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Sozialarbeiter/-innen: Selbstständig tätig in der Sozialen ... - Socialnet

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e<strong>in</strong>schlägigen Rechtskunde und e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e<strong>in</strong>halbjährige fachlich<br />

e<strong>in</strong>schlägige Tätigkeit<br />

o u.a.m. (vgl. Unternehmensberatungs-Verordnung § 1)<br />

Für den e<strong>in</strong>geschränkten Bereich <strong>der</strong> Arbeitsvermittlung von Führungskräften, gilt es<br />

laut Nebenrecht e<strong>in</strong>en Befähigungsnachweis <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er erfolgreich abgeschlossenen<br />

Befähigungsprüfung zu erbr<strong>in</strong>gen. (vgl. Unternehmensberatungs-Verordnung § 2)<br />

Mögliche Beratungsfel<strong>der</strong> von Unternehmensberater/-<strong><strong>in</strong>nen</strong> im Bereich <strong>der</strong> <strong>Sozialen</strong><br />

Arbeit können se<strong>in</strong>:<br />

o Strategienentwicklung von Unternehmen/Organisationen<br />

o Aufbau von Management-Informationssystemen<br />

o Beziehungs-, Prozess- und Konfliktmanagement<br />

o Entwicklung von Unternehmenskultur<br />

o Supervision, Coach<strong>in</strong>g<br />

o Erstellung von Entgeltsystemen<br />

o Bewertung und Entwicklung von Arbeitszeitmodellen<br />

o Organisation und Durchführung von Sem<strong>in</strong>aren, Kursen, Lehrgängen und<br />

Vortragsveranstaltungen<br />

o Entwicklung von Market<strong>in</strong>gkonzepten und -strategien<br />

o Organisationsentwicklung<br />

o Qualitätsmanagement<br />

o Wirtschaftsmediation (vgl. WKO UBIT 2004: 9- 17)<br />

4.3. Mediation<br />

„Mediation ist e<strong>in</strong>e auf Freiwilligkeit <strong>der</strong> Parteien beruhende Tätigkeit, bei <strong>der</strong> e<strong>in</strong><br />

fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die<br />

Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel för<strong>der</strong>t, e<strong>in</strong>e von<br />

den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.“<br />

(ZivMediatG § 1)<br />

Mediation <strong>in</strong> Zivilrechtssachen, d.h. wenn Zivilgerichte bei <strong>der</strong> Streitschlichtung<br />

zuständig wären (z.B. bei Scheidung), ist <strong>in</strong> Österreich im Zivilrechts-Mediationsgesetz<br />

(ZivMediatG) geregelt.<br />

<strong>Sozialarbeiter</strong>/-<strong><strong>in</strong>nen</strong>: <strong>Selbstständig</strong> <strong>tätig</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Sozialen</strong> Arbeit | 20

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