VAEB - Aktuell
VAEB - Aktuell
VAEB - Aktuell
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
84<br />
Stufe 6: Bei Tag und Nacht sind zeitlich nicht planbare Betreuungsmaßnahmen oder<br />
die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson nötig, da die Wahrscheinlichkeit der Eigen-<br />
oder Fremdgefährdung gegeben ist.<br />
Stufe 7: Zielgerichtete Bewegungen der Arme und Beine sind nicht möglich oder ein<br />
gleich zu achtender Zustand liegt vor.<br />
Erschwerniszuschlag – zusätzliche Prüfung von pflegeerschwerenden<br />
Faktoren<br />
Der erweiterte Pflegebedarf schwerst behinderter Kinder und Jugendlicher (bis zum<br />
vollendeten 7. bzw. 15. Lebensjahr) sowie von Personen mit einer schweren geistigen<br />
oder schweren psychischen Behinderung, insbesondere einer demenziellen Erkrankung<br />
(ab dem vollendeten 15. Lebensjahr), wird mit einem zusätzlichen Stundenwert<br />
berücksichtigt (Erschwerniszuschlag).<br />
Pflegeerschwerende Faktoren liegen vor, wenn schwerwiegende Störungen des Verhaltens,<br />
in Summe verursacht durch Defizite des Orientierungsvermögens, des Antriebs,<br />
der Denkleistung, der emotionalen Kontrolle und der sozialen Fähigkeiten bestehen.<br />
weitere Hinweise:<br />
l Werden Anträge auf Zuerkennung oder Höherreihung eines Pflegegeldes abgelehnt,<br />
kann binnen drei Monaten nach Bescheiderteilung beim zuständigen Sozialgericht<br />
ein Klagebegehren eingebracht werden.<br />
l Das Pflegegeld ruht ab dem 2. Tag des Krankenhausaufenthaltes.<br />
l Das Pflegegeld fällt bei Neuanträgen ab dem der Antragstellung folgenden Monatsersten<br />
an.<br />
l Bei einem Aufenthalt in einem Heim (z.B. Pflege- oder Altersheim) auf Kosten oder<br />
unter Kostenbeteiligung eines Landes, einer Gemeinde oder eines Sozialhilfeträgers,<br />
gebührt ab dem Beginn des Aufenthaltes ein Taschengeld in Höhe von 10 %<br />
des Pflegegeldes der Stufe 3 (d.s. monatlich € 44,30). 80 % des Pflegegeldes werden<br />
an das Heim überwiesen. Wer die Kosten zur Gänze selbst trägt, erhält weiterhin<br />
das gesamte Pflegegeld überwiesen.