Sozialarbeiter/-innen: Selbstständig tätig in der Sozialen ... - Socialnet
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Für die Berufsausübung an sich gelten bestimmte Grundsätze, die <strong>in</strong> den Standes- und<br />
Ausübungsregeln vorgeschrieben s<strong>in</strong>d. (vgl. Standes- und Ausübungsregeln für das<br />
Gewerbe <strong>der</strong> Lebens- und Sozialberatung § 1- § 8)<br />
Der Berufsstand Lebens- und Sozialberatung wurde 1990 gesetzlich als Gewerbe und<br />
folglich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Österreichischen Wirtschaftskammer verankert. Zuvor war das Gewerbe<br />
<strong>der</strong> „Psychologischen Beratung“ e<strong>in</strong> freies Gewebe. (vgl. Bitzer-Gavornik 2005: 172f)<br />
4.2. Gewerbe <strong>der</strong> Unternehmensberatung<br />
Unternehmensberater/-<strong><strong>in</strong>nen</strong> bieten Hilfestellung und Beratung für Unternehmen bzw.<br />
Organisationen im wirtschaftlichen, kommunikativen, technischen, adm<strong>in</strong>istrativen und<br />
sozialen Bereich, damit diese ihre Anfor<strong>der</strong>ungen bewältigen können und Erfolgssicherung<br />
garantiert wird. (vgl. WKO UBIT 2004: 3)<br />
„Neben se<strong>in</strong>er Fachkompetenz verfügt <strong>der</strong> Unternehmensberater über Methoden- und<br />
soziale Kompetenz.“ (WKO UBIT 2004: 3)<br />
Das Gewerbe <strong>der</strong> Unternehmensberatung e<strong>in</strong>schließlich Unternehmensorganisation ist<br />
wie das Gewerbe <strong>der</strong> Lebens- und Sozialberatung e<strong>in</strong> reglementiertes Gewerbe.<br />
Um e<strong>in</strong>e Gewerbeberechtigung zu erhalten, s<strong>in</strong>d bestimmte fachliche Qualifikationen <strong>in</strong><br />
Form von fundierten betriebswirtschaftlichen und ausreichenden wirtschaftsrechtlichen<br />
Kenntnissen sowie entsprechendes Berater/-<strong><strong>in</strong>nen</strong>-Know-how notwendig. Folgende, für<br />
<strong>Sozialarbeiter</strong>/-<strong><strong>in</strong>nen</strong> relevante, Nachweise bzw. Belege werden als fachliche<br />
Qualifikationen anerkannt:<br />
o Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung o<strong>der</strong><br />
o Zeugnisse über e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens dreijährige fachlich e<strong>in</strong>schlägige Tätigkeit (z.B.<br />
die Führung von Unternehmen im leitenden Management, die umfassende<br />
Analyse von Organisationen, die Steuerung von Beratungs- und<br />
Kommunikationsprozessen <strong>in</strong>nerhalb von Organisationen) o<strong>der</strong><br />
o Zeugnisse über e<strong>in</strong>en nicht betriebswirtlichen Studiengang (z.B. Studiengang für<br />
Sozialarbeit) und Nachweis <strong>der</strong> e<strong>in</strong>schlägigen Rechtskunde und e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens<br />
e<strong>in</strong>jährige fachlich e<strong>in</strong>schlägige Tätigkeit o<strong>der</strong><br />
o Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss e<strong>in</strong>er berufsbildenden höheren<br />
Schule o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>schlägigen Fachakademie und den Nachweis <strong>der</strong><br />
<strong>Sozialarbeiter</strong>/-<strong><strong>in</strong>nen</strong>: <strong>Selbstständig</strong> <strong>tätig</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Sozialen</strong> Arbeit | 19