VAEB - Aktuell
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l einer gesetzlichen beruflichen Vertretung angehören (z.B. Ärztinnen/Ärzte, Apothekerinnen/Apotheker,<br />
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Notarinnen/Notare, Wirtschaftstreuhänderinnen/<br />
Wirtschaftstreuhänder),<br />
l Grenzgänger(innen) sind.<br />
3. Antrag auf Selbstversicherung<br />
Der Antrag auf Selbstversicherung ist bei der<br />
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau,<br />
1060 Wien, Linke Wienzeile 48-52<br />
zu stellen.<br />
4. Umfang der Versicherung<br />
Durch den Abschluss der Selbstversicherung nach § 19a ASVG erwirbt man<br />
grundsätzlich einen Anspruch auf Geld- und Sachleistungen aus der gesetzlichen<br />
Kranken- und Pensionsversicherung.<br />
5. Beginn der Versicherung § 19a ASVG<br />
Bei erstmaliger Inanspruchnahme beginnt die Selbstversicherung mit dem Tag des Beginnes<br />
der geringfügigen Beschäftigung, wenn der Antrag binnen 6 Wochen nach diesem<br />
Zeitpunkt gestellt wird, sonst mit dem der Antragstellung folgenden Tag. Wenn die<br />
vorangegangene Selbstversicherung aufgrund der Beendigungstatbestände der<br />
Punkte 6 II. oder III. geendet hat, kann ein neuerlicher Antrag erst wieder nach Ablauf<br />
von drei Kalendermonaten gestellt werden.<br />
6. Ende der Versicherung § 19a Abs. 3 ASVG<br />
Die Selbstversicherung endet:<br />
I. mit dem Wegfall der Voraussetzungen;<br />
II. mit dem Ende des Kalendermonates, in dem der Austritt erklärt wird;<br />
III.wenn der fällige Beitrag nicht binnen 2 Monaten nach dem Ablauf des Monates, für<br />
den er gelten soll, bezahlt worden ist, mit dem Ende des Monates, für den zuletzt<br />
ein Beitrag entrichtet worden ist.<br />
7. Beiträge<br />
l Beitragsgrundlage:<br />
Als monatliche Beitragsgrundlage (keine Aliquotierung) gilt der Beitrag der jeweils<br />
in Geltung stehenden Geringfügigkeitsgrenze. Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze<br />
für das Kalenderjahr 2013 beträgt € 386,80. Die Geringfügigkeitsgrenze unterliegt<br />
der jährlichen Anpassung.<br />
l Monatlicher Beitrag:<br />
Der monatliche Beitrag beträgt € 54,59. Die Beitragspflicht besteht für die gesamte<br />
Dauer der Selbstversicherung (auch während des Bezuges von Kranken- oder Wochengeld).<br />
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