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VAEB - Aktuell

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l einer gesetzlichen beruflichen Vertretung angehören (z.B. Ärztinnen/Ärzte, Apothekerinnen/Apotheker,<br />

Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Notarinnen/Notare, Wirtschaftstreuhänderinnen/<br />

Wirtschaftstreuhänder),<br />

l Grenzgänger(innen) sind.<br />

3. Antrag auf Selbstversicherung<br />

Der Antrag auf Selbstversicherung ist bei der<br />

Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau,<br />

1060 Wien, Linke Wienzeile 48-52<br />

zu stellen.<br />

4. Umfang der Versicherung<br />

Durch den Abschluss der Selbstversicherung nach § 19a ASVG erwirbt man<br />

grundsätzlich einen Anspruch auf Geld- und Sachleistungen aus der gesetzlichen<br />

Kranken- und Pensionsversicherung.<br />

5. Beginn der Versicherung § 19a ASVG<br />

Bei erstmaliger Inanspruchnahme beginnt die Selbstversicherung mit dem Tag des Beginnes<br />

der geringfügigen Beschäftigung, wenn der Antrag binnen 6 Wochen nach diesem<br />

Zeitpunkt gestellt wird, sonst mit dem der Antragstellung folgenden Tag. Wenn die<br />

vorangegangene Selbstversicherung aufgrund der Beendigungstatbestände der<br />

Punkte 6 II. oder III. geendet hat, kann ein neuerlicher Antrag erst wieder nach Ablauf<br />

von drei Kalendermonaten gestellt werden.<br />

6. Ende der Versicherung § 19a Abs. 3 ASVG<br />

Die Selbstversicherung endet:<br />

I. mit dem Wegfall der Voraussetzungen;<br />

II. mit dem Ende des Kalendermonates, in dem der Austritt erklärt wird;<br />

III.wenn der fällige Beitrag nicht binnen 2 Monaten nach dem Ablauf des Monates, für<br />

den er gelten soll, bezahlt worden ist, mit dem Ende des Monates, für den zuletzt<br />

ein Beitrag entrichtet worden ist.<br />

7. Beiträge<br />

l Beitragsgrundlage:<br />

Als monatliche Beitragsgrundlage (keine Aliquotierung) gilt der Beitrag der jeweils<br />

in Geltung stehenden Geringfügigkeitsgrenze. Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze<br />

für das Kalenderjahr 2013 beträgt € 386,80. Die Geringfügigkeitsgrenze unterliegt<br />

der jährlichen Anpassung.<br />

l Monatlicher Beitrag:<br />

Der monatliche Beitrag beträgt € 54,59. Die Beitragspflicht besteht für die gesamte<br />

Dauer der Selbstversicherung (auch während des Bezuges von Kranken- oder Wochengeld).<br />

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