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14. Beteiligungsbericht der Landeshauptstadt Potsdam

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<strong>14.</strong> <strong>Beteiligungsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong> zum 31. Dezember 2008<br />

Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH<br />

Adresse Schilfhof 28<br />

14478 <strong>Potsdam</strong><br />

Tel. (0331) 817 190<br />

Fax (0331) 817 1911<br />

Internet www.buergerhaus-schlaatz.de<br />

Email info@buergerhaus-schlaatz.de<br />

Geschäftsführung Geschäftsführerin:<br />

Frau Barbara Rehbehn<br />

Stammkapital 25.564,59 €<br />

Gesellschafter 51 % <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong><br />

49 % För<strong>der</strong>verein für Jugend und Sozialarbeit e.V.<br />

Beteiligungen keine<br />

Kurzvorstellung des Unternehmens<br />

Die Gesellschaft wurde am 02.11.1995 mit Abschluss eines Gesellschaftsvertrages errichtet. Am<br />

03.02.1997 erfolgte die Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht <strong>Potsdam</strong> unter <strong>der</strong> HRB-<br />

Nr. 9980. Es gilt <strong>der</strong> Gesellschaftsvertrag in <strong>der</strong> Fassung vom 25.11.2003.<br />

Das Bürgerhaus am Schlaatz ist Begegnungsstätte und sozial-kulturelles Zentrum im <strong>Potsdam</strong>er Süden.<br />

Im Bürgerhaus werden zahlreiche Freizeit-, Kultur- und Bildungsangebote für alle Generationen<br />

ermöglicht bzw. durchgeführt und organisiert. Die Gesellschaft ist in den Tätigkeitsbereichen offene<br />

Jugendarbeit (Jugendclub Alpha), Veranstaltungsort und Stadtteilkulturarbeit aktiv.<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Gesellschaft ist die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Jugendarbeit, Erziehung, Volksbildung und des<br />

Sports sowie des nachbarschaftlichen Sozialverhaltens im Umfeld des Bürgerhauses <strong>Potsdam</strong>. Die<br />

Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts<br />

steuerbegünstigte Zwecke <strong>der</strong> Abgabenordnung.<br />

Erfüllung des öffentlichen Zwecks<br />

Gemäß § 2 Abs. 2 <strong>der</strong> BbgKVerf gehören die Sicherung eines breiten Angebots an Bildungseinrichtungen<br />

und die Entwicklung <strong>der</strong> Freizeit- und Erholungsbedingungen zu den Selbstverwaltungsaufgaben<br />

<strong>der</strong> Gemeinde.<br />

Organe und ihre Vertreter<br />

Die Organe <strong>der</strong> Gesellschaft sind:<br />

- die Gesellschafterversammlung,<br />

- das Kuratorium,<br />

- die Geschäftsführung,<br />

- die Hausversammlung.<br />

Gesundheit und Soziales Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH<br />

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