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Sozialarbeiter/-innen: Selbstständig tätig in der Sozialen ... - Socialnet

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Für die Berufsausübung an sich gelten bestimmte Grundsätze, die <strong>in</strong> den Standes- und<br />

Ausübungsregeln vorgeschrieben s<strong>in</strong>d. (vgl. Standes- und Ausübungsregeln für das<br />

Gewerbe <strong>der</strong> Lebens- und Sozialberatung § 1- § 8)<br />

Der Berufsstand Lebens- und Sozialberatung wurde 1990 gesetzlich als Gewerbe und<br />

folglich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Österreichischen Wirtschaftskammer verankert. Zuvor war das Gewerbe<br />

<strong>der</strong> „Psychologischen Beratung“ e<strong>in</strong> freies Gewebe. (vgl. Bitzer-Gavornik 2005: 172f)<br />

4.2. Gewerbe <strong>der</strong> Unternehmensberatung<br />

Unternehmensberater/-<strong><strong>in</strong>nen</strong> bieten Hilfestellung und Beratung für Unternehmen bzw.<br />

Organisationen im wirtschaftlichen, kommunikativen, technischen, adm<strong>in</strong>istrativen und<br />

sozialen Bereich, damit diese ihre Anfor<strong>der</strong>ungen bewältigen können und Erfolgssicherung<br />

garantiert wird. (vgl. WKO UBIT 2004: 3)<br />

„Neben se<strong>in</strong>er Fachkompetenz verfügt <strong>der</strong> Unternehmensberater über Methoden- und<br />

soziale Kompetenz.“ (WKO UBIT 2004: 3)<br />

Das Gewerbe <strong>der</strong> Unternehmensberatung e<strong>in</strong>schließlich Unternehmensorganisation ist<br />

wie das Gewerbe <strong>der</strong> Lebens- und Sozialberatung e<strong>in</strong> reglementiertes Gewerbe.<br />

Um e<strong>in</strong>e Gewerbeberechtigung zu erhalten, s<strong>in</strong>d bestimmte fachliche Qualifikationen <strong>in</strong><br />

Form von fundierten betriebswirtschaftlichen und ausreichenden wirtschaftsrechtlichen<br />

Kenntnissen sowie entsprechendes Berater/-<strong><strong>in</strong>nen</strong>-Know-how notwendig. Folgende, für<br />

<strong>Sozialarbeiter</strong>/-<strong><strong>in</strong>nen</strong> relevante, Nachweise bzw. Belege werden als fachliche<br />

Qualifikationen anerkannt:<br />

o Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung o<strong>der</strong><br />

o Zeugnisse über e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens dreijährige fachlich e<strong>in</strong>schlägige Tätigkeit (z.B.<br />

die Führung von Unternehmen im leitenden Management, die umfassende<br />

Analyse von Organisationen, die Steuerung von Beratungs- und<br />

Kommunikationsprozessen <strong>in</strong>nerhalb von Organisationen) o<strong>der</strong><br />

o Zeugnisse über e<strong>in</strong>en nicht betriebswirtlichen Studiengang (z.B. Studiengang für<br />

Sozialarbeit) und Nachweis <strong>der</strong> e<strong>in</strong>schlägigen Rechtskunde und e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens<br />

e<strong>in</strong>jährige fachlich e<strong>in</strong>schlägige Tätigkeit o<strong>der</strong><br />

o Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss e<strong>in</strong>er berufsbildenden höheren<br />

Schule o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>schlägigen Fachakademie und den Nachweis <strong>der</strong><br />

<strong>Sozialarbeiter</strong>/-<strong><strong>in</strong>nen</strong>: <strong>Selbstständig</strong> <strong>tätig</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Sozialen</strong> Arbeit | 19

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