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14. Beteiligungsbericht der Landeshauptstadt Potsdam

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<strong>14.</strong> <strong>Beteiligungsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Potsdam</strong> zum 31. Dezember 2008<br />

Erträge<br />

Unter Erträgen wird <strong>der</strong> gesamte Wertezufluss in ein Unternehmen innerhalb einer Abrechnungsperiode<br />

verstanden.<br />

Fremdkapital<br />

Fremdkapital ist die Bezeichnung für die in <strong>der</strong> Bilanz ausgewiesenen Schulden (Verbindlichkeiten)<br />

des Unternehmens gegenüber Dritten, die rechtlich entstanden o<strong>der</strong> wirtschaftlich verursacht sind.<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)<br />

Die GmbH ist ein rechtlich und wirtschaftlich selbständiges Unternehmen, kennzeichnend ist ein<br />

kaufmännisches Rechnungswesen. Der Kommune stehen in wirtschaftlichen Unternehmen, bei denen<br />

die gesellschaftsvertraglichen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden und an denen sie allein o<strong>der</strong> mehrheitlich<br />

beteiligt ist, relativ umfassende Einwirkungsmöglichkeiten zu. Das Recht, bindende Weisungen<br />

zu erteilen, ist darin eingeschlossen. Die Stadt nutzt die Organe <strong>der</strong> GmbH - die Gesellschafterversammlung<br />

und den Aufsichtsrat - zur Einflussnahme auf die Erfüllung des öffentlichen Zwecks<br />

durch die städtischen Unternehmen o<strong>der</strong> Beteiligungen.<br />

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)<br />

Durch die Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen wird in <strong>der</strong> GuV <strong>der</strong> Erfolg des Unternehmens<br />

in einer Abrechnungsperiode (Wirtschaftsjahr) ermittelt. Ist die Summe <strong>der</strong> Erträge höher als<br />

die <strong>der</strong> Aufwendungen, erwirtschaftet das Unternehmen einen Jahresüberschuss (Gewinn), <strong>der</strong> das<br />

Eigenkapital steigert. Übersteigt die Summe <strong>der</strong> Aufwendungen die <strong>der</strong> Erträge, entsteht ein Jahresfehlbetrag<br />

(Verlust), <strong>der</strong> das Eigenkapital min<strong>der</strong>t. Die GuV ist neben <strong>der</strong> Bilanz <strong>der</strong> wichtigste Teil des<br />

Jahresabschlusses.<br />

Gezeichnetes Kapital<br />

Bei <strong>der</strong> GmbH wird es als Stammkapital bezeichnet (mindestens 25 Tsd. €). Es ist das im Handelsregister<br />

eingetragene Kapital, auf das die Haftung <strong>der</strong> Gesellschafter beschränkt ist.<br />

Kapitalrücklage<br />

In die Kapitalrücklage werden Beträge eingestellt, die bei einer Kapitaleinlage o<strong>der</strong> Einzahlung den<br />

Betrag des „Gezeichneten Kapitals“ übersteigen.<br />

Liquidität<br />

Liquidität ist die Fähigkeit des Unternehmens, je<strong>der</strong>zeit seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen<br />

zu können.<br />

Passiva<br />

Auf <strong>der</strong> Passivseite (Mittelherkunftsseite) werden das Eigen- und Fremdkapital ausgewiesen. Sie gibt<br />

Auskunft über die Herkunft <strong>der</strong> finanziellen Mittel.<br />

Rückstellungen<br />

Rückstellungen werden gebildet für Aufwendungen, die noch das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen,<br />

<strong>der</strong>en genaue Höhe und/o<strong>der</strong> Fälligkeit <strong>der</strong> Zahlung zum Bilanzstichtag aber noch unbekannt<br />

sind. Rückstellungen haben Schuldcharakter.<br />

Umlaufvermögen<br />

Umlaufvermögen ist <strong>der</strong> Teil des Vermögens, <strong>der</strong> nur kurze Zeit im Unternehmen verbleibt. Es umfasst<br />

Vorräte, Wertpapiere, For<strong>der</strong>ungen und liquide Mittel.<br />

Zweckverband<br />

Zweckverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die <strong>der</strong> gemeinsamen Wahrnehmung<br />

einzelner bestimmter kommunaler Aufgaben dienen. Gemeinden, Städte und Kreise können sich zur<br />

Erfüllung entsprechen<strong>der</strong> Aufgaben zu Zweckverbänden zusammen schließen. Sie sind die häufigste<br />

Konstruktion kommunaler Zusammenarbeit zur Lösung von Grundversorgungsproblemen. Zur Finanzierung<br />

solcher Verbände wird eine Umlage erhoben, falls die Erträge aus dem Geschäftsbetrieb die<br />

Aufwendungen nicht decken. Die Organe des Zweckverbandes sind <strong>der</strong> Verbandsvorsteher und die<br />

Verbandsversammlung. Je nach Bedarf und Größe wird auch noch ein Verwaltungsrat eingerichtet.<br />

Begriffserläuterungen<br />

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