für bestimmte o<strong>der</strong> unbestimmte Zeit zur Arbeitsleistung<br />

verpflichtet ist. Die Arbeitsleistung ist höchst-persönlich zu erbr<strong>in</strong>gen. Die/<strong>der</strong><br />

Dienstnehmer/-<strong>in</strong> ist weisungsgebunden <strong>in</strong> Bezug auf Arbeitsort, Arbeitszeit sowie<br />

Arbeitsablauf und ist <strong>in</strong> die Organisation des Betriebes e<strong>in</strong>gebunden. (vgl. Kammer für<br />

Arbeiter und Angestellte für Salzburg 2005: 9- 12)<br />

<strong>Sozialarbeiter</strong>/-<strong><strong>in</strong>nen</strong>: <strong>Selbstständig</strong> <strong>tätig</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Sozialen</strong> Arbeit | 29

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